Entscheidungen zu § 33a VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 871-900 von 968

TE Vwgh Beschluss 1992/9/2 92/02/0205

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/9/2 92/02/0179

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0205

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §1;StVO 1960 §5 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020205.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0179

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020179.X01 Im RIS seit 02.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

RS Vwgh 1992/9/2 92/02/0131

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17 Abs1;VwGG §33a;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020131.X01 Im RIS seit 02.09.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 02.09.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/8 92/03/0145

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 1. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 4. Oktober 1991 um 23.05 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws in Innsbruck begangenen Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 10.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/7/8 92/03/0146

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 1. April 1992 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 8. Oktober 1991 um 11.41 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws im Gemeindegebiet Golling auf der Tauernautobahn A10 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 52 lit. a Z. 10a StVO schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 1.500,--, Ersatzfreiheitsstrafe von 72 Stunden verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.07.1992

RS Vwgh 1992/7/8 92/03/0146

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030146.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1992

RS Vwgh 1992/7/8 92/03/0145

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030145.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/03/0132

Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 27. März 1992 wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung der Berufung gegen das Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 17. Dezember 1991 - mit diesem Straferkenntnis wurde über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/03/0136

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 3. April 1992 wurde der Beschwerdeführer als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 3.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen) verhängt, weil er einem am 18. Juli 1991 an ihn ergangenen Ersuchen um Lenkerbekanntgabe nicht nachgekommen ist. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgericht... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/6/17 92/03/0126

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. März 1992 wurde die Beschwerdeführerin wegen einer am 17. April 1991 um ca. 20.00 Uhr als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws auf der B 183 in Schönberg bei km 1,1 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe von S 2.000,--, Ersatzfreiheitsstrafe von vier Tagen verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung eine... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/03/0136

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030136.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/03/0132

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §33a;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in AnwBl 11/1992, S 841-842
Rechtssatz: Der Begriff "Verwaltungsstrafsache" schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergehen, ein (Hinweis: E 25.2.1985, VwSlg 11682 A/1985). Die E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

RS Vwgh 1992/6/17 92/03/0126

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030126.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.06.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/27 92/02/0143

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 18. September 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen einer am 21. März 1981 begangenen Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 StVO 1960 zu einer Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- verurteilt (Spruchpunkt 1). Gleichzeitig wurde seine Berufung gegen den im erstbehördlichen Straferkenntnis enthaltenen Schuldspruch nach § 102 Abs. 5 lit. b KFG 1967 als unzuläss... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.05.1992

RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0143

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020143.X01 Im RIS seit 27.05.1992 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/20 92/03/0110

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach a) § 7 Abs. 1 StVO, b) § 20 Abs. 2 leg. cit. und c) § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 leg. cit. mit Geldstrafen in der Höhe von a) und b) je S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafen je zwölf Stunden) und c) S 9.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe acht Tage) bestraft. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/20 92/03/0079

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 6. Dezember 1991 wurde über die Beschwerdeführerin wegen einer am 19. September 1990 gegen 6.45 Uhr in Klagenfurt an einem näher bezeichneten Ort als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws begangenen Übertretung nach § 38 Abs. 4 StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 12 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwer... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/20 92/03/0095

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Salzburg vom 11. Dezember 1991 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 10 Tage) verhängt, weil er sich am 13. April 1991 um 23.24 Uhr vor dem Haus H-Straße in R trotz Aufforderung durch ein ermächtigtes Organ der Straßenaufsicht geweigert habe, die Atemluft auf Alkohol untersuchen zu lassen, obwohl vermutet habe we... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/20 92/03/0118

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 3. Februar 1992 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO eine Geldstrafe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ableh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/03/0079

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §38 Abs4;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030079.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/03/0095

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030095.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/03/0110

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §7 Abs1;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030110.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

RS Vwgh 1992/5/20 92/03/0118

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992030118.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/5/12 92/05/0050

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 30. Jänner 1992 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 45 Abs. 1 lit. h der Kärntner Bauordnung eine Geldstrafe von S 2.000,-- (Ersatzarreststrafe 12 Stunden) verhängt, weil er am 23. April 1991 auf einem näher bezeichneten Baugrundstück "Erdanschüttungen im Ausmaß von ca. 30 bis 40 m3, bestehend aus lehmigem Erdmaterial, Bauschutt und Wurzelstöcken vorgenommen" habe, "obwo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.05.1992

RS Vwgh 1992/5/12 92/05/0050

Index: L82002 Bauordnung Kärnten10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauO Krnt 1969 §45 Abs1 lith;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992050050.X01 Im RIS seit 11.05.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.05.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/4/30 92/02/0126

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 16. Jänner 1992 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 und § 5 Abs. 2a lit. b StVO 1960 schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe von S 8.000,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsach... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.04.1992

RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0126

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992020126.X01 Im RIS seit 12.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.04.1992

TE Vwgh Beschluss 1992/4/22 92/03/0009

Mit dem nunmehr angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 8. November 1991 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer am 28. März 1991 um 03.40 Uhr in Salzburg an einem bestimmten Ort begangenen Übertretung nach § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 10.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 9 Tagen) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängi... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 22.04.1992

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