Entscheidungen zu § 181 VersVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2008/12/10 7Ob217/08z

Begründung: Dem Unfallversicherungsvertrag zwischen den Parteien liegen die USVB 1995 zugrunde. Art 3 lautet: „1. Ein Unfall ist ein vom Willen des Versicherten unabhängiges Ereignis, das plötzlich von außen mechanisch oder chemisch auf seinen Körper einwirkt und eine körperliche Schädigung oder den Tod nach sich zieht. 2. Als Unfall gelten auch folgende vom Willen des Versicherten unabhängige Ereignisse ... - Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von an Gliedma... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.12.2008

RS OGH 2008/12/10 7Ob217/08z, 7Ob12/13k, 7Ob113/17v

Norm: USVB 1995 Art3 Pkt1VersVG §181
Rechtssatz: Die in Art 3.1. USVB 1995 normierte „Unfreiwilligkeit" bezieht sich auf die Verletzung. Steht nicht fest, dass sich der Versicherte zumindest bedingt vorsätzlich verletzen wollte, die Verletzung also freiwillig (zwecks Selbstbeschädigung) erfolgte, ist vom Vorliegen eines Versicherungsfalls auszugehen. Entscheidungstexte 7 Ob 217/08z Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.12.2008

TE OGH 2004/9/8 7Ob186/04k

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Entscheidung | OGH | 08.09.2004

RS OGH 2004/9/8 7Ob186/04k, 7Ob67/15a

Norm: VersVG §181AUVB allg
Rechtssatz: Die Behauptungslast und Beweislast für die Voraussetzungen der überholenden Kausalität, nämlich dass die Beeinträchtigung auch ohne den gegenständlichen Unfall eingetreten wäre, trägt der Versicherer. Entscheidungstexte 7 Ob 186/04k Entscheidungstext OGH 08.09.2004 7 Ob 186/04k 7 Ob 67/15a Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.09.2004

TE OGH 2000/12/14 7Ob38/00i

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Entscheidung | OGH | 14.12.2000

TE OGH 1991/1/31 7Ob35/90

Entscheidungsgründe: L***** war die Ehegattin des Erstklägers und Mutter der Zweit- bis Viertkläger. Sie wurde mit rechtskräftigem Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 26.1.1989, GZ T 234/88-8, gemäß § 7 TEG 1950 für tot erklärt. Der 26.8.1987 wurde als Zeitpunkt ihres Todes festgestellt. Am Nachmittag des 26.8.1987 bemerkte ein deutscher Segler auf der österreichischen Seite des Bodensees ein bei Windstärke 4 unkontrolliert fahrendes leeres Boot, das am Vormittag desselb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.01.1991

TE OGH 1973/8/22 7Ob147/73

Der Kläger schloß am 7. Dezember 1965 mit der "D-Allgemeinen Versicherungs-AG" (im folgenden kurz "D" genannt) vorläufig auf die Dauer von zehn Jahren eine Unfallversicherung ab. Bestandteil des Versicherungsvertrages bilden die "Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung(AUVB 1965). Die vereinbarten Versicherungsleistungen betragen für den fall des Unfalltodes 600.000 S und bei bleibender Invalidität 1.200.000 S. Am 6. Feber 1968 wurde dem Kläger auf seinem Schrottlagerplatz ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.08.1973

RS OGH 1973/8/22 7Ob147/73, 7Ob52/79, 7Ob35/90, 7Ob38/00i, 7Ob217/08z, 7Ob187/11t, 7Ob197/11p, 7Ob19

Norm: AUVB 1965 Art2 Z1VersVG §181
Rechtssatz: Es genügt in der Regel, wenn der Versicherte Umstände dartut, die die Möglichkeit eines Unfalles naheliegend erscheinen lassen. Sache des Versicherers ist es, Umstände darzutun, die für einen Freitod oder eine Selbstverstümmelung des Versicherers sprechen. Ist dies geschehen, so muss der Versicherte beweisen, dass sich dessen ungeachtet der Unfall unfreiwillig ereignet hat. Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.08.1973

RS OGH 1973/3/7 7Ob42/73, 7Ob147/73, 7Ob33/83, 7Ob186/04k, 7Ob217/08z, 7Ob187/11t, 7Ob197/11p, 7Ob19

Norm: AUVB 1965 Art2 Z1VersVG §181
Rechtssatz: Der Leistungsfreiheit in Anspruch nehmende Versicherer hat nach § 181 Abs 1 VersVG zu beweisen, dass der vom Unfall Betroffene diesen vorsätzlich herbeigeführt hat. Diese Gesetzesbestimmung enthält aber nachgiebiges Recht. Nach den von den Versicherungsgesellschaften erlassenen Versicherungsbedingungen bildet das Erleiden eines unfreiwilligen Unfalles in der Regel eine Voraussetzung für den Leistun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.03.1973

Entscheidungen 1-9 von 9