Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 24.07.2008, GZ P 234/08, wurden auf Grund des Planes der XXXX vom 09.02.2007, GZ 2374-1 (=VHW 05/2008) die Grundstücke 280/4 bis 280/14, KG 60326 Leitendorf, somit auch das Grundstück des Beschwerdeführers 280/11, in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid ist entsprechend der Bestätigung des Vermessungsamtes Bruck an der Mur (auf dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes St. Pölten wurde das Grundstück XXXX, KG 14201, Altenmarkt aufgrund des Antrages von XXXX und XXXX,XXXX, XXXX nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 18.08.2015 mit der GZ: 2378/2015-B des Planverfassers DI XXXX XXXX. Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesproc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 2.2.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.7.2014, GZ 1258/2014 (=VHW 05/2009), das Grundstücke 799/3, KG 06207 Großenzersdorf in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 2.2.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.7.2014... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 2.2.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.7.2014, GZ 1258/2014 (=VHW 05/2009), das Grundstücke 799/3, KG 06207 Großenzersdorf in den Grenzkataster umgewandelt. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 2.2.2015, GZ 1258/2014/06, wurde auf Grund des Planes des Vermessungsamtes Gänserndorf vom 22.7.2014... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Stadtgemeinde XXXX hat mit Abtretungsvertrag vom Juni 2015 von Frau XXXX unentgeltlich insb das neue Grundstück XXXX und das Grundstück XXXX jeweils der XXXX abgetreten erhalten - siehe die Punkte I. und II. des Abtretungsvertrags, XXXX des öffentlichen Notars XXXX mit Sitz in XXXX und den im Akt erliegenden Grundbuchsauszug zur EZ 1 der KG XXXX , und die Tagebuchzahl des besagten Grundbuchs XXXX . 1. Die Stadt... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Stadtgemeinde XXXX hat mit Abtretungsvertrag vom Juni 2015 von Frau XXXX unentgeltlich insb das neue Grundstück XXXX und das Grundstück XXXX jeweils der XXXX abgetreten erhalten - siehe die Punkte I. und II. des Abtretungsvertrags, XXXX des öffentlichen Notars XXXX mit Sitz in XXXX und den im Akt erliegenden Grundbuchsauszug zur EZ 1 der KG XXXX , und die Tagebuchzahl des besagten Grundbuchs XXXX . 1. Die Stadt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bruck an der Mur vom 24.07.2008, GZ P 234/08, wurden auf Grund des Planes der XXXX vom 09.02.2007, GZ 2374-1 (=VHW 05/2008), die Grundstücke 280/4 bis 280/14, KG 60326 Leitendorf, somit auch das Grundstück des Beschwerdeführers 280/11 in den Grenzkataster umgewandelt. Der Umwandlungsbescheid ist entsprechend der Bestätigung des Vermessungsamtes Bruck an der Mur (auf dem Besch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50/5 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Dagegen richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde der XXXX (in weiterer Folge Beschwerdeführer) vom 15.04.2015. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau wurde das Grundstück 16, EZ 20 KG 12366 XXXX aufgrund des Antrages von XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.07.2013 mit der GZ 4894-13A des XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. In dem bekämpften Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Zustimmungser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. XXXX, Mit inhaltsgleichen Schriftsätzen vom 16. Juli 2014 haben 1. römisch 40 , 2. XXXX, 3. XXXX, 4. Mag. XXXX und 5. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer), alle vertreten durch Mayer & Hermann Rechtsanwälte Beschwerden gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Wien vom 13.06.2014, GFN 258/2014/01, erhoben und im Wesentlichen ausgeführt, dass... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Eisenstadt vom 27.03.2014 GFN: 280/2014/30 wurden die Grundstücke 1868/1, 1868/2 und 1869 alle KG 30023 Steinbrunn gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 27.02.2014 mit der GZ 7745/13 des Planverfassers XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. Dagegen richtete sich die fristgerecht eingebr... mehr lesen...
Begründung: Unsere Hauszufahrt führt über eine Teilfläche des betroffenen Grundstücks 51/28. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Familie XXXX vom 09. April 2013 konnte leider bis heute nicht umgesetzt werden." Unsere Hauszufahrt führt über eine Teilfläche des betroffenen Grundstücks 51/28. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Familie römisch 40 vom 09. April 2013 konnte leider bis heute nicht umgesetzt werden." Vom Vermessungsamt XXXX wurde die gegenständliche Beschwerde gem.... mehr lesen...