Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 10.05.2023 einen Antrag auf Berichtigung des Grenzkatastes gemäß § 13 Abs 1 VermG. Begründend wurde ausgeführt, dass der Gerichtsverweis im Jahre 1993 nicht in Bescheidform ergangen sei. Es liege daher kein wirksamer Verweisungsbescheid im Sinne des § 25 VermG vor. Das von seinem Rechtsvorgänger eingeleitete gerichtliche Verfahren, weiße daher keine rechtliche Verbindlichkeit au... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 21.02.2021 beantragte die Beschwerdeführerin (Eigentümerin des Grundstücks XXXX , KG XXXX ) die Berichtigung der Koordinaten ihres Grundstücks des Grenzkatasters gemäß § 13 VermG. Mit Schreiben vom 21.02.2021 beantragte die Beschwerdeführerin (Eigentümerin des Grundstücks römisch 40 , KG römisch 40 ) die Berichtigung der Koordinaten ihres Grundstücks des Grenzkataste... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im dem diesem Verfahren vorausgehenden Verfahren haben die Eigentümer des Grundstücks XXXX , KG XXXX G XXXX und R XXXX P XXXX mit Antrag vom XXXX eine Grenzvermessung zur Umwandlung ihres Grundstücks in den Grenzkataster begehrt. Da keine Einigung über den gesamten Grenzverlauf erzielt werden konnte und die Angaben der Eigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , der KG XXXX , A XXXX ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Im dem diesem Verfahren vorausgehenden Verfahren haben die Eigentümer des Grundstücks XXXX , KG XXXX G XXXX und R XXXX P XXXX mit Antrag vom XXXX eine Grenzvermessung zur Umwandlung ihres Grundstücks in den Grenzkataster begehrt. Da keine Einigung über den gesamten Grenzverlauf erzielt werden konnte und die Angaben der Eigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , der KG XXXX , A XXXX ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Das als „Beschwerde“ bezeichnete Schreiben des Beschwerdeführers (Eigentümer der Grundstücke XXXX und XXXX , beide KG XXXX ) vom 20.07.2021 wurde vom BVwG mit Erkenntnis vom XXXX , GZ W270 XXXX als Antrag auf Berichtigung des Grenzkatasters gemäß § 13 VermG gewertet. Das als „Beschwerde“ bezeichnete Schreiben des Beschwerdeführers (Eigentümer der Grundstücke römisch 40 und römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 24.07.2008, GZ P 234/08, wurden auf Grund des Planes der XXXX vom 09.02.2007, GZ 2374-1 (=VHW 05/2008) die Grundstücke 280/4 bis 280/14, KG 60326 Leitendorf, somit auch das Grundstück des Beschwerdeführers 280/11, in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid ist entsprechend der Bestätigung des Vermessungsamtes Bruck an der Mur (auf dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...