RS OGH 2009/7/8 7Ob123/09b

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Veröffentlicht am 08.07.2009
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Rechtssatz

Die Passivlegitimation des versicherten Vinkulargläubigers und Leasinggebers, dem der Versicherer die Versicherungsleistung über Anweisung des Versicherungs- und Leasingnehmers aufgrund eines durch diesen hervorgerufenen Irrtums ohne Rechtspflicht erbracht hat, zur Leistungskondiktion nach § 1431 ABGB ist nicht gegeben.Die Passivlegitimation des versicherten Vinkulargläubigers und Leasinggebers, dem der Versicherer die Versicherungsleistung über Anweisung des Versicherungs- und Leasingnehmers aufgrund eines durch diesen hervorgerufenen Irrtums ohne Rechtspflicht erbracht hat, zur Leistungskondiktion nach Paragraph 1431, ABGB ist nicht gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125238

Im RIS seit

07.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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