Norm
ABGB §1431 HRechtssatz
Die Passivlegitimation des versicherten Vinkulargläubigers und Leasinggebers, dem der Versicherer die Versicherungsleistung über Anweisung des Versicherungs- und Leasingnehmers aufgrund eines durch diesen hervorgerufenen Irrtums ohne Rechtspflicht erbracht hat, zur Leistungskondiktion nach § 1431 ABGB ist nicht gegeben.Die Passivlegitimation des versicherten Vinkulargläubigers und Leasinggebers, dem der Versicherer die Versicherungsleistung über Anweisung des Versicherungs- und Leasingnehmers aufgrund eines durch diesen hervorgerufenen Irrtums ohne Rechtspflicht erbracht hat, zur Leistungskondiktion nach Paragraph 1431, ABGB ist nicht gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125238Im RIS seit
07.08.2009Zuletzt aktualisiert am
25.01.2013