Entscheidungen zu § 19 Abs. 3 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Vwgh Erkenntnis 2008/4/23 2004/10/0045

Der Beschwerdeführer studierte an der Universität Innsbruck die Studienrichtung Rechtswissenschaften seit dem Sommersemester 1996. Er legte die erste Diplomprüfung am 8. Oktober 1997 ab. Die Anspruchsdauer für die Studienbeihilfe für den zweiten Studienabschnitt begann somit mit dem Wintersemester 1997/98 (und betrug im Falle des vom Beschwerdeführer betriebenen Studiums einschließlich des Verlängerungssemesters gemäß § 18 Abs. 1 Studienförderungsgesetz sieben Semester). Sie endete da... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.04.2008

RS Vwgh 2008/4/23 2004/10/0045

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §18 idF 2003/I/075;StudFG 1992 §19 Abs3 Z2 idF 2003/I/075;StudFG 1992 §19 idF 2003/I/075;
Rechtssatz: Die Verlängerung der Anspruchsdauer ist zwar nach § 19 Abs. 3 Z 2 StudFG (vgl. den Einleitungssatz des Abs. 3) "ohne weiteren Nachweis über die Verursachung der Studienverzögerung" bei der Pflege und Erziehung eines Kindes vor Vollendung des dritten Lebensjahres, zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.04.2008

TE Vwgh Erkenntnis 2003/6/11 2003/10/0118

Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 31. März 2003 der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der Anspruchsdauer für die Studienbeihilfe um ein weiteres Semester abgewiesen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung: , die gesetzliche Anspruchsdauer, die für den ersten Studienabschnitt des Studiums der Beschwerdeführerin... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.06.2003

RS Vwgh 2003/6/11 2003/10/0118

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres rechtfertigt gemäß § 19 Abs 3 Z 2 StudFG eine Verlängerung der Anspruchsdauer um höchstens zwei Semester. Diese Regelung berücksichtigt die mit der Notwendigkeit einer Kinderbetreuung im Allgemeinen verbundene Studienverzögerung. Eine über diesen Re... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.06.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/19 2000/12/0066

Die Beschwerdeführerin hat im Wintersemester 1992/93 an der Universität Wien das Studium der Medizin begonnen. Im Sommersemester 1998 verlegte sie ihr Studium an die Universität Graz. Am 15. Mai 1998, also im insgesamt 12. Semester, legte sie ihr erstes Rigorosum ab. Am 19. März 1999 stellte sie einen Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992. Im Formular kreuzte sie als wichtige Gründe: für die Übers... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.07.2001

RS Vwgh 2001/7/19 2000/12/0066

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §58 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs3 Z2 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §19 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Verfahren zur Erteilung einer Nachsicht wegen Studienzeitüberschreitung nach § 19 Abs. 6 Z. 2 StudFG 1992 vor allem der tatsächliche Umfang der von der Studierenden für ihre Eltern erbrachten Pflegeleistungen und deren... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2001

RS Vwgh 2001/7/19 2000/12/0066

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs3 Z2 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1999/I/023;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass Pflegeleistungen nicht nur unter den in § 19 Abs. 3 Z. 2 StudFG 1992 genannten Voraussetzungen als wichtige
Gründe: im Sinne des § 19 Abs. 2 StudFG 1992 berücksichtigt werden können; § 19 Abs. 3 Z. 2 StudFG 1992 ist vielmehr ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 1997/9/17 95/12/0220

Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Sommersemester 1984 "Landwirtschaft" an der Universität für Bodenkultur Wien. Am 18. Februar 1985 gebar sie ihr erstes Kind, legte am 31. Mai 1988 die erste Diplomprüfung ab und brachte am 10. August 1990 ihr zweites Kind zur Welt. Die zweite Diplomprüfung legte sie im 12. Semester des zweiten Studienabschnittes am 9. Juni 1994 ab. Am 18. Dezember 1994 beantragte die Beschwerdeführerin Studienbeihilfe für ihr Doktoratstudium und ric... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1997

RS Vwgh 1997/9/17 95/12/0220

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs3;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/12/0179 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände im § 19 Abs 2 StudFG 1992 und der Tatbestand nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 stellen eine taxative Aufzählung dar. § 19 Abs 3 StudFG 1992 sieht an... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/1/24 94/12/0179

Die Beschwerdeführerin begann ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz im Wintersemester 1990/91. Nach zweimaligen erfolglosen Versuchen am 6. November 1992 und am 24. März 1993 absolvierte die Beschwerdeführerin am 18. Oktober 1993 die letzte Teilprüfung für die erste Diplomprüfung in Volkswirtschaft. Der Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. November 1993 auf Gewährung von Studienbeihilfe wurde mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 15. November 1993 weg... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.1996

RS Vwgh 1996/1/24 94/12/0179

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs3;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die Tatbestände im § 19 Abs 2 StudFG 1992 und der Tatbestand nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 stellen eine taxative Aufzählung dar. § 19 Abs 3 StudFG 1992 sieht anknüpfend an § 19 Abs 2 Z 2 StudFG 1992 eine gesetzliche Verlängerung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1996

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