Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 19.11.2018, GFN 1042/2018/81, enthält folgenden
Spruch: "Das Grundstück 324/2 wird von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt." Gegen diesen Bescheid erhoben die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 18.12.2018 Beschwerde. Darin wird zusammengefasst ausgeführt, dass die Beschwerdeführer dem Grenzverlauf auf Basis des Plans der Vermessung AVT-ZT-GmbH vom 30.01.2018, G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes Innsbruck vom 19.11.2018, GFN 1042/2018/81, enthält folgenden
Spruch: "Das Grundstück 324/2 wird von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt." Gegen diesen Bescheid erhoben die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 18.12.2018 Beschwerde. Darin wird zusammengefasst ausgeführt, dass die Beschwerdeführer dem Grenzverlauf auf Basis des Plans der Vermessung AVT-ZT-GmbH vom 30.01.2018, G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes (VA) Gmünd, GFN: 957/2017/07 vom 04.05.2017 wurden die Grundstücke 2261 und 2262/1 Katastralgemeinde (KG) XXXX auf Grund eines Antrages der Grundstückseigentümerin der Grundstücke 2261 und 2262/1 vom Grundsteuerkastaster in den Grenzkantaster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 25.04.2017 mit der GZ 8946MB-1 der Planverfasserin Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen (IKV) Dipl. Ing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes (VA) Gmünd, GFN: 957/2017/07 vom 04.05.2017 wurden die Grundstücke 2261 und 2262/1 Katastralgemeinde (KG) XXXX auf Grund eines Antrages der Grundstückseigentümerin der Grundstücke 2261 und 2262/1 vom Grundsteuerkastaster in den Grenzkantaster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 25.04.2017 mit der GZ 8946MB-1 der Planverfasserin Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen (IKV) Dipl. Ing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vom Vermessungsamt Graz (VA) wurde mit Bescheid vom 11.10.2017 GFN: 2221/2017/63 der der Umwandlung zu Grunde liegende Plan vom 02.10.2017 mit der GZ 8309/17 des Planverfassers Dipl.-Ing. K XXXX gemäß § 39 VermG unter der Bedingung bescheinigt, dass der Plan vom 20.08.2016 mit der GZ 2015-105, des Planverfassers Dipl.-Ing. Kn XXXX , vorab im Grundbuch durchgeführt wird. Die im vorgenannten Plan GZ 8309/17 verwendeten neuen Grundstücksnummern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 08.03.2017, 09:00 Uhr fand insbesondere vor den Grundstücken des Beschwerdeführers XXXX und XXXX Katastralgemeinde (KG) Wolfsgraben 01909 eine Grenzzusammenkunft statt, zu welcher das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation eingeladen hat. Dem Protokoll zur Grenzverhandlung gemäß § 43 Abs. 6 VermG, welches vom Leiter der Grenzzusammenkunft DI Gerhard S XXXX erstellt wurde, ist zu entnehmen, ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Auf Grundlage des Plans der SXXXX ZT GmbH, GZ: 5767 vom 18.05.2015 wurde beim Vermessungsamt (VA) der Antrag auf Umwandlung des Gst. XXXX, EZ XXXX gemäß § 17 Z 1 VermG idF. BGBl. I Nr. 129/2013 gestellt. Beim VA wird der Geschäftsfall unter GFN 672/2016/19 geführt. Der Anlage des vorgenannten Plans ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführer die Zustimmungserklärung nicht erteilten. Aus diesem Grund versandte das VA eine Benachricht... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: Auf Grundlage des Plans der SXXXX ZT GmbH, GZ: 5767 vom 18.05.2015 wurde beim Vermessungsamt (VA) der Antrag auf Umwandlung des Gst. XXXX, EZ XXXX gemäß § 17 Z 1 VermG idF. BGBl. I Nr. 129/2013 gestellt. Beim VA wird der Geschäftsfall unter GFN 672/2016/19 geführt. Der Anlage des vorgenannten Plans ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführer die Zustimmungserklärung nicht erteilten. Aus diesem Grund versandte das VA eine Benachricht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Leibnitz wurde das Grundstück 587, KG 61025, Hörbing aufgrund des Antrages von XXXX nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 17.08.2017 mit der GZ: 2017-01-025 des Planverfassers DI XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Grundstücke an deren Grenzverlauf in dem vorgenan... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Bescheid des Vermessungsamtes Klagenfurt vom 20.02.2017, GZ 2113/2016/72, enthält folgenden
Spruch: "Das Grundstück .89 wird von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt." Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 06.03.2017 Beschwerde. Darin wird zusammengefasst ausgeführt, dass der Grenzverlauf der Mappendarstellung von dem Verlauf in der Natur abweiche. Die Grenzverhandlung am 23.0... mehr lesen...