Norm: WRG §15 Abs1
Rechtssatz: Neben dem Anspruch auf Entgelt für die Benützung von Seegrundstücken oder Seeufergrundstücken ist ein Begehren auf angemessene Entschädigung des Fischereiberechtigten wegen nachteiliger Folgen für die Fischwässer auch bei Identität von Grundeigentümer und Fischereiberechtigtem möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 230/99a Entscheidungstext OGH 27.08.1999 1... mehr lesen...
Norm: WRG §15 Abs1WRG §117ZPO §14 C
Rechtssatz: Gekoppelt Fischereiberechtigte können ihre Ansprüche im Entschädigungsverfahren nach § 15 Abs 1 letzter Satz und § 117 WRG unabhängig von der Geltendmachung von Ansprüchen durch die übrigen (gleichberechtigten) Fischereiberechtigten durchsetzen. Sie bilden bei der Antragstellung an das Gericht und im anschließenden gerichtlichen Verfahren keine einheitliche Streitpartei. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §829ForstG §66aForstG §67WRG §15 Abs1
Rechtssatz: Bei gekoppelt Fischereiberechtigten hat die Berechnung einer Entschädigung nach § 15 Abs 1 WRG idF der WRGNov 1990 in der Form zu erfolgen, dass die der Gemeinschaft aller gekoppelt Fischereiberechtigten insgesamt zustehende Entschädigung durch die Anzahl der Berechtigten, gleich, ob sie am Verfahren teilgenommen haben oder nicht, zu teilen und jedem, der wegen einer Entschädigung an ... mehr lesen...
Norm: WRG §15 Abs1WRG §117EisbEG allg
Rechtssatz: Die Bemessung einer "angemessenen Entschädigung" im Sinne der §§ 15 Abs 1, 117 WRG hat unter Berücksichtigung der im EisbEG 1954 zum Ausdruck kommenden, allgemeinen entschädigungsrechtlichen Rechtsgrundsätze unter Abwägung der beteiligten Interessen zu erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 30/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1995 1 Ob 30/94... mehr lesen...
Norm: WRG §15 Abs1WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Daß die Fischereiberechtigten im wasserrechtsbehördlichen Verfahren keine Einwendungen gegen die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung erhoben haben, nimmt ihnen nicht das Recht, bei dennoch aufgetretenen gemäß § 26 Abs 2 WRG im Rechtsweg Schadenersatz zu begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 16/87 Entscheidungstext OGH 15.07.1987 1 O... mehr lesen...
Norm: WRG §15 Abs1WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Der Regelung des § 26 Abs 2 WRG liegt ein Prioritätsprinzip zugrunde. Die Beschränkung für Bauwerke, die im Zeitpunkt der Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung schon bestanden haben müssen, fehlt beim Fischereirecht. Der beeinträchtigte Fischereiberechtigte ist daher die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung stets voll zu entschädigen. Darauf, wann der derzeitige Fischereiberechtigte sein R... mehr lesen...
Den Klägern steht an der Oberach im Bereich vom W-Wehr bis zur alten Brücke in einer Länge von zirka 700 m das alleinige Fischereirecht zu. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 12. 10. 1979, WA 148/7-1979, wurde der beklagten Gemeinde und der Gemeinde Neuhofen im Innkreis die wasserrechtliche Bewilligung zur Abflußertüchtigung der Oberach zwischen dem G-Wehr und dem ehemaligen W-Wehr (Länge zirka 1 700 m) unter im Bescheid näher bezeichneten Einschränkungen und... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVIIIWRG §15 Abs1WRG §26 Abs1WRG §26 Abs6WRG §41 Abs5WRG §117 Abs1
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche, die aus der Nichterfüllung einer dem Wassernutzungsberechtigten (hier: Regulierungsunternehmer) durch die Wasserrechtsbehörde bescheidmäßig auferlegten, dem Schutze der Fischerei dienenden Auflage abgeleitet werden, gehören auf den Rechtsweg. Entscheidungstexte 1 Ob 48/81 Ent... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt mit der am 11. September 1976 überreichten Klage als Eigentümerin eines Sondervermögens, zu dem das Fischereirecht an der in Österreich gelegenen Hälfte der Saalach bis zur Einmundung in die Salzach gehört, von der beklagten Partei, die am Oberlauf der Saalach in der Bundesrepublik Deutschland ein Kraftwerk betreibt, den Ersatz der infolge des Ausfließens des Stausees am 20. August 1974 an ihrem Fischbestand entstandenen Schäden von zuletzt 66 370 S samt An... mehr lesen...
Den Beklagten steht nach dem Fischereikataster u. a. das Fischereirecht in der Drau rechtsufrig von der Einmundung des S-Baches flußabwärts bis zur Einmundung des F-Baches und in den einmundenden Bächen, darunter auch in der Kleinen Drau (Dravica) sowie den "Lauen in der Drau" als Eigenrevier zu. Mit Bescheid des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 6. Mai 1971 wurde der klagenden Partei die wasserrechtliche" Bewilligung zur Ausnützung der Wasserkraft der Drau bei F ... mehr lesen...
Die beklagte Partei errichtete in den letzten Jahren das Donaukraftwerk W, das schon vor 1974 teilweise in Betrieb genommen, im April 1974 offiziell eröffnet und seither in Vollbetrieb gesetzt wurde. Dipl.-Ing. Christoph L besitzt im Kraftwerksbereich und oberhalb desselben am rechten Donauufer, am B-Bach und im Mundungsbereich dieses Baches in die Donau und in rechtsufrigen Nebengewässern der Donau (R-Graben usw.) das Fischereirecht. Die Ausübung dieses Rechtes war bis Ende 1972 an d... mehr lesen...
Norm: WRG §15 Abs1WRG §26 Abs2
Rechtssatz: Zur Auslegung und zur Abgrenzung der §§ 15 Abs 1 und 26 Abs 2 WRG. Entscheidungstexte 1 Ob 289/75 Entscheidungstext OGH 05.11.1975 1 Ob 289/75 Veröff: SZ 48/117 1 Ob 32/78 Entscheidungstext OGH 15.11.1978 1 Ob 32/78 Beisatz: § 15 WRG (T1) Veröff: SZ 51/160 ... mehr lesen...