Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 23.12.2013 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen sowie eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. 2. Am 14.01.2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an den Beschwerdeführer zur Nachreichung von Unterlagen binnen einer Frist von zwei Wochen. 3. Der Beschwerd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 2.10.2013 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen. 2. Am 14.10.2013 wurde der Beschwerdeführer vom Ergebnis der Beweisaufnahme davon verständigt, dass festgestellt worden sei, dass der Standort, für den die Gebührenbefreiung beantragt worden sei, nicht der Hauptwohnsitz des Besc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 30. April 2014, KOA 11.260/14-005, entschied die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) über die Beschwerde vom 14. November 2013 1. der XXXX, 2. der XXXX, 3. der XXXX, 4. der XXXX, 5. der XXXX, 6. der XXXX, 7. der XXXX, 8. der XXXX, 9. der XXXX, 10. der XXXX, 11. der XXXX, 12. der XXXX, 13. der XXXX, 14. der XXXX, 15. der XXXX, 16. der XXXX, 17. der XXXX, 18. der XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 17.04.2014 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte die Beschwerdeführerin die Befreiung von der Rundfunkgebühr für Fernseh- und Radioempfangseinrichtungen, eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt sowie die Befreiung von der Entrichtung der Ökostrompauschale. 2. Am 29.04.2014 erging dazu die Aufforderung der belangten Behörde an die Beschwerdeführerin zur Nachreichung von Unte... mehr lesen...