Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 21. Dezember 1988 wurde der beschwerdeführenden Gemeinde gemäß § 33 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, bis spätestens 31. Jänner 1990 an den unter den Postzahlen 1544, 1549, 1627 und 1886 im Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk Mistelbach ei... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §21a idF 1990/I/252;WRG 1959 §33 Abs2;WRG 1959 §33c;WRG 1959 §33g;WRGNov 1990 Art1 Z26;WRGNov 1990 Art1 Z8;WRGNov 1996/795 Z4;WRGNov 1999 Art1 Z13;
Rechtssatz: Das WRG enthielt - und enthält - keine Bestimmung, die eine Verlängerung einer Frist zur Erfüllung eines Auftrages nach § 33 Abs. 2 legcit ermöglicht. § 33 Abs. 2 WRG wurd... mehr lesen...
Im Wasserbuch, Postzahl 67 des Verwaltungsbezirkes Krems an der Donau, ist für die "Firma MW's Sohn, HW, Hartgesteinschotterwerk" (Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin) betreffend den Fladnitzbach aufgrund des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Krems vom 21. Juni 1930 zum Betrieb einer "Sand- Sortier- und Nutzwasserentsorgungsleitung" für eine "unbegrenzte" Dauer die wasserrechtliche Bewilligung des Inhaltes eingetragen: "Die Wasch- und Sortieranlage des Schotterwerks... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a idF 1997/I/074;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 21a WRG erfordert keine Änderung des Standes der Technik gegenüber dem Zeitpunkt der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung. Vielmehr kann dieses Instrumentarium auch dann eingesetzt werden, wenn der nicht hinreichende Schutz öffentlicher Interessen auf ein Versäumnis der Wasserrechtsbehörde bei der Erteilung d... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a idF 1997/I/074;WRG 1959 §33b;
Rechtssatz: Die in § 33b WRG normierte Emissionsbegrenzung findet nur im Bewilligungsverfahren und nicht im Verfahren nach § 21a WRG Anwendung (Hinweis E 11. September 1997, 94/07/0166). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998070048.X03 Im RIS seit 12.11.2... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a idF 1997/I/074;
Rechtssatz: Allgemein gehaltene Erwägungen vermögen einen Eingriff nach § 21a WRG nicht zu tragen (Hinweis E 11. September 1997, 94/07/0166). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998070048.X06 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21a idF 1997/I/074;WRG 1959 §33c Abs7;
Rechtssatz: Die in § 33c WRG festgeschriebene Sanierung von Altanlagen lässt § 21a WRG unberührt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1998070048.X04 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Auf den Grundstücken Nr. 196/2, .196/1, 681/3 und 1/2, sämtliche KG Torren, welche unmittelbar an das orographisch rechte Ufer des Schwarzbaches angrenzen, besteht seit ca. 50 Jahren ein Landmaschinenhandel mit angeschlossener Reparaturwerkstätte. Über einen langen Zeitraum befand sich dort eine Schmiede und Beschlagwerkstätte. Der Beschwerdeführer übernahm diese Grundstücke mit dem bestehenden Gewerbebetrieb im Jahre 1972 von seinem Vater in sein Eigentum. An die Grundstücke Nr. .196... mehr lesen...
Mit Eingabe der Erstmitbeteiligten vom 12. August 1997 wurde die Erteilung der Bewilligung für die Errichtung von 8 Mehrfamilienwohnhäusern mit 48 Wohnungen und 48 offenen, überdeckten Pkw-Abstellplätzen auf den näher angeführten Grundstücken beantragt. In der im erstinstanzlichen Verfahren durchgeführten Bauverhandlung am 15. Oktober 1997 wurde dem Vertreter der Beschwerdeführer aufgetragen, ihre Einwendungen bzw. ihre Stellungnahme binnen 14 Tagen mittels Schriftsatzes vorzutragen. ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §31 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/07/0076 E 2. Juli 1998 RS 4 Stammrechtssatz Als Verpflichteter eines Auftrages nach § 31 Abs 3 WRG kommt jedermann in Betracht, dessen Maßnahmen, Unterlassungen oder Anlagen typischerweise zu nicht bloß geringfügigen Einwirkungen auf Gewässer führen können. Es besteht die Möglichkeit einer Solidarverpflichtung (Hi... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauG Vlbg 1972 §30 Abs1;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Den Nachbarn kommt weder im Hinblick auf die Erschließung einer Bauliegenschaft noch in Bezug auf die Auswirkungen auf die Wasserver... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 4. August 1997 wurde über den Beschwerdeführer gemäß § 137 Abs. 3 Einleitungssatz WRG 1959 wegen Übertretung des § 137 Abs. 3 lit. g erster Fall i.V.m. § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2 lit. a leg. cit. und im Zusammenhalt mit § 9 Abs. 1 VStG eine Strafe in der Höhe von S 25.000,--, im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen, verhängt. Der Beschwerdeführer habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und so... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §137 Abs3 litg;WRG 1959 §30 Abs2;WRG 1959 §32 Abs1;WRG 1959 §32 Abs2;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0131 E 19. März 1998 RS 4 Stammrechtssatz Jede Beeinträchtigung der natürlichen Beschaffenheit des Wassers in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht stellt eine Gewässerverunreinigung iSd § 30 Abs 2 WRG dar, ohne daß noch auf weitere Krit... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt eine Schlächterei. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (LH) vom 1. Juli 1994 war ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Verregnung der Abwässer aus ihrem Schlacht- und Fleischereibetrieb mit einer Abwassermenge von maximal 3.875 m3/Jahr auf näher genannten Grundstücken unter Auflagen erteilt worden, die u.a. vorsahen, dass die Verregnung der Abwässer pflanzenbedarfsgerecht zu erfolgen habe (Spruchpunkt I B 1),... mehr lesen...
Mit der auf Grund des § 34 Abs. 2 WRG 1959 erlassenen Verordnung vom 21. November 1990, LGBl. Nr. 86/1990, bestimmte der Landeshauptmann von Steiermark (LH) ein Grundwasserschongebiet zum Schutze näher genannter Wasserversorgungsanlagen. § 5 Abs. 1 Z. 7 dieser Verordnung erklärt im gesamten Schongebiet Versickerungen von häuslichen und/oder betrieblichen Abwässern für unzulässig, soweit sie bisher nicht wasserrechtlich bewilligt sind. Der Beschwerdeführer hat in seinem Anwesen, w... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §21 Abs3;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/07/0126 E 18. März 1994 RS 2 Stammrechtssatz Dem Antrag auf Wiederverleihung ist nur bei Einhaltung des im Zeitpunkt der Wiederverleihung maßgeblichen Standes der Technik und bei im Zeitpunkt der Wiederverleihung nicht entgegenstehenden maßgeblichen wirtschaftlichen Verhältnissen stattzugeben. ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. Oktober 1980 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf der Gemeinde Raiding (= Erstmitbeteiligte)-Unterfrauenhaid gemäß den §§ 41, 98 und 111 des Wasserrechtsgesetzes 1959 die Bewilligung für eine Regulierung des Raidingbaches von Kilometer 14,960 bis Kilometer 15,180. Nach dem Projekt war an der rechten Bachseite ein 3 m breiter Begleitweg anzulegen, welcher der Instandhaltung des Bachbettes dienen sollte (in diesem rechtsufrigen Bereich liegt auch das Gr... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Der Hochwasserschutz der benachbarten Grundstücke ist... mehr lesen...
Index: L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragBurgenlandL70701 Theater Veranstaltung BurgenlandL81701 Baulärm Umgebungslärm BurgenlandL82000 BauordnungL82001 Bauordnung BurgenlandL82201 Aufzug BurgenlandL82251 Garagen Burgenland81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: BauO Bgld 1969 §94 Abs1;BauO Bgld 1969 §94 Abs3;BauRallg;WRG 1959; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 92/05/0238 3 Stammrech... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, traf die belangte Behörde im angefochtenen Bescheid folgende Absprüche: "I. Dem Antrag (des Beschwerdeführers) ... auf Verpflichtung der Ö. AG zur Leistung einer Entschädigung in der Höhe von ... zuzüglich 7 % weiter laufender Zinsen ab ... wird gemäß § 117 Abs. 1 in Verbindung mit § 26 Abs. 1, 2 und 6 WRG 1959 i.d.g.F. keine Folge gegeben. II. Dem Antrag, die Ö. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 21a WRG haben andere Personen als der Konsensträger keine Parteistellung und damit auch keine Antragslegitimation (Hinweis E 19.9.1996, 96/07/0138). Schlagworte Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsan... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 26. Februar 1998 wurde die beschwerdeführende Partei verpflichtet, auf dem Betriebsgelände auf den Grundstücken Nr. 83 und 826 der KG K. die Lagerung von Schrott und sonstigen Metall- und Maschinenteilen auf unbefestigten oder befestigten, aber in unbefestigte Bereiche ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959 §121;WRG 1959 §138;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die von Grabler-Stolzlechner-Wendl (Kommentar zur GewO, Rz 22 zu § 356b) vertretene Auffassung, wonach gem § 356b GewO 1994 der Gewerbebehörde nur das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren erster Instanz obliege, nicht hingegen Folgeverfahren wie... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959 §138;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist die Zuständigkeit zur Erlassung wasserpolizeilicher Aufträge ein Annex zur Bewilligungszuständigkeit. Die Bewilligungsbehörde ist auch zur Erlassung wasserpolizeilicher Aufträge zuständig (Hinweis E 14.5.1997, 96/07/0216). Dies hat zur Konsequenz, dass mit d... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: GewO 1994 §356b Abs6 idF 1997/I/063;WRG 1959;
Rechtssatz: § 356b Abs 6 GewO 1994 sieht eine Zuständigkeitskonzentration vor. Die Gewerbebehörde wird in bestimmten Fällen auch zur Wasserrechtsbehörde. Anknüpfungspunkt für diese Zuständigkeitskonzentration ist nicht ein konkretes gewerbebehördliches Bewilligungsverfahren, sondern eine Verbindung der wasserre... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Oktober 1998 wurde der Beschwerdeführer folgender Verwaltungsübertretung für schuldig erkannt: "Der Landeshauptmann von NÖ als Wasserrechtsbehörde hat Herrn (Beschwerdeführer) mit Bescheid vom 11.3.19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §137 Abs3;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998070172.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der Beschwerde und dem dieser angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Eingabe vom 28. Juli 1997 beantragten die zweit- und die drittmitbeteiligte Partei als Bauwerber die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 2363/6, KG Ferlach. Die Beschwerdeführerin erhob gegen dieses Bauvorhaben mit Schreiben vom 12. Dezember 1997 die Einwendungen, daß die Abstandsflächen nach der Kärnt... mehr lesen...
Index: L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragKärntenL82000 BauordnungL82002 Bauordnung Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §8;BauO Krnt 1996 §17 Abs2 litb;BauO Krnt 1996 §23 Abs3;BauRallg;WRG 1959;
Rechtssatz: Ob durch das bewilligte Bauvorhaben die Wasserversorgung beim Gebäude des Nachbarn in quantitativer oder in qualitativer Hinsicht beeinträchtigt wir... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz (BH) vom 12. Februar 1987 war dem Beschwerdeführer die wasserrechtliche Bewilligung für ein Kleinkraftwerk am K.-Bach unter bestimmten Auflagen erteilt worden. Die Tiroler Landesregierung hatte dem Beschwerdeführer mit Bescheid vom 9. Oktober 1987 für die Errichtung dieser Wasserkraftanlage auch eine naturschutzrechtliche Ausnahmebewilligung erteilt, mit welcher die Auflage verbunden worden war, an der Wasserfassung stets 5 l/s Wasser... mehr lesen...