Entscheidungen zu § 33a VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 481-510 von 968

TE Vwgh Beschluss 1994/3/25 94/02/0088

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/25 94/02/0075

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis infolge Fehlens eines begründeten Berufungsantrages als unzulässig zurückgewiesen. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entsc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/25 94/02/0092

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 25.03.1994

RS Vwgh 1994/3/25 94/02/0087

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020087.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1994

RS Vwgh 1994/3/25 94/02/0075

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020075.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1994

RS Vwgh 1994/3/25 94/02/0088

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/02/0089
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020088.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1994

RS Vwgh 1994/3/25 94/02/0092

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020092.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/21 94/10/0047

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssentes in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltun... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.03.1994

RS Vwgh 1994/3/21 94/10/0047

Index: L40019 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen WienL40209 Sicherheitspolizei Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: LSicherheitsG Wr 1993 §1 Abs1 Z1;LSicherheitsG Wr 1993 §1 Abs1 Z2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994100047.X01 Im RIS seit 28.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/16 94/03/0001

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 31. März 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach 1. § 99 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit § 5 Abs. 2 StVO 1960 und 2. § 4 Abs. 5 leg. cit. bestraft, weil er 1. sich am 4. Dezember 1992, um 23.20 Uhr, in K, auf dem Parkplatz beim Haus 41 sich geweigert habe, seine Atemluft von einem besonders geschulten und hiezu von der Behörde ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt überprüfen zu lassen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.03.1994

RS VwGH Erkenntnis 1994/03/16 94/03/0001

Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/03/0010 Rechtssatz: kein RS Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 16.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/15 94/11/0058

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als ehemaliger Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, es zu verantworten zu haben, daß namentlich genannte Arbeitnehmer der Gesellschaft m.b.H. in der Zeit zwischen 11. Februar 1991 und 19. April 1991 in sechs Fällen die höchstzulässige Einsatzzeit als Lenker bzw. Beifahrer von Kraftfahrzeugen, in acht Fällen die höchstzulässige Lenkzeit un... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.03.1994

RS Vwgh 1994/3/15 94/11/0058

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12;AZG §14;AZG §16;AZG §28 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110058.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/8 94/05/0028

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines Unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.03.1994

RS Vwgh 1994/3/8 94/05/0028

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050028.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/4 93/02/0323

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, nach einem zeitlich und örtlich näher umschriebenen Verkehrsunfall mit Personenschaden nicht sofort angehalten, an der Feststellung des Sachverhaltes nicht mitgewirkt sowie nicht sofort die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt zu haben. Dadurch habe er Übertretungen nach § 4 Abs. 1 lit. a, nach § 4 Abs. 1 lit. c und nach § 4 Abs. 2 StVO 1960 begangen. Über ihn wu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/4 94/02/0062

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/4 94/02/0046

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des EGVG sowie einer solchen nach der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung n... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/4 94/02/0048

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/4 94/02/0063

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 04.03.1994

RS Vwgh 1994/3/4 93/02/0323

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993020323.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1994

RS Vwgh 1994/3/4 94/02/0046

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020046.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1994

RS Vwgh 1994/3/4 94/02/0048

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020048.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1994

RS Vwgh 1994/3/4 94/02/0063

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: KJBG 1987;VwGG §33a;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020063.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1994

RS Vwgh 1994/3/4 94/02/0062

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020062.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/3 94/18/0056

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/3/3 94/18/0057

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 03.03.1994

RS Vwgh 1994/3/3 94/18/0056

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180056.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.03.1994

RS Vwgh 1994/3/3 94/18/0057

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180057.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.03.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/2/21 94/10/0025

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des EGVG sowie einer solchen nach der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung n... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 21.02.1994

Entscheidungen 481-510 von 968

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