Begründung: W***** H***** (im Folgenden Versicherungsnehmer) leaste von der Klägerin am 6. 7. 2006 einen PKW VW Phaeton. Wie im Leasingvertrag vereinbart, schloss er für das Fahrzeug eine Kaskoversicherung bei der Beklagten ab. Nach Punkt 9. der dem Leasingvertrag zugrunde gelegten Allgemeinen Vertragsbedingungen sollte im Schadensfall die Klägerin als Leasinggeberin berechtigt sein, die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen und Entschädigungsquittungen auszustell... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Mag. Dr. Wurdinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D***** AG *****, vertreten durch Mag. Kurt Decker, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. E***** G*****, Rechtsanwalt, *****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Claudia S***** leaste von der s***** GmbH einen PKW, dessen Eigentümerin die mit der Leasinggeberin eng kooperierende Beklagte wurde, von der der Leasingvertrag abzuwickeln war. Claudia S***** schloss für das Fahrzeug bei der Klägerin eine unter anderem das Diebstahlsrisiko deckende Kaskoversicherung ab. Der Leasingvertrag verpflichtete die Leasing- und Versicherungsnehmerin, den Versicherungsvertrag zugunsten der Beklagten zu vinkulieren, was zunächst nicht g... mehr lesen...
Norm: VersVG §74VersVG §75
Rechtssatz: Ohne sachlichen, billigenswerten Grund verstößt die Berufung des Versicherers auf eine im Versicherungsvertrag für fremde Rechnung zwischen ihm und dem Versicherungsnehmer getroffenen Vereinbarung, Rechte aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung des Vertragspartners nicht zu übertragen oder abzutreten, gegen Treu und Glauben und ist rechtsmissbräuchlich. Wenn feststeht - etwa durch namentliche Bezeichn... mehr lesen...
Norm: ZPO §393VersVG §1VersVG §75VersVG §100
Rechtssatz: Die Frage der Zustimmung des Vinkulierungsberechtigten zur Auszahlung der Versicherungssumme an den Versicherungsnehmer betrifft den Grund des Anspruches des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer und ist daher vor Fällung eines den Anspruchsgrund bejahenden Zwischenurteiles zu klären. Entscheidungstexte 7 Ob 45/06b Entsch... mehr lesen...
Norm: VersVG §75 ff
Rechtssatz: Ersatz des Schadens, der durch (abrede-)treuwidrige Ausübung des Kündigungsrechtes durch den Versicherten (hier: die kreditwährende Bank, der das Kündigungsrecht eingeräumt wurde) dem Rechtsnachfolger des Versicherungsnehmers entstand. Entscheidungstexte 7 Ob 74/05s Entscheidungstext OGH 02.09.2005 7 Ob 74/05s ... mehr lesen...
Norm: VersVG §75VersVG §76VersVG §179 Abs2. ABGB §1042
Rechtssatz: Ob der Versicherer, der bei einer Versicherung für fremde Rechnung die Leistungsauszahlung ohne Zustimmung des bezugsberechtigten Versicherungsnehmers direkt an den Versicherten anstatt an den Versicherungsnehmer vornimmt, bei seiner späteren gerichtlichen Inanspruchnahme durch den Versicherungsnehmer diesem mit Erfolg eine auf §1042 ABGB gestützte Gegenforderung entgegenhalten ... mehr lesen...
Norm: VersVG §75VersVG §76 Abs1
Rechtssatz: Im Innenverhältnis ist der Versicherungsnehmer bei der Fremdversicherung aufgrund des gesetzlichen Treuhandverhältnisses auch zur Herausgabe kulanzweise erlangter Versicherungsleistungen an den Versicherten verpflichtet. Entscheidungstexte 7 Ob 147/03y Entscheidungstext OGH 05.08.2003 7 Ob 147/03y Veröff: SZ 2003/86 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §1VersVG §75
Rechtssatz: Die Vinkulierung einer Versicherung bedeutet mangels anderer Vereinbarungen nur, daß Auszahlungen an den Versicherungsnehmer nur mit Zustimmung des Gläubigers erfolgen können (vgl VersRdSch 1987/29). Entscheidungstexte 7 Ob 35/95 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 7 Ob 35/95 7 Ob 157/98h Entscheidun... mehr lesen...
Norm: U500 AUB Art 27 Abs2VersVG §74VersVG §75
Rechtssatz: Bei einer Versicherung für fremde Rechnung im Sinne der §§ 74 ff VersVG hat der Versicherungsnehmer das formelle Verfügungsrecht über die sachlich dem Versicherten zustehende Forderung; es handelt sich um eine Art gesetzliche Treuhandverhältnis. Der Versicherte kann daher nicht über seine Ansprüche verfügen oder sie gerichtlich geltend machen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...