Entscheidungen zu § 33a VwGG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 391-420 von 968

TE Vwgh Beschluss 1994/7/14 94/17/0151

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/14 94/17/0103

Gemäß § 33 a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß.ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/14 94/17/0155

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/14 94/17/0156

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/14 94/17/0121

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Ver... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 14.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/13 94/09/0155

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 13.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/12 94/04/0099

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/8 94/02/0266

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/8 94/02/0272

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/7/8 94/02/0245

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 eine Geldstrafe von S 600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe von 36 Stunden) verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend macht. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 08.07.1994

RS Vwgh 1994/7/8 94/02/0266

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020266.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1994

RS Vwgh 1994/7/8 94/02/0272

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020272.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1994

RS Vwgh 1994/7/8 94/02/0245

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §102 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020245.X01 Im RIS seit 19.03.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.07.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/27 94/10/0074

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 27.06.1994

RS Vwgh 1994/6/27 94/10/0074

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §7 Abs1 litb;LMG 1975 §74 Abs2 Z1;LMG 1975 §8 litg;VStG §9 Abs2;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994100074.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/24 94/02/0211

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 für schuldig erkannt. Über ihn wurde eine Geldstrafe von S 1.500,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine 10.000 S übersteigende Geldstraf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/24 94/02/0221

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe zwei Übertretungen nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 und je eine Übertretung nach § 49 Abs. 6 KFG 1967 und § 17 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Über ihn wurden zwei Geldstrafen in der Höhe von je S 10.000,-- sowie von S 500,-- und S 1.000,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/24 94/02/0229

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, je eine Übertretung nach § 4 Abs. 1 lit. a und § 4 Abs. 5 StVO 1960 begangen zu haben. Über ihn wurden Geldstrafen in der Höhe von S 1.000,-- und S 700,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/24 94/02/0029

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwal... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.06.1994

RS Vwgh 1994/6/24 94/02/0029

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020029.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1994

RS Vwgh 1994/6/24 94/02/0211

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a Z1;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 92/02/0033 1 Stammrechtssatz Das Unterbleiben des Identitätsnachweises ist zwar eine objektive Bedingung der Strafbarkeit der Verletzung der in § 4 Abs 5 StVO statuierten Meldepflicht, aber kein Tatbestandselement einer Übertret... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1994

RS Vwgh 1994/6/24 94/02/0221

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §49 Abs6;StVO 1960 §17 Abs1;StVO 1960 §5 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020221.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1994

RS Vwgh 1994/6/24 94/02/0229

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 lita;StVO 1960 §4 Abs5;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020229.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0223

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0206

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0204

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der Unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0253

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0208

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0252

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwalt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

TE Vwgh Beschluss 1994/6/17 94/02/0254

Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe, noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.06.1994

Entscheidungen 391-420 von 968

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