Begründung: Dem Unfallversicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die USVB 1995 zugrunde. Art 3 lautet: Dem Unfallversicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die USVB 1995 zugrunde. Artikel 3, lautet: „1. Ein Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht. 2. Als Unfall gelten auch folgende vom Willen des Versiche... mehr lesen...
Norm: USVB 1995 Art3 Pkt1 VersVG §181 VersVG § 181 heute VersVG § 181 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Die in Art 3.1. USVB 1995 normierte „Unfreiwilligkeit" bezieht sich auf die Verletzung. Steht nicht fest, dass sich der Versicherte zumindest bedingt vorsätzlich verletzen wollte, die... mehr lesen...
Norm: VersVG §181 AUVB allg VersVG § 181 heute VersVG § 181 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Die Behauptungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der überholenden Kausalität, nämlich dass die Beeinträchtigung auch ohne den gegenständlichen Unfall eingetreten wäre, trägt der Versich... mehr lesen...
Begründung: Der bei der Beklagten mit einer Versicherungssumme von EUR 219.035,92 unfallversicherte Kläger verlor am 27. 10. 1999 auf einer Leiter den Halt und fiel aus einer Höhe von 2,5 bis 3 m zu Boden. Er stürzte - halb springend - auf das rechte Bein (das unverletzt blieb), kippte seitlich um und fiel rechts auf Oberschenkel, Hüfte und Brustkorb. Ab diesem Unfall traten beim Kläger belastungsabhängig Schmerzen im rechten Hüftgelenk auf. Am 21. 7. 2000 unterzog sich der Kläger... mehr lesen...
Begründung: Johann S*****, der Ehegatte der Klägerin, erlitt am 4. 12. 1996 bei der Handhabung einer Motorsäge tödliche Verletzungen. Der verstorbene Johann S***** hatte bei den beklagten Versicherungsunternehmen verschiedene Lebens- und Unfallversicherungen abgeschlossen. Dabei handelte es sich um eine bei der Erstbeklagten am 14. 3. 1996 beantragte Unfallversicherung über S 2,000.000, Anträge an die Zweitbeklagte vom 25. 4. 1996 und 31. 10. 1996 über Unfallversicherungen ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: L***** war die Ehegattin des Erstklägers und Mutter der Zweit- bis Viertkläger. Sie wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 26.1.1989, GZ T 234/88-8, gemäß § 7 TEG 1950 für tot erklärt. Der 26.8.1987 wurde als Zeitpunkt ihres Todes festgestellt. L***** war die Ehegattin des Erstklägers und Mutter der Zweit- bis Viertkläger. Sie wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 26.1.1989, GZ T 234/88-8, gem... mehr lesen...
Norm: AUVB 1965 Art2 Z1 VersVG §181 VersVG § 181 heute VersVG § 181 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Es genügt in der Regel, wenn der Versicherte Umstände dartut, die die Möglichkeit eines Unfalles naheliegend erscheinen lassen. Sache des Versicherers ist es, Umstände darzutun, die für ... mehr lesen...
Der Kläger schloß am 7. Dezember 1965 mit der "D-Allgemeinen Versicherungs-AG" (im folgenden kurz "D" genannt) vorläufig auf die Dauer von zehn Jahren eine Unfallversicherung ab. Bestandteil des Versicherungsvertrages bilden die "Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung(AUVB 1965). Die vereinbarten Versicherungsleistungen betragen für den fall des Unfalltodes 600.000 S und bei bleibender Invalidität 1.200.000 S. Am 6. Feber 1968 wurde dem Kläger auf seinem Schrottlagerpla... mehr lesen...
Norm: AUVB 1965 Art2 Z1 VersVG §181 VersVG § 181 heute VersVG § 181 gültig ab 06.04.1959
Rechtssatz: Der Leistungsfreiheit in Anspruch nehmende Versicherer hat nach § 181 Abs 1 VersVG zu beweisen, dass der vom Unfall Betroffene diesen vorsätzlich herbeigeführt hat. Diese Gesetzesbestim... mehr lesen...