Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §52 lita Z10a;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030293.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol (belangte Behörde) wurde der Beschwerdeführer - in Bestätigung des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Innsbruck - u.a. schuldig erkannt, er habe am 18. Oktober 1992 in der Zeit von 11.55 Uhr bis 12.10 Uhr in Innsbruck, Markthalle (Osteingang), 1. durch lautes Herumschreien auf ungebührliche Weise störenden Lärm erregt und 2. durch diese Vorgangsweise und durch öffentliches... mehr lesen...
Index: L40017 Anstandsverletzung Ehrenkränkung LärmerregungPolizeistrafen TirolL40057 Prostitution Sittlichkeitspolizei Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: EGVG Art9 Abs1 Z1;LPolG Tir 1976 §1;LPolG Tir 1976 §4;VwGG §33a; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/10/0160
Rechtssatz: Die Tatbestände der Lärmerregung und der Ordn... mehr lesen...
Vorerst sei darauf verwiesen, daß diese Erledigung der Beschwerde im Hinblick auf die hg. Geschäftsverteilung allein die Punkte 1) und 2) des Schuldspruches (Übertretungen der AAV und des Arbeitnehmerschutzgesetzes) des im Instanzenzug ergangenen Bescheides der belangten Behörde vom 10. August 1993 betrifft; im übrigen ist die Beschwerde zur hg. Zl. 93/11/0224 protokolliert und wird einer gesonderten Erledigung zugeführt. ZU PUNKT 2) DES SCHULDSPRUCHES (ÜBERTRETUNG NACH § 29 ARBEITNEH... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von S 3.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 48 Stunden) nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbringen läßt auc... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. Juli 1993 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe von insgesamt S 3.500,-- nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der der Beschwerdeführer einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbringen läßt auch im Zu... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über die Beschwerdeführerin eine Geldstrafe von insgesamt S 2.500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 60 Stunden) nach dem Arbeitnehmerschutzgesetz verhängt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, in der die Beschwerdeführerin einerseits das Beweisverfahren betreffende Verfahrensmängel und andererseits unrichtige Strafbemessung geltend macht, weil die Bestimmung des § 21 VStG nicht angewendet worden sei. Dieses Beschwerdevorbr... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, wenn weder eine primäre Freiheitsstrafe noch eine S 10.000,-- übersteigende Geldstrafe verhängt wurde und die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil der unabhängige Verwaltungssenat von der Rechtsprechung des Verwaltu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020238.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020237.X01 Im RIS seit 20.11.2000 Zuletzt aktualisiert am 05.03.2009 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §16 Abs2 litb;VwGG §33a;
Rechtssatz: Ob eine bestimmte Kurve (in deren Bereich unbestrittenermaßen der Tatort gelegen ist) in einem konkreten Fall als unübersichtlich anzusehen ist, ist keine Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbeschwerde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020183.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020258.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbeschwerde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020133.X02 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...
Rechtssatz: Kein RS. Im RIS seit 01.06.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §21;VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020249.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020268.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020125.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33a;VwGG §51;VwGG §58;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Bescheidbeschwerde European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993020185.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates vom 23. April 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 12. August 1992 am Standort S, Sch-Straße 10a, durch im Eingangsbereich in das Geschäftslokal angebrachte Geschäftsbezeichnungen Altwaren unter der Bezeichnung "H-Laden" an einen größeren Kreis von Personen öffentlich angeboten zu haben, was der Ausübung des Handelsgewerbes gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z. 25 GewO 1973 gleichzuhalten sei, ohne ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, 4 Übertretungen nach § 3 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes begangen zu haben. Über ihn wurden deswegen 4 Geldstrafen in der Höhe von je S 1.000,-- (je ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Gemäß § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in einer Verwaltungsstrafsache durch Beschluß ablehnen, w... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 13. September 1993 wurde über den Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Alleininhaber eines namentlich genannten Gewerbebetriebes wegen Übertretung des § 25 AZG eine Geldstrafe in der Höhe von S 4.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 96 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in eine... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. August 1993 wurde über die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Alleininhaberin eines namentlich genannten Gewerbebetriebes wegen Übertretung des § 25 AZG eine Geldstrafe in der Höhe von S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 24 Stunden) verhängt. Nach § 33a VwGG kann der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates in eine... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin - soweit dies Gegenstand dieser Entscheidung ist - wegen insgesamt vier Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes (Pkte. 4a, 5, 6 und 7 des von der belangten Behörde grundsätzlich übernommenen Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses) sowie je einer Übertretung des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit von Frauen (Pkt. 3), des Mutterschutzgesetzes (Pkt. 8) und des Arbeitsruhegesetzes (Pkt. 9) für... mehr lesen...