Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2020 beantragten Ing. Mag. Adolf und Margarete L XXXX , im weiteren Beschwerdeführer (BF), die Berichtigung der nördlichen Grenzen vom Grundstück 591/8, welches in deren grundbücherlichen Miteigentum steht. 2. Aufgrund dieses Antrages führte das Vermessungsamt Amstetten ein Ermittlungsverfahren durch und wies den Antrag mit Bescheid vom 17.07.2020 ab, wobei als Rechtsgrundlage § 52 Z 5 VermG genannt wurde. 3. Im gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Bescheid wandelte die belangte Behörde (= Behörde) das der Frau XXXX (= Nachbarin und Umwandlungswerberin) eigentümliche Grundstück XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster um. Nach den Bescheidausführungen wären sämtliche Zustimmungserklärungen der betroffenen Eigentümerinnen zu den Grenzen des umzuwandelnden Grundstücks und sohin auch die (entsprechende) Zustimmungserklärung der Bf vorgelegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Bescheid wandelte die belangte Behörde (= Behörde) das der Frau XXXX (= Nachbarin und Umwandlungswerberin) eigentümliche Grundstück XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster um. Nach den Bescheidausführungen wären sämtliche Zustimmungserklärungen der betroffenen Eigentümerinnen zu den Grenzen des umzuwandelnden Grundstücks und sohin auch die (entsprechende) Zustimmungserklärung der Bf vorgelegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Bescheid wandelte die belangte Behörde (= Behörde) das der Frau XXXX (= Nachbarin und Umwandlungswerberin) eigentümliche Grundstück XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster um. Nach den Bescheidausführungen wären sämtliche Zustimmungserklärungen der betroffenen Eigentümerinnen zu den Grenzen des umzuwandelnden Grundstücks und sohin auch die (entsprechende) Zustimmungserklärung der Bf vorgelegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 03.04.2019 stellte XXXX , XXXX , XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen (im Weiteren: Ingenieurkonsulent), unter Berufung auf eine ihm von XXXX , XXXX , XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), erteilte Vollmacht einen Antrag auf Umwandlung der Grundstücke der Antragstellerin Gst.Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 12.03.2019 mit der GZ 4740/18 des Ingenieurkons... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 03.04.2019 stellte XXXX , XXXX , XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen (im Weiteren: Ingenieurkonsulent), unter Berufung auf eine ihm von XXXX , XXXX , XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), erteilte Vollmacht einen Antrag auf Umwandlung der Grundstücke der Antragstellerin Gst.Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 12.03.2019 mit der GZ 4740/18 des Ingenieurkons... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Bregenz vom 14.11.2018, GFN 1846/2018/91, mit welchem der Plan vom 30.10.2018 mit der GZ 4132T, Planverfasserin Vermessung XXXX ZT GmbH, bescheinigt wurde, erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 03.12.2018 Beschwerde. Der Beschwerdeführer führte dabei aus, dass er bei der Grenzverhandlung nicht anwesend gewesen sei. Der seit 50 Jahren existierende Grenzzaun sei nicht von allen als anerkannter Grenzverlauf fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , XXXX , XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Da in der gegenständlichen Angelegenheit dem Antrag auf Umwandlung nicht alle Zustimmungserklärungen im Protokoll gemäß § 43 Abs. 6 VermG beigebracht wurden, hatte das zuständige Vermessungsamt Kufstein ein Ermittlungsverfahren zum Zwecke der Erlangung fehlender Zustimmungen zum Grenzv... mehr lesen...