Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 28.05.2018 übermittelte die XXXX , XXXX , XXXX , XXXX in Auftrag von XXXX (im Weiteren: Umwandlungswerber) Unterlagen hinsichtlich der Umwandlung des Grundstückes XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster und wies in einem Protokoll einer stattgefundenen Grenzverhandlung hin, dass das Erlangen der Zustimmung zu einem Grenzpunkt nicht von allen Grundstücksnachbarn möglich gewesen wäre. 2. Am 23.10.2018 fand eine Verhandlung du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 03.04.2019 stellte XXXX , XXXX , XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen (im Weiteren: Ingenieurkonsulent), unter Berufung auf eine ihm von XXXX , XXXX , XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), erteilte Vollmacht einen Antrag auf Umwandlung der Grundstücke der Antragstellerin Gst.Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 12.03.2019 mit der GZ 4740/18 des Ingenieurkons... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 03.04.2019 stellte XXXX , XXXX , XXXX , Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen (im Weiteren: Ingenieurkonsulent), unter Berufung auf eine ihm von XXXX , XXXX , XXXX (im Weiteren: Antragstellerin), erteilte Vollmacht einen Antrag auf Umwandlung der Grundstücke der Antragstellerin Gst.Nr. XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 12.03.2019 mit der GZ 4740/18 des Ingenieurkons... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Bregenz vom 10.04.2019, GFN: 2147/2018/91 wurden die Grundstücke 1/3, 1/19 und 1/20 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Rechtsgrundlage hierfür waren die § 17 Z 3 iVm mit § 20 Abs. 1 VermG. Gegen den vorgenannten Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 03.05.2019 Berufung (gemeint wohl Beschwerde). Der Beschwerdeführer monierte dabei diverse Grundbuchseintragungen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 29.05.2015 stellte XXXX , einen Antrag zur Umwandlung seines Grundstückes Gst. Nr. XXXX der KG 83101 Alpbach vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster. 2. Am 16.07.2015 führte das Vermessungsamt Kufstein eine Grenzverhandlung, zu der auch XXXX , XXXX , XXXX , im Weiteren: Beschwerdeführer, als Eigentümer der angrenzenden Grundstücke Gst. Nrn. XXXX und XXXX der KG 83101 Alpbach geladen wurde, durch. Da zwischen dem Beschwerdeführer... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit gegenständlich angefochtenem Bescheid des Vermessungsamtes (VA) Gänserndorf wurde das Grundstück XXXX , Katastralgemeinde (KG) Bockfließ 15201 vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildeten die Urkunden der Planverfasserin g XXXX GmbH vom 07.01.2019 mit der GZ 1238/18. Nachdem der Beschluss des Grundbuchsgerichtes (TZ: XXXX ) vorlag wurde das Grundstück XXXX gemäß § 17 Z. 3 Vermessungsgesetz (VermG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes (VA) Gmünd, GFN: 957/2017/07 vom 04.05.2017 wurden die Grundstücke 2261 und 2262/1 Katastralgemeinde (KG) XXXX auf Grund eines Antrages der Grundstückseigentümerin der Grundstücke 2261 und 2262/1 vom Grundsteuerkastaster in den Grenzkantaster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 25.04.2017 mit der GZ 8946MB-1 der Planverfasserin Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen (IKV) Dipl. Ing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes (VA) Gmünd, GFN: 957/2017/07 vom 04.05.2017 wurden die Grundstücke 2261 und 2262/1 Katastralgemeinde (KG) XXXX auf Grund eines Antrages der Grundstückseigentümerin der Grundstücke 2261 und 2262/1 vom Grundsteuerkastaster in den Grenzkantaster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 25.04.2017 mit der GZ 8946MB-1 der Planverfasserin Ingenieurkonsulentin für Vermessungswesen (IKV) Dipl. Ing... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Vom Vermessungsamt Graz (VA) wurde mit Bescheid vom 11.10.2017 GFN: 2221/2017/63 der der Umwandlung zu Grunde liegende Plan vom 02.10.2017 mit der GZ 8309/17 des Planverfassers Dipl.-Ing. K XXXX gemäß § 39 VermG unter der Bedingung bescheinigt, dass der Plan vom 20.08.2016 mit der GZ 2015-105, des Planverfassers Dipl.-Ing. Kn XXXX , vorab im Grundbuch durchgeführt wird. Die im vorgenannten Plan GZ 8309/17 verwendeten neuen Grundstücksnummern... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Am 08.03.2017, 09:00 Uhr fand insbesondere vor den Grundstücken des Beschwerdeführers XXXX und XXXX Katastralgemeinde (KG) Wolfsgraben 01909 eine Grenzzusammenkunft statt, zu welcher das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abteilung Hydrologie und Geoinformation eingeladen hat. Dem Protokoll zur Grenzverhandlung gemäß § 43 Abs. 6 VermG, welches vom Leiter der Grenzzusammenkunft DI Gerhard S XXXX erstellt wurde, ist zu entnehmen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Leibnitz wurde das Grundstück 587, KG 61025, Hörbing aufgrund des Antrages von XXXX nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 17.08.2017 mit der GZ: 2017-01-025 des Planverfassers DI XXXX . Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Grundstücke an d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 17.05.2016 fand auf dem Grundstück 19, KG XXXX eine Grenzzusammenkunft statt, zu welcher die Vermessung XXXX eingeladen hat. Am 17.05.2016 fand auf dem Grundstück 19, KG römisch 40 eine Grenzzusammenkunft statt, zu welcher die Vermessung römisch 40 eingeladen hat. Die XXXX , als grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes 19, KG XXXX , stellte am 22.02.2017 beim Vermessungsamt (VA) Wien einen Antr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 17.05.2016 fand auf dem Grundstück 19, KG XXXX eine Grenzzusammenkunft statt, zu welcher die Vermessung XXXX eingeladen hat. Am 17.05.2016 fand auf dem Grundstück 19, KG römisch 40 eine Grenzzusammenkunft statt, zu welcher die Vermessung römisch 40 eingeladen hat. Die XXXX , als grundbücherliche Eigentümerin des Grundstückes 19, KG XXXX , stellte am 22.02.2017 beim Vermessungsamt (VA) Wien einen Antr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes St. Pölten wurde das Grundstück XXXX, KG 14201, Altenmarkt aufgrund des Antrages von XXXX und XXXX,XXXX, XXXX nicht rechtskräftig vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 18.08.2015 mit der GZ: 2378/2015-B des Planverfassers DI XXXX XXXX. Im angefochtenen Bescheid wurde ausgesproc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Gmunden wurden die Grundstücke 188/4 und 189/3, KG XXXX aufgrund des Antrages von XXXX und XXXX nicht rechtskräftig vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 29.02.2016 mit der GZ 3086-15 der Planverfasserin Dipl. Ing. XXXX. In dem bekämpften Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Eigentü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom 07.01.2014, GFN: 3702/2013/63 wurde der Teilungsplan vom 26.11.2013 mit der GZ 14166-3/13 der Planverfasserin Vermessung XXXX ZT-GmbH gemäß § 39 VermG bescheinigt und die im Plan verwendete neue Grundstücksnummer 252/3 endgültig festgesetzt. 3702/2013/63 wurde der Teilungsplan vom 26.11.2013 mit der GZ 14166-3/13 der Planverfasserin Vermessung römisch 40 ZT-GmbH gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vom Vermessungsamt Linz wurde mit Bescheid GFN: 2875/2015/45 vom 16.11.2005 der Teilungsplan von 13.10.2015 mit der GZ 6244 der Planverfasserin XXXX ZT -GmbH gemäß § 39 bescheinigt und die im vorgenannten Plan verwendeten neuen Grundstücksnummern XXXX , XXXX und XXXX gemäß § 39 Abs. 4 Z 1 VermG festgesetzt. Die von der Teilung betroffenen Grundstücke stehen im grundbücherlichen Eigentum von XXXX . Die Grundst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Vom Vermessungsamt Linz wurde mit Bescheid GFN: 2875/2015/45 vom 16.11.2005 der Teilungsplan von 13.10.2015 mit der GZ 6244 der Planverfasserin XXXX ZT -GmbH gemäß § 39 bescheinigt und die im vorgenannten Plan verwendeten neuen Grundstücksnummern XXXX , XXXX und XXXX gemäß § 39 Abs. 4 Z 1 VermG festgesetzt. Die von der Teilung betroffenen Grundstücke stehen im grundbücherlichen Eigentum von XXXX . Die Grundst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Salzburg wurden die Grundstücke XXXX und XXXX aufgrund des Antrages von XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Die Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan GZ 13498/15 des Planverfassers DI XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. Nachdem der Beschluss des Grundbuchsgerichtes (TZ: 6208/2015/565, 7312/2015/565) f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 24.07.2014 beantragten die Beschwerdeführer, vertreten durch Gruböck & Lentschig Rechtsanwälte OG, beim Vermessungsamt Baden die Berichtigung des Grenzkatasters des Grundstückes 231/22, KG XXXX. Im Wesentlichen wurde vorgebracht, dass der Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 231/22 und Grundstück 231/38, jeweils KG XXXX fehlerhaft in den Grenzkataster aufgenommen worden sei. In der urs... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung einer Gren... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag vom 06.08.2014 begehrten die Beschwerdeführer beim Vermessungsamt Gmunden als grundbücherliche Eigentümer des Grundstückes 173/3, KG XXXX die Umwandlung ihres Grundstückes gemäß § 17 Z 1 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Mit Schreiben des Vermessungsamtes Gmunden vom 27.08.2014 wurden die Eigentümer der an das umzuwandelnde Grundstück 173/3 angrenzenden Grundstücke von der Durchführung einer Gren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1 Das Vermessungsamt Wien wandelte mit Bescheid vom 3. Jänner 2013, XXXX gemäß § 17 Z 1 iVm § 18 VermG und § 62 Abs 4 AVG das Grundstück XXXX, KG Hernals, vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster um. 1.1 Das Vermessungsamt Wien wandelte mit Bescheid vom 3. Jänner 2013, römisch 40 gemäß Paragraph 17, Ziffer eins, in Verbindung mit Paragraph 18, VermG und Paragraph 62, Absatz 4, AVG das Grundstück römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50/5 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Dagegen richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde der XXXX (in weiterer Folge Beschwerdeführer) vom 15.04.2015. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Entsprechend den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofes in seinem Erkenntnis vom 22.01.2015, Ro 2014/06/0002 - 13, ist von folgendem Verfahrensgang auszugehen: Das Verfahren betrifft das Grundstück mit der Nummer 242/4 in einer Katastralgemeinde im Sprengel des Vermessungsamtes Innsbruck. Dieses Grundstück gehörte früher dem X, nunmehr steht es im Eigentum der XXXXern in XXXX, vertreten durch XXXX, Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 1780 EZ XXXX KG XXXX XXXX, welches in Eigentum der Gemeinde XXXX, öffentliches Gut steht, gemäß § 17 Z 3 iVm § 20 VermG von Amts wegen von Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 1780 EZ römisch 40 KG römisch 40 römisch 40 , welches in Eigentum der Gemeinde römisch 40... mehr lesen...