RS OGH 2021/9/15 7Ob147/03y, 9ObA104/05t, 7Ob111/21f

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Veröffentlicht am 05.08.2003
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Rechtssatz

Im Innenverhältnis ist der Versicherungsnehmer bei der Fremdversicherung aufgrund des gesetzlichen Treuhandverhältnisses auch zur Herausgabe kulanzweise erlangter Versicherungsleistungen an den Versicherten verpflichtet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117935

Im RIS seit

04.09.2003

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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