Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §73 Abs1;AVG §73 Abs2;LDHG OÖ 1986 §8;VwGG §27;
Rechtssatz: Die Weiterleitung eines Devolutionsantrages gem § 6 AVG an die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde bewirkt das Erlöschen der Entscheidungspflicht der weiterleitenden Behörde. Mit dem Einlangen des Devolutionsantrages bei der zuständi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
Am 18.3.1992 92/01/0214
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010188.X01 Im RIS seit 18.03.1992 mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde und der Gegenschrift der belangten Behörde erteilte der Bürgermeister der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis mit Bescheid vom 24. November 1987 JB die baubehördliche Bewilligung für eine Reihe von Baumaßnahmen. Der dagegen von den Beschwerdeführern als Nachbarn erhobenen Berufung gab der Gemeinderat der Gemeinde Hofkirchen im Traunkreis - die belangte Behörde - mit Bescheid vom 13. Juni 1988 keine Folge. Eine dagegen erhobene Vorstellung wies die O... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;AVG §73 Abs1;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/05/0084 E 22. Dezember 1987 VwSlg 12599 A/1987 RS 2 Stammrechtssatz Hat ein Nachbar gegen einen unterinstanzlichen Baubewilligungsbescheid das Rechtsmittel der Berufung erhoben, dann hat die Berufungsbehörde über diese (zulässige) Berufung auch zu entscheiden, wenn während des... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 24. Jänner 1991, Zl. 89/06/0212, hat der Verwaltungsgerichtshof den Vorstellungsbescheid der Salzburger Landesregierung vom 8. November 1989 betreffend die Abweisung eines Ansuchens des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Einzelbewilligung gemäß § 19 Abs. 3 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1977 wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. In der vorliegenden, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht erhobenen und gegen den Stadtsenat der Landeshauptstad... mehr lesen...
Index: L10105 Stadtrecht SalzburgL80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §73 Abs2;ROG Slbg 1977 §19 Abs3;Statut Salzburg 1966 §40;Statut Salzburg 1966 §48;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Da der Gemeinderat in Angelegenheiten der Erteilung einer Ausnahmebewilligung des § 19 Abs 3 Slbg ROG 1977 gem § 40 des Slbg Stadtsta... mehr lesen...
I) Die belangte Behörde hat innerhalb der gesetzten Frist die Bescheide vom 28. bzw. 29. Jänner 1992, Zlen 6/2-127/10/91-02 bis 6/2-127/21/91-02, erlassen und eine Abschrift dieser Bescheide dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde war daher bezüglich des im Spruch: unter I) genannten Verfahrens gemäß § 36 Abs 2 VwGG einzustellen. II) Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht kann gemäß § 27 VwGG nur erhoben werden, wenn die ober... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991130148.X01 Im RIS seit 11.03.1992 mehr lesen...
Mit dem vom Amt der Oberösterreichischen Landesregierung ausgefertigten Bescheid vom 17. Dezember 1991, in dessen Spruch: als den Bescheid erlassende Behörde ausdrücklich der "Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung" bezeichnet wird, gab der Landeshauptmann von Oberösterreich dem Einspruch des Beschwerdeführers gegen einen Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse betreffend Haftung des Beschwerdeführers für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gemäß ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z1;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 2 Stammrechtssatz Es ist unzulässig, ENTGEGEN DEM ERKLÄRTEN WILLEN der Partei der von ihr vorgenommenen Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes und der belangten Behörde ihrem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dessen Wortlaut nicht unmitte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art131;B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z2;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0183 B 20. Jänner 1989 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde bel Beh des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung der Beh durch den Bf ersehen werden, sondern ist auch aus de... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 17. April 1991 wurde der beschwerdeführenden Partei die beantragte straßenpolizeiliche Ausnahmebewilligung von der Parkzeitbeschränkung im Rahmen der Kurzparkzonenregelung zum Parken für 15 KFZ für den gesamten Bereich der Kurzparkzonenregelung in der Stadt Salzburg versagt. Der Bescheid enthält keinerlei Hinweis, ob er im eigenen oder im übertragenen Wirkungsbereich der Stadt erlassen wurde. Gegen diesen Bescheid e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Das Verfahren über die Säumnisbeschwerde ist auch dann wegen Klaglosstellung nach § 33 Abs 1 VwGG einzustellen, wenn eine unzuständige Behörde den versäumten Bescheid erlassen hat. Schlagworte Säumnisbeschwerde
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung -
Einstellung European Case L... mehr lesen...
In der Beschwerde, in der behauptet wird, die Finanzlandesdirektion für Vorarlberg habe ihre Pflicht zur Entscheidung über die Berufung des Beschwerdeführers gegen den oben bezeichneten Bescheid des Finanzamtes Bregenz verletzt, wird zum Sachverhalt folgendes ausgeführt: " 1. Mit Bescheid vom 06.5.1991, Straflisten-Nr 47/91, ./1, mir zugestellt am 08.5.1991, wurde gegen mich die Einleitung des Strafverfahrens gemäß § 83 Abs 1 FinStrG verfügt. Gegen diesen Bescheid habe ich die Besch... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §28 Abs3;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;VwGG §38 Abs2;VwGG §41 Abs2;
Rechtssatz: Eine dem Sinn des Gesetzes entsprechende und damit zulässige Säumnisbeschwerde liegt nur vor, wenn sie zumindest alle jene tatsächlichen und rechtlichen Angaben enthält, die notwendig sind, daß der Verwaltungsgerichts... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Eine dem Gesetz entsprechende Säumnisbeschwerde erfordert eine zeitlich geordnete Darstellung des Sachverhaltes des Verwaltungsgeschehens. Ein Hinweis auf die der Beschwerde angeschlossenen Beilagen ersetzt die Sachverhaltsdarstellung nicht. Schlagworte Inhalt der Säumnisbeschwerde European Case... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid vom 27. Dezember 1989 setzte der Bürgermeister der Marktgemeinde X gegenüber der Beschwerdeführerin für eine näher bezeichnete Liegenschaft den Grundsteuerjahresbetrag fest. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Berufung. Mit Bescheid vom 22. November 1990 wies der Gemeinderat der Marktgemeinde X als Abgabenbehörde zweiter Instanz diese Berufung als unbegründet ab. Diese... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. November 1990 schrieb der Magistrat der Stadt Wien unter anderem der Beschwerdeführerin für die Zeit von Juni bis August 1990 eine Vergnügungssteuer in Höhe von S 42.000,-- vor. Gleichzeitig wurde - und zwar, wie sich aus der Begründung: dieses Bescheides ergibt, für denselben Zeitraum - wegen unterlassener Anmeldung ein Verspätungszuschlag von S 4.200,-- sowie wegen nicht fristgerechter Entrichtung der Vergnügungssteuer ein Säumniszuschlag von S 840,-- auferlegt. ... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art119a Abs5;GdO NÖ 1973 §61;VwGG §27;
Rechtssatz: Ist die NÖ LReg mangels einer an sie gerichteten Vorstellung unzuständig, so besteht für sie keine Entscheidungspflicht. Da es damit dem Bf an der Berechtigung zur Erhebung der Säumnisbeschwerde mangelt, ist di... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/17/0123 E 2. Dezember 1988 RS 1 Stammrechtssatz Es ist unabdingbare Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Säumnisbeschwerde, dass jene Behörde, der Säumnis zur Last gelegt wird, verpflichtet war, über den betreffenden Antrag (das Parteienbegehren) zu entscheiden. Die Pflicht z... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260;BAO §276 Abs1;BAO §293 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/17/0202 91/17/0203 91/17/0207 91/17/0205 91/17/0206 91/17/0204
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren über... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Legationsrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit der zur Zl.92/12/0030 protokollierten Bescheidbeschwerde gemäß Art. 131 Abs. 1 Z. 1 B-VG hat der Beschwerdeführer den Bescheid der belangten Behörde vom 17. Dezember 1991, Zl. 475723/195-VI.SL/91, betreffend A) den Antrag des Beschwerdeführers auf bescheidmäßige Verfügung der per erster Hälfte des Kalendermonats Mai 1990 erfolgten Einberufung (Versetzung) aus X nach Wien und B) d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer macht in der vorliegenden, am 23. August 1991 zur Post gegebenen und als "Säumnisklage" bezeichneten Beschwerde gemäß Art. 132 B-VG geltend, daß er "innerhalb der im StVG festgesetzten Frist von 14 Tagen eine Beschwerde an das BM f. Justiz über Unregelmäßigkeiten und Vorgänge in der StVA Y", welche ihm anläßlich seiner Überstellung am 7. Februar 1991 in die Strafvollzugsanstalt X zur Kenntnis gelangt seien, erhoben habe und diese Beschwerde "nicht innerhalb der im... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer eines Hauses in Wien 22. Über sein Ersuchen vom 1. Juli 1990 erfolgte am 25. Juli 1990 die Herstellung einer Wasserabzweigleitung entsprechend § 8 Abs. 2 und § 19 des Wiener Wasserversorgungsgesetzes 1960, LGBl. Nr. 10. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 13. September 1990 wurden ihm für diesen Anschluß an Gestehungskosten S 26.831,08 zuzüglich S 2.683,11 Umsatzsteuer, sohin insgesamt S 29.514,19 vorgeschrieben, von seinem Kostenakonto ... mehr lesen...
Mit der am 6. Dezember 1991 zur Post gegebenen Beschwerde macht der Beschwerdeführer Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr (Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung) geltend, weil dieser über die von ihm am 12. Oktober 1989 gegen den Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 14. September 1989 erhobene Berufung nicht entschieden habe. Mit hg. Verfügung vom ... mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 13. Jänner 1992, Zl. 92/01/0004-2 wurde dem Beschwerdeführer die Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 VwGG unter anderem mit dem Auftrag zurückgestellt, glaubhaft zu machen, daß die im § 27 VwGG bezeichnete Frist abgelaufen ist (§ 28 Abs. 3 VwGG). Der Beschwerdeführer brachte in der gesetzten Verbesserungsfrist einen ergänzenden Schriftsatz ein, mit dem er zur Glaubhaftmachung des Ablaufes der im § 27 VwGG bezeichneten Frist eine Kopie der Berufung vom 28. Dezember 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1991030336.X01 Im RIS seit 26.02.1992 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;StVG §122;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Handelt es sich um eine Beschwerde gem § 122 StVG, so braucht dem Beschwerdeführer gem dem zweiten Satz des § 122 StVG kein Bescheid erteilt zu werden. Die belangte Behörde - die zu Recht vom Vorliegen einer derartigen Beschwerde ausgegangen ist, deren formlose Erledigung dem... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung der Zulässigkeit der (hilfsweisen) Geltendmachung der Säumigkeit der belBeh unter gleichzeitiger Anfechtung eines Bescheides ist, daß es sich um EINE Erledigung der Behörde handelt, deren rechtliche Qualifikation Gegenstand des Verfahrens ist. Ein solcher Vorgang ist nur desh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
91/01/0134 B 18. März 1992
91/01/0135 B 18. März 1992
91/01/0219 B 26. Februar 1992
91/01/0220 B 26. Februar 1992
91/01/0221 B 26. Februar 1992
91/01/0230 B 26. Februar 1992
91/01/0231
91/01/0231 B 26. Februar 1992
91/01/0241
Rechtssatz: Eine reine Behauptung reicht für die gem... mehr lesen...