1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Staatsangehöriger Nigerias und stellte am 27. Juli 2012 den ersten Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet, welcher rechtskräftig zur Gänze abgewiesen wurde. Zudem wurde gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung erlassen. 2 Am 22. Juni 2017 stellte der Revisionswerber den gegenständlichen Folgeantrag, welchen er damit begründete, dass er seit einem Jahr Mitglied der Biafra-Bewegung in Österreich sei und an mehreren Demonstratione... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des Art. 133 Abs. 4 B-VG kommt es für die Beurteilung eines Abweichens von der höchstgerichtlichen Judikatur auf eine vom Revisionswerber ins Treffen geführte deutsche Rechtslage und Rechtsprechung nicht an. European Case Law Identifie... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Rev... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 18. September 2017 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, es als zur Vertretung nach außen berufenes Mitglied der W. a.s. zu verantworten, dass diese Gesellschaft bei ihrer Geschäftstätigkeit mit näheren Konkretisierungen § 12 Abs. 2 der Handelsregeln der Wiener Börse AG (WBAG) nicht eingehalten habe. Der Revisionswerber habe dadurch gegen § 48 Abs. 1 Z 7 Börsegesetz (BörseG) i.V.m. § 18 Z 1 BörseG i.V.m. § 12 Abs. 2 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 6. März 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher in 13 Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn 13 Geldstrafen in der Höhe von jeweils 5.000,-- Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 6. März 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher in 13 Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn 13 Geldstrafen in der Höhe von jeweils 5.000,-- Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Lan... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis bestätigte das Verwaltungsgericht nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Bestrafung des Revisionswerbers nach § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), weil er es als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH mit Sitz in K zu verantworten habe, dass dieses Unternehmen einen namentlich genannten kroatischen Staatsangehörigen, für den keine der im Einzelnen ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 19. Dezember 2016 wurde der Revisionswerber in seiner Eigenschaft als anwesender Lokalverantwortlicher der Übertretung des § 50 Abs. 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 5 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro (samt Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt, weil er Organen der öffentlichen Aufsicht nach § 50 Abs. 2 GSpG kein Geld zur Durchführung von Testspielen zur Verfügung gestellt habe... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 18. Jänner 2018 wurde gegenüber der revisionswerbenden Partei gemäß § 53 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 52 Abs. 1 Z 1 und Abs. 3 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme von zwei näher bezeichneten Glücksspielgeräten samt den darin enthaltenen Geldbeträgen angeordnet. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Steiermark nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die dagegen erhobene Beschwerde mit... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist irakischer Staatsangehöriger, Angehöriger der arabischen Volksgruppe sowie der sunnitischen Glaubensrichtung. Er lebte vor seiner Ausreise aus dem Irak im Jahr 2014 in Bagdad und stellte am 6. Juni 2015 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Zu seinen Fluchtgründen befragt gab der Revisionswerber an, den Irak aufgrund der schlechten Sicherheitslage und wegen der sich gegenseitig bekämpfenden Milizen verlassen zu haben. Die sunnitischen Ei... mehr lesen...
1 Mit dem im Beschwerdeverfahren ergangenen, angefochtenen Erkenntnis sprach das Landesverwaltungsgericht Steiermark die Einziehung zehn näher bezeichneter Glücksspielgeräte der Revisionswerberin gemäß § 54 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) aus. Die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen dieses Erkenntnis erhob die Revisionswerberin zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, der deren Behandlung mit Beschluss vom 12. Juni 2018, E 12... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Ghanas, stellte am 15. Juni 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dieser Antrag wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) mit Bescheid vom 20. Februar 2017 vollumfänglich abgewiesen. Weiters wurden eine Rückkehrentscheidung samt Feststellung nach § 52 Abs. 9 FPG über die Zulässigkeit der Abschiebung des Revisionswerbers nach Ghana sowie ein Einreiseverbot auf die Dauer von sieben Jahren erlassen. Der gegen diesen Besc... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger von Nigeria, stellte erstmals im Jänner 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz nach dem Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Diesem Antrag wurde im November 2017 im Instanzenzug keine Folge gegeben und gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung nach dem Fremdenpolizeigesetz 2005 erlassen. 2 Am 2. Juli 2018 stellte der Revisionswerber einen weiteren Antrag auf internationalen Schutz. 3 Das Bundesamt für Fremdenwesen un... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 22. Oktober 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Dazu brachte er zusammengefasst vor, er habe Afghanistan vor 19 Jahren verlassen und sei nach Griechenland gereist, weil er am Krieg gegen die Paschtunen beteiligt gewesen sei und die Taliban 1996 begonnen hätten, die Häuser nach den Kriegsbeteiligten zu durchsuchen. In den Jahren nach dem Krieg seien viele Kriegsbeteiligte von den Taliban getötet worden... mehr lesen...
1 1. Die Revisionswerberin betreibt an einem näher bezeichneten Standort in Linz ein gewerbebehördlich genehmigtes Lokal. Mit Eingabe vom 3. November 2014 stellte sie den Antrag, die Gewerbebehörde möge gemäß § 358 GewO 1994 feststellen, dass der geplante Betrieb eines Müllverdichters (in Form einer Containerpresse) keine bewilligungspflichtige Änderung ihrer Betriebsanlage darstelle. 2 Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz (belangte Behörde) vom 3. Febru... mehr lesen...
1 Mit Bescheid der belangten Behörde vom 20. Februar 2018 wurde der Antrag des Revisionswerbers vom 25. Oktober 2017 auf Anerkennung des an der X.-Universität in Bagdad erworbenen Studienabschlusses in Humanmedizin als österreichischen Abschluss des ordentlichen Diplomstudiums Humanmedizin gemäß § 90 Abs. 1 und 3 Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) iVm § 21 Abs. 5 des II. Abschnitts der Satzung der Medizinischen Universität Wien und § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen. 2 Mit dem an... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Beschwerde des aus Afghanistan stammenden Revisionswerbers gegen den Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 13. Jänner 2017, mit dem der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz abgewiesen, ein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt wurde, dass... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Usbekistans, stellte am 29. September 2015 gemeinsam mit seiner Familie erstmals einen Antrag auf internationalen Schutz. Dazu wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Revisionswerber Schulden seines Bruders übernommen habe und er von den Gläubigern bedroht worden sei. Weiters sei er illegal ausgereist. 2 Mit Erkenntnis vom 17. Juli 2017 wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Revisionswerbers gegen die Versagung der Aufhebung der Vollstreckbarkeit und der neuerlichen Zustellung der Entscheidung über seine Vorstellung als unbegründet ab und sprach aus, dass die Revision gegen dieses Erkenntnis nicht zulässig sei. 2 Die gegen dieses Erkenntnis erhobene Revision bringt unter Punkt 2., "Zulässigkeit der außerordentlichen Revision und Revisionspunkte:" vor: "Entgeg... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis stellte das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich im Instanzenzug fest, dass die mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde Absdorf vom 18. Oktober 2010, Zl. 346-920/2009, gewährte Grundsteuerbefreiung für ein näher genanntes Grundstück auf Grund eines am 2. November 2016 verfügten Widerrufes der Zusicherung ab 1. Jänner 2017 nicht bestehe. Das Verwaltungsgericht sprach aus, dass eine Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig ... mehr lesen...