Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau wurde das Grundstück 16, EZ 20 KG 12366 XXXX aufgrund des Antrages von XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.07.2013 mit der GZ 4894-13A des XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. In dem bekämpften Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Zustimmungser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 15.09.2010 langte beim Vermessungsamt Salzburg ein Antrag des Landes Salzburg Amtes der Salzburger Landesregierung, Agrarbehörde, Grundzusammenlegung auf Bescheinigung gem. § 39 VermG ein. Beantragt wurde die Bescheinigung des Planes GZ 20411/4/8779/417-2008 der Planverfasserin Land Salzburg Amt der Salzburger Landesregierung, Agrarbehörde, Grundbuchzusammenlegung. Der vorgenannte Plan wurde vom Vermessung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Grundstück 353/1 KG Nußdorf (01507) gemäß § 17 Z 3 in Verbindung mit § 20 VermG von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Begründend führte das Vermessungsamt Wien an, dass Grundlage für die Umwandlung der Plan vom 23.04.2012 mit der GZ 1287 der Planverfasserin XXXX sei. Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid wurde das Gru... mehr lesen...
Begründung: Unsere Hauszufahrt führt über eine Teilfläche des betroffenen Grundstücks 51/28. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Familie XXXX vom 09. April 2013 konnte leider bis heute nicht umgesetzt werden." Unsere Hauszufahrt führt über eine Teilfläche des betroffenen Grundstücks 51/28. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Familie römisch 40 vom 09. April 2013 konnte leider bis heute nicht umgesetzt werden." Vom Vermessungsamt XXXX wurde die gegenständliche Beschwerde gem.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Herr XXXX (im Weiteren: Berufungswerber), vertreten durch XXXX, Rechtsanwalt in XXXX, erhob mit Schriftsatz vom 24.04.2008, Berufung gegen den Bescheid des Vermessungsamtes Rohrbach vom 02.10.2007, GZ P 224/2007, womit der Plan der XXXX vom 20.12.2006, GZ 5986A, mit Änderungen vom 01.10.2007 bescheinigt wurde, sowie die im Plan verwendete neue Grundstücksnummer 4675/5 gemäß § 39 Abs. 5 VermG endgültig festgeset... mehr lesen...