Entscheidungen zu § 103 WRG 1959

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Lvwg Erkenntnis 2022/2/2 LVwG-AV-91/001-2022

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch Hofrat Mag. Franz Kramer über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 13. Dezember 2021, ***, betreffend Zurückweisung eines wasserrechtlichen Bewilligungsantrag, zu Recht erkannt: I.  Der angefochtene Bescheid wird mit der Maßgabe bestätigt, dass im Spruch: die Nr. *** durch die Nr. *** ersetzt wird. II. Gegen diese Entscheidung ist eine... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 02.02.2022

RS Lvwg 2022/2/2 LVwG-AV-91/001-2022

Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 02.02.2022 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §103
Rechtssatz: Die fehlende Zustimmung eines betroffenen Grundeigentümers stellt keinen Mangel iSd § 103 Abs 1 WRG iVm § 13 Abs 3 AVG dar, welcher durch Verbesserungsauftrag und anschließende Zurückweisung zu sanktionieren ist. Vielmehr führt das Fehlen einer Zustimmung, welche nicht durch Zwangsrechte überwunden werden kann, zur Abweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 02.02.2022

RS Lvwg 2022/2/2 LVwG-AV-91/001-2022

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 02.02.2022 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §103
Rechtssatz: Für das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren trifft § 103 WRG Regelungen über Antragserfordernisse. Deren Funktion ist eine doppelte. Einerseits müssen die Projektunterlagen so beschaffen sein, dass das Bewilligungsbegehren und damit der Prozessgegenstand sowie im Falle der Bewilligung auch der verliehene „Konsens“ präz... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 02.02.2022

RS Lvwg 2022/2/2 LVwG-AV-91/001-2022

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 02.02.2022 Norm: WRG 1959 §38WRG 1959 §103
Rechtssatz: Auch das nachträgliche wasserrechtliche Bewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren, in welchem die Wasserrechtsbehörde auf Grund des vom Antragsteller erarbeiteten Projekts die Frage der Bewilligungsfähigkeit zu beurteilen hat. […] Das bedeutet aber auch, dass fehlende Projektunterlagen nicht durch Hinweis... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 02.02.2022

TE Lvwg Erkenntnis 2020/1/21 LVwG-AV-27/001-2020

Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch den Richter Hofrat Mag. Wallner über die Beschwerde der Marktgemeinde ***, vertreten durch Rechtsanwalt A, ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 13.11.2019, ***, betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Erteilung einer Bewilligung nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) zu Recht: 1.   Die Beschwerde wird gemäß § 28 Absatz 1 und Absatz 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwG... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 21.01.2020

RS Lvwg 2020/1/21 LVwG-AV-27/001-2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 21.01.2020 Norm: WRG 1959 §103AVG 1991 §13 Abs3
Rechtssatz: Das Fehlen von nach § 103 WRG erforderlichen Unterlagen oder solchen, die ihrer Natur nach in den Rahmen des § 103 WRG fallen, stellt einen Mangel iSd § 13 Abs 3 AVG dar. Schlagworte Umweltrecht; Wasserrecht; wasserrechtliche Bewilligung; Verfahrensrecht; Mangel; Verbesserung; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 21.01.2020

RS Lvwg 2020/1/21 LVwG-AV-27/001-2020

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 21.01.2020 Norm: WRG 1959 §103AVG 1991 §13 Abs3
Rechtssatz: Sofern der Antragsteller [hier: nach § 103 WRG] nicht selbst Eigentümer der (oder aller) zur Projektausführung erforderlichen Liegenschaften ist, wird er im allgemeinen spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung die ausdrückliche Zustimmungserklärung der betroffenen Eigentümer vorzulegen haben, da diese Sa... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 21.01.2020

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