Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 82 Abs. 1 Z. 4 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Z. 2 Fremdengesetz eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 72 Stunden) verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine pr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992180318.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992180317.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994180446.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Salzburg vom 14. April 1994 wurde über den Beschwerdeführer wegen Übertretung des § 31 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 5 Abs. 1 des Salzburger Abfallgesetzes 1991 eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.500,-- (Ersatzarreststrafe ein Tag) verhängt, weil er am 29. Juli 1992 um 7,00 Uhr in Wals-Siezenheim auf dem Parkplatz Autobahnsee (Grundstück Nr. 2300 des Grundbuches über die Kat. Gem. Wals)... mehr lesen...
Index: L37135 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SalzburgL82405 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: AbfallG Slbg 1991 §31 Abs1 lita;AbfallG Slbg 1991 §5 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994050168.X01 Im RIS seit 20... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 20 Abs. 2 StVO 1960 für schuldig erkannt, weil er auf einer näher bezeichneten Straßenstelle (Autobahn) mit dem von ihm gelenkten Pkw die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h überschritten habe. Die belangte Behörde nahm die Begehung dieser Verwaltungsübertretung als erwiesen an, weil die Fahrgeschwindigkeit des in Rede stehenden Kraftfahrzeuges mit einem geeichten Rada... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde spruchgemäß "die Berufung" gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis als unzulässig zurückgewiesen. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rec... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung nach § 4 Abs. 1 lit. b StVO 1960 für schuldig erkannt, weil er nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden (bei dem er selbst Verletzungen davongetragen habe) die Unfallstelle nicht dem Gesetz entsprechend abgesichert habe. Über ihn wurde eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020141.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020157.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/02/0314
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020313.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litb;VwGG §33a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/10/21 92/02/0189 2 Stammrechtssatz Hängt die Fällung einer Sachentscheidung lediglich von der Lösung der Tatfrage ab, mit der auch keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Zusammenhang steht, ist die Behandlung der Beschwerde gem § 33a VwGG abzulehnen. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020238.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020303.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020240.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/3, S 212,213;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994020159.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des Fleischuntersuchungsgesetzes, jeweils in Verbindung mit näher genannten Bestimmungen der Fleischhygieneverordnung, für schuldig erkannt. Über ihn wurden deswegen Geldstrafen in der Höhe zwischen S 5.000,-- und S 2.000,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in ein... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer mehrerer Übertretungen des Fleischuntersuchungsgesetzes, jeweils in Verbindung mit näher genannten Bestimmungen der Fleischhygieneverordnung, für schuldig erkannt. Über ihn wurden deswegen Geldstrafen in der Höhe zwischen S 7.500,-- und S 375,-- verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/05 Lebensmittelrecht86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: FleischUG 1982;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110210.X01 Im RIS seit 05.03.2001 Zuletzt aktualisiert am 09.07.2010 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/05 Lebensmittelrecht86/01 Veterinärrecht allgemein
Norm: FleischUG 1982;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994110212.X01 Im RIS seit 05.03.2001 Zuletzt aktualisiert am 09.07.2010 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen und nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid vom 28. September 1993 hat die belangte Behörde über die mitbeteiligte Partei eine Geldstrafe in der Höhe von S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 3 Tage) verhängt, weil sie als das iSd § 9 VStG verantwortliche Organ der Firma J am 2. Februar 1993 um 13.15 Uhr auf einer Hotelbaustelle in D, den serbischen Staatsangehörigen Z beschäftigt habe, ohne daß ihr für diesen eine Beschäftigungsbew... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090470.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...