RS Lvwg 2022/2/2 LVwG-AV-91/001-2022

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.02.2022
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Rechtssatznummer

2

Entscheidungsdatum

02.02.2022

Norm

WRG 1959 §38
WRG 1959 §103

Rechtssatz

Auch das nachträgliche wasserrechtliche Bewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren, in welchem die Wasserrechtsbehörde auf Grund des vom Antragsteller erarbeiteten Projekts die Frage der Bewilligungsfähigkeit zu beurteilen hat. […] Das bedeutet aber auch, dass fehlende Projektunterlagen nicht durch Hinweis auf eine in der Natur bereits bestehende Anlage ersetzt werden können. Dies ist vor allem in Hinblick auf die notwendige Klarstellung des Bewilligungsgegenstandes und das Erfordernis, auch in der Zukunft den Gegenstand der Bewilligung zweifelsfrei nachvollziehen zu können, von Bedeutung, auch zumal ein Bestand in der Natur jederzeit wieder verändert werden und dann nach einigen Jahren oder Jahrzehnten zweifelhaft sein könnte, was nun Gegenstand einer Bewilligung war und was eine später (etwa konsenslos) vorgenommen Abweichung darstellt.

Schlagworte

Umweltrecht; Wasserrecht; wasserrechtliche Bewilligung; Verfahrensrecht; Verbesserungsauftrag;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LVWGNI:2022:LVwG.AV.91.001.2022

Zuletzt aktualisiert am

18.05.2022
Quelle: Landesverwaltungsgericht Niederösterreich LVwg Niederösterreic, http://www.lvwg.noe.gv.at
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