Es ist unbestritten, daß der Beschwerdeführer als Eigentümer und Lenker eines rot lackierten Fahrrades der Marke KTM - in der Folge nur als "Fahrrad" bezeichnet - dieses gegen 12.10 Uhr des 16. Oktober 1989 in einer Halte- und Parkverbotszone mit der Zusatztafel "ausgenommen Dienstfahrzeuge der Bundespolizei" vor dem Polizeiwachzimmer in Wien 3, Juchgasse 19, abstellte, daß der Sicherheitswachebeamte P dieses Fahrrad gegen 12.20 Uhr des genannten Tages ohne Wissen und Zutun des Beschw... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art118 Abs3 Z4;StVO 1960 §89a Abs2;StVO 1960 §94d Z15;VwGG §47 Abs5;
Rechtssatz: Für den Fall, daß sich eine Amtshandlung (hier: gem § 89 a Abs 2 StVO) der Organe einer BPolDion auf eine Gemeindestraße bezieht, werden diese funktionsmäßig im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches der Gd nach § 94 d Z 15 St... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob entweder - im Sinn des Beschwerdeführers (Gebietskörperschaft Bund) - der für ihn mit Kaufvertrag vom (17./)22. Dezember 1980 begründete Anspruch auf Übereignung dreier bestimmter inländischer Grundstücke (davon - flächenmäßig überwiegend - zwei "Bauplätze"), für den die besondere Ausnahme von der Besteuerung gemäß § 4 Abs. 1 Z. 7 lit. a GrEStG 1955 (in der Folge: GrEStG) zur "Erri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs2 Z1;VwGG §47 Abs5;
Rechtssatz: Aufwandersatz gebührt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Parteibeschwerde (nicht auch über eine Amtsbeschwerde) der obsiegenden Partei auch dann, wenn eine Dienststelle einer Gebietskörperschaft gegen einen Bescheid einer Behörde derselben Gebietskörperschaft Beschwerde erhoben hat (Hinweis E 26.1.1989, 88/16/0049). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs2 lita;VwGG §47 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1731/65 B VS 3. Oktober 1966 VwSlg 3506 F/1966 RS 1 Stammrechtssatz Aufwandersatz gebührt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Parteibeschwerde (nicht auch über eine Amtsbeschwerde) der obsiegenden Partei auch dann, wenn eine Dienststelle einer Gebietskörperschaft gegen einen Bescheid einer Behör... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs2 Z1;VwGG §47 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/259; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1731/65 B VS 3. Oktober 1966 VwSlg 3506 F/1966 RS 1 Stammrechtssatz Aufwandersatz gebührt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Parteibeschwerde (nicht auch über eine Amtsbeschwerde) der obsiegenden Partei auch dann, wenn eine Dienststelle einer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §47 Abs2 lita;VwGG §47 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 228; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1731/65 B VS 3. Oktober 1966 VwSlg 3506 F/1966 RS 1 Stammrechtssatz Aufwandersatz gebührt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über eine Parteibeschwerde (nicht auch über eine Amtsbeschwerde) der obsiegenden Partei auch dann, wenn eine Dienststelle ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof37/03 Nationalbank
Norm: NBG 1984 §7;VwGG §47 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):87/17/0246 Besprechung in:ÖJZ 10/1991;
Rechtssatz: Bei Beschwerden gegen die ÖNB ist der Bund zum Aufwandersatz zu verpflichten (Hinweis B 18.4.1986, 85/17/0162). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...