Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 03.02.2020 beantragten Ing. Mag. Adolf und Margarete L XXXX , im weiteren Beschwerdeführer (BF), die Berichtigung der nördlichen Grenzen vom Grundstück 591/8, welches in deren grundbücherlichen Miteigentum steht. 2. Aufgrund dieses Antrages führte das Vermessungsamt Amstetten ein Ermittlungsverfahren durch und wies den Antrag mit Bescheid vom 17.07.2020 ab, wobei als Rechtsgrundlage § 52 Z 5 VermG genannt wurde. 3. Im gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Bescheid wandelte die belangte Behörde (= Behörde) das der Frau XXXX (= Nachbarin und Umwandlungswerberin) eigentümliche Grundstück XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster um. Nach den Bescheidausführungen wären sämtliche Zustimmungserklärungen der betroffenen Eigentümerinnen zu den Grenzen des umzuwandelnden Grundstücks und sohin auch die (entsprechende) Zustimmungserklärung der Bf vorgelegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Bescheid wandelte die belangte Behörde (= Behörde) das der Frau XXXX (= Nachbarin und Umwandlungswerberin) eigentümliche Grundstück XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster um. Nach den Bescheidausführungen wären sämtliche Zustimmungserklärungen der betroffenen Eigentümerinnen zu den Grenzen des umzuwandelnden Grundstücks und sohin auch die (entsprechende) Zustimmungserklärung der Bf vorgelegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Bescheid wandelte die belangte Behörde (= Behörde) das der Frau XXXX (= Nachbarin und Umwandlungswerberin) eigentümliche Grundstück XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster um. Nach den Bescheidausführungen wären sämtliche Zustimmungserklärungen der betroffenen Eigentümerinnen zu den Grenzen des umzuwandelnden Grundstücks und sohin auch die (entsprechende) Zustimmungserklärung der Bf vorgelegen... mehr lesen...