Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Norm: WRG 1959 §10WRG 1959 §12WRG 1959 §32WRG 1959 §40AWG 2002 §3 Abs1 Z8
Rechtssatz: Bei der dauerhaften Lagerung von Humus- und Überschussmaterial handelt es sich um Stoffe, die von der Anwendung des AWG 2002 ausgenommen sind, da sie keine Abfälle darstellen (vgl. § 3 Abs. 1 Z 8 AWG 2002). Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; Verfah... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.04.2018 Norm: WRG 1959 §10WRG 1959 §12WRG 1959 §32WRG 1959 §40AWG 2002 §3 Abs1 Z8
Rechtssatz: Das Vorliegen einer UVP-Pflicht kann von Personen auch dann geltend gemacht werden, wenn diese in einem Materienverfahren wie nach dem WRG 1959 keine Parteistellung hätten. Dies gilt nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs und in Einklang mit der Judikatur des Europäischen ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde von 1. FU sowie 2. Mag. FrU, beide vertreten durch GKP Gabl Kogler Leitner Stöglehner Bodingbauer Auer Rechtsanwälte OG, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 06. September 2017, Zl. AMW2-WA-10188/004, betreffend nachträgliche Einräumung eines Zwangsrechtes nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959), zu Recht erkannt: ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 25.01.2018 Norm: WRG 1959 §12WRG 1959 §41WRG 1959 §60WRG 1959 §63WRG 1959 §111
Rechtssatz: Im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid ist [gem. § 111 Abs. 1 WRG 1959] zwingend über die Frage der Beeinträchtigung fremder Rechte abzusprechen. […]. Eine nachträgliche Einräumung von Zwangsrechten ist nicht zulässig. […] Zwangsrechte im Sinne des § 63 lit. b WRG 1959 sind bewillig... mehr lesen...
BESCHLUSS Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Berufung (Beschwerde) des *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom ***, ***, betreffend Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes, beschlossen: Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Berufung (Beschwerde) des *** gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft römisch zehn vom ***, ***, betreffend Herstellung de... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Für die Erlassung eines gewässerpolizeilichen Auftrages sind auf Sachverständigenbasis erfolgende Feststellungen hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf das Gewässer erforderlich. Indem keine Aussagen zu den Untergrundverhältnissen, Grundwasserabständen, in der Nähe befindlichen Oberflächengewässern, in welche die ge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 11.03.2014 Norm: WRG 1959
Rechtssatz: Eine Anlage oder Maßnahme bedarf auch dann einer wasserrechtlichen Bewilligung, wenn die mehr als geringfügigen Einwirkungen auf das Gewässer nur deshalb nicht stattfinden, weil entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, die dies verhindern (VwGH 22.11.1976, 643/76). Das bedeutet allerdings auch, dass ein Vorhaben, welches ... mehr lesen...