Index
L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
AVG §1;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch die Vorsitzende Senatspräsidentin Dr. Giendl und die Hofräte Dr. Kail, Dr. Pallitsch, Dr. Hinterwirth und Dr. Moritz als Richter, im Beisein des Schriftführers Mag. Zykan, über die Beschwerde 1. des RT und 2. der MT, beide in Steinakirchen, vertreten durch Mag. Egmont Neuhauser, Rechtsanwalt in 3270 Scheibbs, Rathausplatz 4, gegen den Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 8. August 2007, Zl. RU1-BR-777/001-2007, betreffend Einwendungen gegen ein Bauvorhaben (mitbeteiligte Parteien: 1. Marktgemeinde Steinakirchen am Forst, 2. P GmbH in 3261 Ernegg 4),
Spruch
I. den Beschluss gefasst:römisch eins. den Beschluss gefasst:
Die Beschwerde der zweitbeschwerdeführenden Partei wird zurückgewiesen.
II. zu Recht erkannt:römisch zwei. zu Recht erkannt:
Die Beschwerde der erstbeschwerdeführenden Partei wird abgewiesen.
Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich insgesamt Aufwendungen in der Höhe von EUR 381,90 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Die zweitmitbeteiligte Partei ist Eigentümerin des Grundstückes Nr. 239, KG Ernegg, und des dort errichteten Gebäudes Grundstück Nr. .47, KG Ernegg. Im Osten grenzt an das erstgenannte Grundstück das Grundstück Nr. 606/4, KG Ernegg, der Beschwerdeführer, auf welchem ein Wohngebäude errichtet ist. Die Grundstücke werden im Süden durch die öffentliche Verkehrsfläche Grundstück Nr. 699 der erstmitbeteiligten Marktgemeinde erschlossen. Weiter südlich davon fließt getrennt durch das Grundstück Nr. 259, KG Ernegg, die Kleine Erlauf.
Das Grundstück Nr. 239, KG Ernegg, weist die Widmung "Grünland Sportstätte-Golfplatz" auf. Der Golfplatz wird vom "Golfclub-S" betrieben. Derzeit befindet sich auf dem Grundstück Nr. 239, KG Ernegg, das Clubgebäude, in welchem sämtliche Einrichtungen (Verwaltung, Verkaufseinrichtung, Restaurant, Aufbewahrungsräume und Sanitäranlagen) untergebracht sind. Die Mitgliederzahl des Clubs ist in den letzten Jahren von 324 auf 580 Personen angestiegen; eine weitere Zunahme wird von der Clubleitung angestrebt.
Mit Bauansuchen vom 27. Jänner 2006 beantragte die zweitmitbeteiligte Partei die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung von zwei Lagerhütten auf dem Grundstück Nr. 239, KG Ernegg. Dem am 16. Februar 2006 bei der Baubehörde eingelangten Bauansuchen sollen Pläne und eine Baubeschreibung angeschlossen gewesen sein. Pläne befinden sich in dem dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegten Verwaltungsakt nicht. Die im Verwaltungsakt erliegende undatierte "Baubeschreibung" beschreibt die Lage der beabsichtigten Bauvorhaben wie folgt:
"Die südliche Lagerhütte wird in einem Abstand von 3 m an die nordöstliche Grundstücksgrenze gesetzt. Wobei die Nordwestseite mit dem Rücksprung in der Grundgrenze eine Flucht bildet. Die zweite Lagerhütte befindet sich in einem Abstand von 3 m nördlich davon und wird direkt an die nordöstliche Grundstücksgrenze gesetzt.
Der Eingang der südlichen Lagerhütte befindet sich mittig an der Nordwestseite, der Eingang der nördlichen Lagerhütte befindet sich am rechten Ende der Südwestseite.
In der Verlängerung der Nordostseite der südlichen Lagerhütte wird bis zur zweiten Lagerhütte eine Lärmschutzwand errichtet.
An der südöstlichen Giebelseite der südlichen Lagerhütte wird ein Flugdach montiert."
Die verbaute Fläche wird mit 263,90 m2 und der umbaute Raum mit 1.4130 m3 angegeben.
In einem von der Baubehörde in Auftrag gegebenen Gutachten des Amtes der NÖ Landesregierung, Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr, Abteilung Raumordnung und Regionalpolitik, vom 14. März 2006 wird ausgeführt, dass der Betreiber an der östlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes Nr. 239, KG Ernegg, die Errichtung von zwei Lagerhütten in der Größe von 8,4 m x 15,4 m und 7,4 m x 18,1 m beabsichtige. Diese Gebäude seien für die Aufbewahrung der Golfausrüstung der Mitglieder vorgesehen. Ein Lagergebäude werde der Aufbewahrung von "Ziehtrollys" und "Tragebags" dienen. Im zweiten Gebäude sei die Aufstellung von sogenannten "Caddy-Boxen" (versperrbare Metallspinde zur Aufbewahrung der Ausrüstung) vorgesehen; ein zweiter Raum werde einen Mülllageraum beherbergen. Die Abmessungen ergäben sich aus der Anzahl der "Ziehtrollys" bzw. der Größe der "Caddy-Boxen" und seien so zu bemessen, dass für die angestrebte Anzahl der Mitglieder ausreichend Abstell- und Aufbewahrungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden können. Die Ausführung der Gebäude erfolge in einfacher Holzbauweise auf Betonfundamenten und sei in Höhe und Dimension der geplanten Funktion angepasst. Durch die Auslagerung der Lagerräume in die geplanten Gebäude bestehe die Möglichkeit, die Räumlichkeiten des Clubgebäudes (die "Caddy-Boxen" lagerten derzeit im Restaurant) wieder für die Betreuung der Mitglieder zu verw