Die Beschwerdeführerin war mit Erkenntnis des Spruchsenates des Finanzamtes Wien 1/23 vom 1. Juli 2011 des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2a FinStrG schuldig erkannt und hiefür nach § 33 Abs. 5 unter Bedachtnahme auf § 23 Abs. 3 FinStrG mit einer Geldstrafe von EUR 40.000,-- bestraft worden. Gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG wurde für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von drei Monaten festgesetzt. Die Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: FinStrG §175 Abs1; StVG §3 Abs1; StVG §3a; FinStrG Art. 1 § 175 heute FinStrG Art. 1 § 175 gültig ab 01.03.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2014 FinStrG Art. 1 § 175 gültig von 01.01.2014 bis 28.02.2014 ... mehr lesen...
Mit (seit 25. Mai 2010) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 20. Mai 2010 wurde der Mitbeteiligte nach dem Strafsatz des § 129 StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von zwölf Monaten verurteilt. Mit (seit 25. Mai 2010) rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Salzburg vom 20. Mai 2010 wurde der Mitbeteiligte nach dem Strafsatz des Paragraph 129, StGB zu einer unbedingten Freiheitsstrafe in der Dauer von zwölf Monaten verurteilt. Auf diese Urteil... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §10; StVG §3 Abs1; StVG §3 Abs2; StVG §9; StVG § 10 heute StVG § 10 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 StVG § 10 gültig von 01.07.2015 bis 24.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 13/2015 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befindet sich in Strafhaft und verbüßt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Mit seiner Beschwerde vom 28. November 2005 macht er geltend, er sei von der Anstaltsleitung der Justizanstalt X nicht über die Bestimmung des § 54a Abs. 2 StVG belehrt worden, was eine eindeutige Gesetzesmissachtung darstelle. Mit seiner Beschwerde vom 28. November 2005 macht er geltend, er sei von der Anstaltsleitung der Justizanstalt römisch zehn nicht über die Bestimmung des Paragrap... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §3 Abs1; StVG §3 Abs2; StVG §3 Abs4; StVG §54a Abs2; StVG § 3 heute StVG § 3 gültig ab 01.09.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 StVG § 3 gültig von 01.03.2023 bis 31.08.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 223/2022 ... mehr lesen...