Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58 Abs1;VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1997/10/07 97/11/0094 2 Stammrechtssatz § 58 Abs 2 VwGG idF 1997/I/88 hat zum Inhalt, daß der im § 58 Abs 1 VwGG verankerte Grundsatz, daß mangels einer ausdrücklichen Regelung über einen Aufwandersatz jede Partei ihren im verwa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 1. Februar 1997 auf Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des ordentlichen Präsenzdienstes, soweit er sechs Monate übersteigt, gemäß § 36a Abs. 1 Z. 2 des Wehrgesetzes 1990 abgewiesen. Die vorliegende Beschwerde wurde am 24. April 1997 zur Post gegeben. Wie sich aus dem Inhalt des Aktes des Verwaltungsgerichtshofes ergibt, hat der Beschwerdeführer seinen achtmonatigen Grundw... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §56;VwGG §58 Abs1;VwGG §58 Abs2 idF 1997/I/088;VwRallg;
Rechtssatz: § 58 Abs 2 VwGG idF 1997/I/88 hat zum Inhalt, daß der im § 58 Abs 1 VwGG verankerte Grundsatz, daß mangels einer ausdrücklichen Regelung über einen Aufwandersatz jede Partei ihren im verwaltungsgerichtlichen Verfahren erwachsenen Aufwand selbst zu tragen h... mehr lesen...