I. römisch eins. Mit Eingabe vom 27. April 1998 stellte der Beschwerdeführer an die Bezirkshauptmannschaft Zell am See (BH) unter gleichzeitiger Vorlage von Projektsunterlagen den Antrag um Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für seine bereits bestehende Wasserversorgungsanlage. In diesen Projektsunterlagen (vgl. den Technischen Bericht des Ing. M vom 21. April 1998) heißt es u.a.: Mit Eingabe vom 27. April 1998 stellte der Beschwerdeführer an die Bezirkshaupt... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §3 Abs1 lita;WRG 1959 §5 Abs2;WRG 1959 §9 Abs2;
Rechtssatz: Besteht für ein Projekt eine Bewilligungspflicht nach § 9 Abs. 2 WRG, dann ist die Wasserrechtsbehörde gemäß § 11 Abs. 1 legcit verpflichtet, aus Anlass der Erteilung der erforderlichen Bewilligung (ua) das Maß der Wasserbenutzung zu bestimmen. Hiebei ist ... mehr lesen...
Den Gegenstand der mit diesem Erkenntnis erledigten Beschwerden bilden wasserrechtliche Bescheide im Zusammenhang mit der so genannten dritten Wiener Wasserleitung, für welche der in den nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligten Stadt Wien (im Folgenden: MP) mit Bescheid der belangten Behörde vom 14. Juli 1971 zur Ausführung des geplanten Grundwasserwerkes M.er Senke mit einer Wasserentnahme im Höchstausmaß von 742 l/s aus den Horizontalfilterbrunnen M. I und ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §52;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §111a Abs1 idF 1990/252;WRG 1959 §12 Abs4;WRG 1959 §13 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Die Frage der Wesentlichkeit einer Überschreitung der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §34 Abs1 impl;WRG 1959 §100 Abs1 litf;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §12 Abs4;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §21 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/07/0030
97/07/0103
97/07/0154
97/07/0158
97/07/0190
97/07/0193
Rechtssatz: Das verfolgbare bestehende Recht der durch das bewilligte W... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung (BH) vom 27. Juni 1994 war der beschwerdeführenden Partei gemäß §§ 10 Abs. 2 und 32 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Bewilligung zur Entwässerung der Betriebsparkfläche auf näher bezeichneten Grundstücken in drei Feuchtbiotope nach Maßgabe des mit dem Bewilligungsvermerk versehenen Planes und der Entwurfsbeschreibung sowie unter Einhaltung von Vorschreibungen erteilt worden. Im Zuge de... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §13 Abs1;
Rechtssatz: Unter dem Maß der Wasserbenutzung ist die Menge des zur Verfügung gestellten Wassers zu verstehen.Dass sich das Maß der Wasserbenutzung nach dem Bedarf des Bewerbers zu richten hat, bedeutet, dass die Feststellung von Inhalt und Umfang der von der Wasserrechtsbehörde neu zu konstituierenden Wassermenge nicht über den Bedarf des Bewerbers hinausge... mehr lesen...
Den Beschwerdeschriften und der ihnen angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides kann Folgendes entnommen werden: Auf einem Grundstück des Beschwerdeführers entspringt ein Gewässer, das an der Grenze des Grundstücks des Beschwerdeführers zum Grundstück der Eheleute G. als rechter Zubringer zur Kleinen Erlauf fließt. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Scheibbs vom 20. September 1996 wurde den Eheleuten G. die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111;WRG 1959 §12;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §16;WRG 1959 §60;
Rechtssatz: Die Beh hat mit Rücksicht auf den ermittelten Bedarf der Bewerber für deren Projekt die bewilligte Entnahmemenge auf das erforderliche Maß reduziert. Dass der Dritte mit allfälligen künftig beabsichtigten eigenen Wasserbenutzungen nach § 16 WRG, soferne nicht für solche beabsichtigte Nutzungen ... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §109;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §16;WRG 1959 §17;WRG 1959 §60;
Rechtssatz: Wie sich der Vorschrift des § 16 WRG entnehmen lässt, entscheidet das Gesetz, vom Fall des Vorliegens einer die Einräumung von Zwangsrechten rechtfertigenden geplanten neuen Wassernutzung abgesehen, den Streit um das knappe Gut zu Gunsten desjenigen, der früher als andere sein Wasserrecht mit d... mehr lesen...
Wie der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides entnommen werden kann, wurde mit dem angefochtenen Bescheid dem Ing. E.W. im Instanzenzug die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung eines Pumpversuches auf einem näher genannten Grundstück und zur Versickerung des im Pumpversuch geförderten Wassers in den Untergrund auf ein anderes Grundstück im Wege der Führung des geförderten Wassers mittels Rohrleitungen über Weggrundstücke der ers... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §10;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §3 Abs1 lita;WRG 1959 §56 Abs1;
Rechtssatz: Der nach § 13 Abs 1 WRG maßgebende Bedarf eines Bewerbers zur Durchführung eines Pumpversuches rechtfertigt sich in der gebotenen sinngemäßen Anwendung des § 13 Abs 1 WRG auf die Bestimmung des § 56 Abs 1 legcit schon daraus, dass das in einem Grundstück enthaltene unterirdische Wasser gem § 3 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 3. November 1995 wurden der beschwerdeführenden Partei in den Spruchabschnitten I bis IV wasserpolizeiliche Aufträge erteilt. Unter Spruchabschnitt V wurde die Feststellung getroffen, daß der beschwerdeführenden Partei folgendes Maß der Wasserbenutzung zustehe, nämlich in den Monaten... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §66 Abs4;VwGG §34 Abs1;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1;
Rechtssatz: Wurden dem Bf in den Spruchabschnitten 1 bis 4 des erstinstanzlichen Bescheides wasserpolizeiliche Aufträge erteilt, wurde im Spruchabschnitt 5 dieses Bescheides festgestellt, daß dem Bf ein bestimmtes Maß der Wasserbenutzung zustehe, und beantragt... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 30. Juli 1979 beantragte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Spittal/Drau (BH) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für seine bestehende Mühle. Er habe mit Eingabe vom 14. Mai 1979 um die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Wassergerinnes bei der Gemeinde angesucht und in Erfahrung gebracht, daß es für die Erlangung einer Baugenehmigung erforderlich sei, eine gültige Wasserrechtsgenehmigung für die Mühle zu besitzen. Die für... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs3;WRG 1959 §103;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §13 Abs1;
Rechtssatz: Hat die Behörde in der Entscheidung über den Bewilligungsantrag bei der nach § 12 Abs 1 WRG zu erfolgenden Bestimmung von Maß und Art der zu bewilligenden Wasserbenutzung im Hinblick auf § 13 Abs 1 WRG auf den Stand der Technik Bedacht zu nehmen, dann obliegt es dem Bewilligun... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für eine Abwasserentsorgungsanlage auf einem näher bezeichneten Grundstück im Instanzenzug abgewiesen, wobei die belangte Behörde diese Entscheidung mit folgenden Argumenten begründete: Die wasserrechtliche Bewilligungspflicht für eine Abwasserentsorgungsanlage Gründe: sich auf § 32 Abs. 2 lit. c WRG 1959. Nach § 32 Abs. 6 leg. cit. fänden auf Einwirkungen, Maßnahme... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §32;
Rechtssatz: Sind nach § 32 WRG bewilligungspflichtige Anlagen zufolge ihrer Übereinstimmung mit dem Stand der Technik bewilligungfähig, dann ist eine Verletzung des im § 13 Abs 1 WRG geschützten Rechtsgutes durch den Bestand einer Mehrzahl solcher Bewilligungen nicht zu erkennen, weil die Summe der zu entsorgenden Abwässer von der Anzahl der für... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) vom 9. Jänner 1990 wurde über Antrag des Beschwerdeführers die wasserrechtliche Bewilligung erteilt, die im Wasserbuch der BH eingetragene Wasserkraftanlage am M-Fluß auszubauen. Hiezu wurden unter anderem folgende Auflagen in Spruchpunkt I, der gemäß den §§ 9, 11 bis 15, 21, 38, 41, 50, 72, 98, 105, 111 und 112 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG) erlassen wurde, erteilt: Z. 16: "Über das Fischaufstiegsbauwerk ist, sofern in der Natur v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §111 Abs2;WRG 1959 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 13 Abs 1 letzter Satz, des § 111 Abs 2 und des § 105 Abs 1 lit m WRG schließen nicht aus, daß bei einer an einem Fluß gelegenen Wasserkraftanlage die Vorschreibung einer dauerregistrierenden Meßeinrichtung für die Überwachung der Einhaltung de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §59 Abs1;VwRallg;WRG 1959 §105 Abs1 litm;WRG 1959 §111 Abs2;WRG 1959 §13 Abs1;
Rechtssatz: Soweit der Bewilligungswerber (hier Antrag auf Ausbau einer Wasserkraftanlage) Fragen der finanziellen Belastung, die aus der im Bewilligungsbescheid enthaltenen Auflage (Einbau einer dauerregistrierenden Meßeinrichtung in die ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 7. Mai 1985 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Baden den Mitbeteiligten gemäß §§ 10 Abs 2, 11, 12, 34 Abs. 2 und 111 WRG 1959 die wasserrechtliche Bewilligung zur Errichtung von sieben Brunnen und zur Entnahme von Grundwasser aus diesen zum Zweck der Feldberegnung auf Grundstücken in den KG S und U mit einem Flächenausmaß von insgesamt 43,76 ha im Zeitraum von jeweils 1. April bis 30. September mit einer zulässigen jährlichen Höchstentnahmemenge von 54.000 m3. Die B... mehr lesen...
Index: Wasserrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §12 Abs1WRG 1959 §13 Abs1WRG 1959 §5 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Mehrzahl bestehender Rechte zu Entnahme von Grundwasser für Beregnungszwecke muss die Beurteilung der aus ihnen in Summe resultierenden Beeinträchtigungen fremder Rechte - im Unterschied zum ansonsten herrschenden Grundsatz, dieser Beurteilung das volle Ausmaß des erteilten Konsenses zugrundzul... mehr lesen...
Index: Wasserrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §13 Abs1
Rechtssatz: Die Wendungen "natürliches Wasserdargebot" und "natürliche Erneuerung" des Grundwassers können nur so verstanden werden, dass damit jene Wassermengen umschrieben werden sollen, die ohne allfälliges menschliches Zutun (z. B. Überleitungen aus einem anderen Einzugsgebiet, Grundwasseranreicherungen u. dgl.) vorhanden sind (Hinweis auf Grab... mehr lesen...
Index: Wasserrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §111 Abs2WRG 1959 §12 Abs3WRG 1959 §13 Abs1WRG 1959 §5 Abs2WRG 1959 §60WRG 1959 §64 Abs1 litc
Rechtssatz: Einem Bewerber um eine wasserrechtliche Bewilligung darf nicht das gesamte, am Ort seiner beabsichtigten Nutzung vorhandene Wasser ohne Berücksichtigung anderer bereits bestehender Nutzungen zugesprochen werden. Vielmehr verringern die für die Nutzung e... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. September 1986 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung unter Zugrundelegung der §§ 9 Abs. 2, 11 bis 13, 21, 22, 55 Abs. 3, 98, 111 und 121 WRG 1959 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Beschwerdeführern sowie den Mitbeteiligten die nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung für die Versorgung der Objekte E Nr. 6 (Landwirtschaft) und des Zuhauses E Nr. 29 mit dem erforderlichen, aus drei Quellen gewonnenen Trink- und Nutzwasser. Das Maß d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwRallg;WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §111 Abs2;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §73;WRG 1959 §98 Abs1;WRG 1959 §99 Abs1 lith;
Rechtssatz: Die Aufteilung des Maßes eines einer Personenmehrheit einheitlich verliehenen Wasserrechtes auf die einzelnen Wasserberechtigten findet im WRG keine Deckung. Hiebei handelt es sich um eine dem Zivilrecht zuzuordnende F... mehr lesen...
Index: 81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §111 Abs1;WRG 1959 §111 Abs2;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §73;
Rechtssatz: Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung an eine Personenmehrheit bestehen an sich keine rechtlichen Bedenken. Das erteilte Wasserrecht ist aber immer als Einheit zu behandeln. Dies gilt insbesondere auch für die Festsetzung des Maßes der erteilten Bewilligung. So... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1;VwGG §42 Abs2 Z2 impl;WRG 1959 §10 Abs2;WRG 1959 §11 Abs1;WRG 1959 §12 Abs1;WRG 1959 §13 Abs1;WRG 1959 §9;
Rechtssatz: Es ist rechtswidrig, bei der Festsetzung des Maßes der Wasserbenutzung anlässlich der Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung über den gestellten Antrag hinauszugehen (hier: jährlicher Wasserbedarf für die Sai... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei hat um die wasserrechtliche Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus einem Brunnen auf dem Grundstück 932 KG M zum Betrieb einer Feldberegnungsanlage für die Grundstücke 931 und 932 KG M angesucht, wobei der Wasserverbrauch (Wasserbedarf) pro Saison (sechs Monate) mit 56.200 m3 angegeben wurde. In der über dieses Vorhaben durchgeführten Verhandlung vor der Behörde erster Instanz erhob die Beschwerdeführerin Einwendungen, weil sie eine Beeinträchtigung der Wass... mehr lesen...