Norm: VersVG §6 EVersVG §15aAStB 1986 Art1 Abs7 lite
Rechtssatz: Der „baufällige Zustand" eines Gebäudes im Sinne des Art 1 Abs 7 lit e AStB 1986 begründet einen Risikoausschluss und keine verhüllte Obliegenheit. Entscheidungstexte 7 Ob 274/06d Entscheidungstext OGH 08.03.2007 7 Ob 274/06d 7 Ob 101/17d Entscheidungstext OGH 05.07.2017... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 EVersVG §15a
Rechtssatz: Bei der Unterscheidung zwischen einer Obliegenheit, die einer Überprüfung nach den zwingenden Bestimmungen der §§ 6, 15 a VersVG standzuhalten hat und einer Risikobegrenzung ist maßgebend, ob in erster Linie ein vom Versicherungsnehmer einzuhaltendes Verhalten bedungen werden sollte oder ob der Versicherer von vorneherein gewisse Tatsachen von seiner Haftung ausschließen wollte, die unmittelbar geeignet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Transportunternehmer. Er hat mit der beklagten Partei als Versicherer am 24.2.1987 eine im Zeitpunkt des Schadenereignisses gültige Verkehrshaftungs-Versicherung abgeschlossen, womit "die Haftung des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Transportunternehmer nach Maßgabe des ÖStGT bzw. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den gewerbsmäßigen Güterfernverkehr in Österreich und der CMR im Rahmen und Umfang der in Teil II näher beschrie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7.9.1984 infolge eines Verkehrunfalls verstorbene Rudolf T*** hatte bei der beklagten Partei einen Einzelunfallversicherungsvertrag abgeschlossen. Die Klägerin begehrt die Zahlung der für den Todesfall vereinbarten Versicherungssumme von S 219.440,-- s.A. und bringt vor, sie sei als Inhaberin der Einzelunfallversicherungspolizze zum Bezug der vereinbarten Versicherungssumme berechtigt. Rudolf T*** habe der Klägerin - seiner Lebensgefährtin - die Polizze... mehr lesen...
Norm: ARB 2008 Art7.1.6AUVB 2016 §10VersVG §6 Abs3VersVG §15a
Rechtssatz: Bei der Risikobegrenzung wird von Anfang an ein bestimmter Gefahrenumstand von der versicherten Gefahr ausgenommen, ohne dass es dabei auf ein schuldhaftes, pflichtwidriges Verhalten des Versicherungsnehmers ankäme. Obliegenheiten hingegen fordern gewisse Verhaltensweisen des Versicherungsnehmers und bestimmte Rechtsfolgen nur für ihre willkürliche und schuldhafte Verletz... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 Abs3 EVersVG §15a
Rechtssatz: Enthalten Versicherungsbedingungen eine Verhaltensanordnung, die ihrem Inhalt nach eine Obliegenheit ist, muss sie im Hinblick auf die Unabdingbarkeitsbestimmung des § 15 a VersVG auch dann nach § 6 VersVG beurteilt werden, wenn sie als Risikoausschluss konstruiert ist. Entscheidungstexte 7 Ob 6/87 Entscheidungstext OGH 12.02.1987 7 Ob 6/... mehr lesen...
Norm: VersVG §15a
Rechtssatz: Dem Wortlaut des § 15 a VersVG kann keinesfalls entnommen werden, daß dieser sich nur auf den Haftpflichtbereich beziehe. Die Bestimmung gehört vielmehr dem ersten Abschnitt des VersVG an, der "Vorschriften für sämtliche Versicherungszweige" enthält. Entscheidungstexte 7 Ob 45/86 Entscheidungstext OGH 06.11.1986 7 Ob 45/86 Veröff: VersRdSch 19... mehr lesen...
Norm: ARB allgVersVG §6 EVersVG §12VersVG §15aVersVG §154VersVG §158j
Rechtssatz: Die Rechtsschutzversicherung ist Schadenversicherung und unterliegt damit auch den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Vorschriften des VersVG. Der Schutz des § 6 VersVG kann dem Versicherungsnehmer (VN) nicht dadurch entzogen werden, daß Obliegenheiten in den Versicherungsbedingungen so verhüllt werden, daß sie nicht als Verhaltensvorschriften, sondern ... mehr lesen...
Norm: ABH Art26 Abs8AHVB Art7 I Abs8AVBV Art5 P 3cVersVG §6 Abs3 AVersVG §15a
Rechtssatz: Die Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, daß durch irrtümliche Annahme des Vorliegens einer gesetzlichen Haftpflicht oder der Richtigkeit der erhobenen Ansprüche oder behaupteten Tatsachen der Versicherungsnehmer (in Bezug auf ein objektiv unzulässiges Anerkenntnis oder Befriedigung; vgl § 154 Abs 2 VersVG nicht entschuldigt werde, ist gemäß... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §15a
Rechtssatz: Abweichungen von §§ 10 Abs 1, 15 a VersVG sind auch zu Ungunsten des Versicherungsnehmers zulässig und daher wirksam. Entscheidungstexte 7 Ob 51/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 51/76 7 Ob 248/00x Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 248/00x Vgl auch; Beisatz: Der Versich... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 EVersVG §15a
Rechtssatz: Der materielle Inhalt einer Versicherungsbedingung, nicht ihre äußere Erscheinungsform, ist dafür entscheidend, ob es sich um eine Risikobeschränkung oder um eine Obliegenheit handelt. Trotz entgegenstehender Bezeichnung liegt eine (verhüllte) Obliegenheit vor, wenn das Verhalten des Versicherungsnehmers dazu dienen soll, dem Haftpflichtversicherer die Prüfung der Haftpflichtfrage zu erleichtern. Veröff:... mehr lesen...
Norm: VersVG §6 EVersVG §15aVersVG §32
Rechtssatz: Wird bei Gütertransporten im Interzonenverkehr die Gefahr der Beschlagnahme mitversichert, so enthält die Klausel "Die Versicherung ist dadurch bedingt, daß ... der Warenbegleitschein ordnungsmäßig abgestempelt ist ... "keine" Obliegenheit", sondern eine - echte - Risikobeschränkung. Veröff: MDR 1956,288 Schlagworte *D* European Case Law Identifie... mehr lesen...