Index: L82306 Abwasser Kanalisation Steiermark81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: KanalG Stmk 1988 §4 Abs1;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/02/22 93/07/0131 4 Stammrechtssatz Die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 32 WRG für eine biologische Abwasserbeseitigungsanlage kann nicht mit der
Begründung: verweigert werden, daß ohnehin eine Verpflichtung zum Anschluß an die Gemeindeka... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juli 1992 erteilte der Landeshauptmann von Tirol gemäß § 32 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) der beschwerdeführenden Partei die beantragte wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Zentralentwässerung Brennersee - Zollamt Brennerpaß, beinhaltend die Einleitung von Oberflächenwässern in die Sill, unter Vorschreibung einer Reihe von Nebenbestimmungen. Die im Zusammenhang mit der Beschwerde maßgeblichen Nebenbestimmungen lauteten: "A... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung (BH) vom 9. September 1987 wurde der Erstbeschwerdeführer verhalten, vier Maßnahmen aus Gründen des Gewässerschutzes durchzuführen. Aufgrund einer Berufung des Erstbeschwerdeführers wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 30. Dezember 1987 dieser Folge gegeben, der Bescheid der BH vom 9. September 1987 behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung gemäß § 66 Abs. 2 AVG an die BH zurückverwiesen. In der Folge wurde... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte dieses Beschwerdeverfahrens wird zwecks Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 20. April 1993, 91/07/0044, verwiesen. Im fortgesetzten Verfahren wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 23. September 1993 der Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung (BH) vom 13. Jänner 1987 Folge gegeben, der angefochtene Bescheid betreffend einen wasserpolizeilichen Auftrag nach § 138 Abs. 1 WRG 1959 z... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/07/0037 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH ist die Bewilligungspflicht gem § 32 WRG immmer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Ablauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer zu rechnen ist. Der Eintritt einer Grundwasserverunreinigung sowie die Art der Nutzung des bee... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §130;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Sind Untersuchungen zur Gewässergüte dem Konsenswerber bei Erteilung der Bewilligung einer Zentralentwässerung vorgeschrieben worden, so kommt es - wenn diese Untersuchungen erforderlich iSd WRG sind - nicht darauf an, welche finanziellen Auswirkungen damit f... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/29 90/07/0159 1 Stammrechtssatz Das Tatbild der fehlenden wasserrechtlichen Bewilligung gem § 32 WRG unterscheidet sich von dem des § 31 WRG insb dadurch, daß im ersteren Fall ein konkret wirksamer und beabsichtigter Angriff auf die bisherige Beschaffenheit von Wasser vorliegen muß, der plangemäß unter ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105;WRG 1959 §111;WRG 1959 §130;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;WRG 1959 §33 Abs3;
Rechtssatz: Vorschreibungen, die der Kontrolle einer Anlage (hier Zentralentwässerungsanlage, die die Einleitung von Oberflächenwässern in einen Fluß umfaßt) hinsichtlich der Einhaltung gesetzlich vorgegebener oder im wasserrechtlichen Bewilligungsbesch... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §1;AVG §4;AVG §56;VwGG §34 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §111;WRG 1959 §130;WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Lautet die Anordnung in einer Nebenbestimmung eines Bescheides, mit dem die wasserrechtliche Bewilligung für die Einleitung von Oberflächenwässern in einen Fluß erteilt wurde, dahinge... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Von den in einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgestellten Betriebsmitteln (Fahrzeuge, Maschinen und Geräte), von mit Öl verunreinigtem Erdreich und von auf die gleiche Art verunreinigten Sägespänen, beides vorhanden in der Scheune eines solchen Betriebes, sowie von einer ebenfalls auf dem Gelände eines landwirtschaftlichen Betriebes ang... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 15. Februar 1990 (Datum des Einlangens) beim Gemeindeamt der Gemeinde X die Erteilung einer Widmungs- und einer Baubewilligung für eine Mineral-Recycling-Anlage auf den im Spruch: näher bezeichneten Grundstücken. Nach der Aktenlage ist das Widmungsgebiet zum größten Teil nach dem am 26. Juni 1989 im Gemeinderat der mitbeteiligten Partei beschlossenen "zweiten Flächenwidmungsplan" als "Aufschließungsgebiet - Industrie- und Gewerbegebiet II" gewidmet;... mehr lesen...
Index: L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanSteiermark40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;ROG Stmk 1974 §32 Abs2 idF 1989/015;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Antrag eines Widmungswerbers, das Verfahren zur Erteilung der Widmungsbewilligung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Genehmigung nach dem WRG zu unterbrechen, ist mangels gesetzlicher Grundlage zurückzuweisen.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der mitbeteiligten Partei für den Hochleistungsstreckenabschnitt Gloggnitz-Mürzzuschlag mit Semmering-Basistunnel km 76,100 bis 98,797 gemäß den §§ 35 und 36 des Eisenbahngesetzes 1957 (EG) die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung im Zusammenhalt mit den §§ 15, 38, 41 und 127 Abs. 1 lit. b Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) bei Einhaltung bestimmter Vorschreibungen erteilt. Der Spruch: enthält unter anderem folgenden Ausspruch: "Im eisenbahnrechtlichen Bau... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: BVG Umfassender Umweltschutz §1;WRG 1959 §10;WRG 1959 §127 Abs1;WRG 1959 §32;WRG 1959 §56;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Der Bau eines Eisenbahntunnels ist nicht einer wasserrechtlichen Bewilligung nach § 56 WRG unterworfen (Hinweis E 4.12.1979, 1749, 1782/79, VwSlg 9984 A/1979), weil allfällige, mit der Errichtung eines Eisenbahntunnels verbundene Eingrif... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz93 Eisenbahn
Norm: AVG §8;EisenbahnG 1957 §34 Abs4;VwRallg;WRG 1959 §10 Abs1;WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §127 Abs1;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Eine allenfalls mit der Errichtung und dem Betrieb eines Eisenbahntunnnels verbundene Änderung des Grundwassers bedarf - von dem Fall des § 32 WRG abgesehen - keiner wasserrechtlichen Bewil... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. April 1994 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, am 21. September 1993 unzureichend vorgeklärte Abwässer aus dem Wohnaus auf der Parzelle Nr. 1930, KG. M., über den T.-Bach in die B. abgeleitet und dadurch eine die Beschaffenheit von Gewässern beeinträchtigende Einwirkung entgegen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 24. November 1972 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommen zu haben, "indem er die Ableitung vo... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 26. April 1994 wurde der Beschwerdeführerin zur Last gelegt, am 21. September 1993 unzureichend vorgeklärte Abwässer aus dem Wohnaus auf der Parzelle Nr. 1930, KG. M., über den T.-Bach in die B. abgeleitet und dadurch eine die Beschaffenheit von Gewässern beeinträchtigende Einwirkung entgegen der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 24. November 1972 erteilten wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommen zu haben, "indem sie die Ableitung... mehr lesen...
Rechtssatz: Zum Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 gehört weder der Eintritt des Schadens noch der Eintritt einer Gefahr. Es handelt sich um ein sogenanntes Ungehorsamsdelikt, bei welchem zufolge des § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG das Verschulden des Täters vermutet wird, sofern er nicht beweist, daß ihm die Einhaltung der Verwaltungsvorschrift ohne sein Verschulden unmöglich gewesen ist (Hinweis auf das zur vergleichbaren Rechtslage vor der WRG-Novelle BGBl... mehr lesen...
Rechtssatz: Als Täter iSd § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 kommt jede Person in Betracht, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen vernimmt oder durch andere Personen vornehmen läßt (Hinweis E 18.1.1994, 90/07/0065). Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Rechtssatz: Strafbar nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 ist auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bewilligungsbescheides - insbesondere hinsichtlich "Art und Maß" der Wasserbenutzung - sowie hinsichtlich der vorgeschriebenen Auflagen (Hinweis E 19.5.1994, 92/07/0150). Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 2 Stammrechtssatz Strafbar nach § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 ist auch ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bewilligungsbescheides - insbesondere hinsichtlich "Art und Maß" der Wasserbenutzung - sowie hinsichtlich der vorgeschriebenen Auflagen (Hinweis E 19.5.19... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32 Abs2 lita;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 5 Stammrechtssatz Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos. Europe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VStG §5 Abs1;WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/05/23 94/07/0091 3 Stammrechtssatz Als Täter iSd § 137 Abs 3 lit g WRG 1959 kommt jede Person in Betracht, welche eine Einwirkung auf ein Gewässer ohne die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung oder entgegen einer solchen vernimmt oder durch andere Per... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Anschlußmöglichkeit an den Ortskanal in absehbarer Zeit macht ein entgegen einer wasserrechtlichen Bewilligung vorgenommene Einwirkung auf Gewässer nicht zulässig und straflos. Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Mit Eingabe an die belangte Behörde vom 25. Jänner 1985 stellten die Beschwerdeführer die Anträge, die sogenannte J-Quelle auf einem näher bezeichneten Grundstück zum Heilvorkommen zu erklären und sodann die Nutzungsbewilligung zu erteilen. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 6. August 1985 wurde die J-Quelle gemäß § 1 des Gesetzes über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, LGBl. Nr. 157/1962 (K-HVKOG), als Akratotherme zum Heilvorkommen erklärt. Mit Eingabe vom 16. Jänner 1986 gab... mehr lesen...
Index: L76002 Heilvorkommen Kurort Kärnten81/01 Wasserrechtsgesetz82/05 Lebensmittelrecht
Norm: Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §1;Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §14;Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §7;Heilvorkommen- und KurorteG Krnt 1962 §8 Abs4;LMG 1975;WRG 1959;
Rechtssatz: § 1 Krnt Heilvorkommen- und KurorteG stellt auf die Nutzung der HEILWIRKUNG ortsgebundener natürlicher Heilvorkommen ab.... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 10. Juli 1990 wurde der Beschwerdeführerin, gestützt auf § 17 Nö Kanalgesetz und § 56 Nö Bauordnung, aufgetragen, ihr Grundstück in B, F-Gasse 34, Parzelle 197/23, EZ 2572, KG B, an den öffentlichen Mischwasserkanal anzuschließen und binnen vier Wochen um die Baubewilligung für die Errichtung des Hauskanales anzusuchen. Der Gemeinderat der mitbeteiligten Gemeinde hob mit Bescheid vom 28. November 1990 diesen Bescheid auf ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL37163 Kanalabgabe NiederösterreichL81703 Baulärm Umgebungslärm NiederösterreichL82003 Bauordnung NiederösterreichL82303 Abwasser Kanalisation Niederösterreich40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §38;BauO NÖ 1976 §56 Abs2;KanalG NÖ 1977 §17;KanalG NÖ 1977 §5 Abs4;KanalG NÖ 1977 §5a Abs7;KanalG NÖ 1977 §5b;WRG 1959 §105;WRG 1959 §11;WRG 1959 §111;WRG 19... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 27. Jänner 1986 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) auf Grund von am 23. und 24. Jänner 1986 vom Kulturbauamt Kufstein durchgeführten Lokalaugenscheinen dem Beschwerdeführer den auf § 31 Abs. 3 WRG 1959 gestützten Auftrag, unter anderem die Fahrzeug- und Maschinenwäsche innerhalb seines gesamten Betriebsareals zu unterlassen. Mit weiterem Bescheid vom 4. Februar 1986 erteilte die BH dem Beschwerdeführer auf Grund einer am 31. Jänner 1986 durchgeführten m... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §32 Abs2 litc;WRG 1959 §32; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/11 90/07/0166 5 Stammrechtssatz Die wasserrechtliche Bewilligungspflicht ist immer dann gegeben, wenn nach dem natürlichen Lauf der Dinge mit nachteiligen Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer gerechnet werden muß; dabei ist es ohne Bedeutung, ob bereits eine Grundwasserverunreinigu... mehr lesen...