RS OGH 1999/8/27 1Ob230/99a

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Veröffentlicht am 27.08.1999
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Norm

WRG §15 Abs1

Rechtssatz

Neben dem Anspruch auf Entgelt für die Benützung von Seegrundstücken oder Seeufergrundstücken ist ein Begehren auf angemessene Entschädigung des Fischereiberechtigten wegen nachteiliger Folgen für die Fischwässer auch bei Identität von Grundeigentümer und Fischereiberechtigtem möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112477

Dokumentnummer

JJR_19990827_OGH0002_0010OB00230_99A0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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