Entscheidungen zu § 103 Abs. 5 StVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 2007/7/5 2006/06/0045

Der Beschwerdeführer verbüßte aufgrund einer strafgerichtlichen Verurteilung eine Freiheitsstrafe und befand sich seit dem 16. Februar 2001 in der Justizanstalt Simmering (er wurde in der Folge im Mai 2001 in eine andere Justizanstalt überstellt). Für eine Ausführung am 20. März 2001 zu einer Gerichtsverhandlung beim BG Josefstadt wurde vom diensthabenden Kommandanten die (Hand-)Fesselung des Beschwerdeführers angeordnet. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 26. März 2001 Beschwerde ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.07.2007

RS Vwgh 2007/7/5 2006/06/0045

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §103 Abs1;StVG §103 Abs5;
Rechtssatz: Ob eine konkrete Gefahr im Sinne des § 103 Abs. 1 StVG besteht, das zur Fesselung während einer Ausführung berechtigt, ist eine Prognoseentscheidung. (Hier: Auf Grundlage der konkreten Gefahr, dass der Strafgefangene aggressiv werde, ist die Anordnung der Fesselung nicht rechtswidrig.) European Case Law Identifier (E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.07.2007

TE Vwgh Erkenntnis 2004/9/30 2001/20/0462

Mit den Spruchpunkten 1. und 3. des angefochtenen Bescheides gab die belangte Behörde Administrativbeschwerden des zu diesem Zeitpunkt in Strafhaft angehaltenen Beschwerdeführers, die sich gegen die Ablehnung von Ansuchen um Ausgänge gemäß § 99a StVG sowie um Gewährung einer Vergünstigung jeweils durch den Leiter der Justizanstalt Wien-Simmering richteten, nicht Folge. Mit Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides gab die belangte Behörde der Administrativbeschwerde des Beschwe... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.2004

RS Vwgh 2004/9/30 2001/20/0462

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §103 Abs1;StVG §103 Abs4;StVG §103 Abs5;
Rechtssatz: Die Auffassung, die Fesselung anlässlich einer Ausführung oder Überstellung bedürfe keiner näheren
Begründung: , entspricht nicht der Rechtslage. Im Einzelnen kann dazu gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das Erkenntnis vom 31. Mai 2001, Zl. 99/20/0105, verwiesen werden (vgl. jetzt auch Drexler, StVG (2003) § 103 Rz 4). Die Fesselung be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.2004

RS Vwgh 2004/9/30 2001/20/0462

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §103 Abs1;StVG §103 Abs4;StVG §103 Abs5;VwGG §33 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Mit Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides gab die belangte Behörde der Administrativbeschwerde des Beschwerdeführers, mit der er seine Verletzung in Rechten durch die Fesselung im Rahmen einer Ausführung am 20. März 2001 geltend machte und ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2001/5/31 99/20/0105

Der Beschwerdeführer wurde zur Verbüßung einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe von 1993 bis zum 6. Juli 1998 in der Justizanstalt S angehalten und befindet sich seither in der Justizanstalt W. Mit dem angefochtenen Bescheid entschied die belangte Behörde über drei Punkte der vom Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 15. Juli 1998 "wegen fortgesetzt vorsätzlich rechtsbrecherischen Verhaltens" des Anstaltsleiters erhobenen, Vorfälle während der letzten Wochen vor der Überstellung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.05.2001

RS Vwgh 2001/5/31 99/20/0105

Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §103 Abs1;StVG §103 Abs4;StVG §103 Abs5;
Rechtssatz: Das Anlegen von Fesseln bei Ausführungen und Überstellungen ist nicht an die besonderen Voraussetzungen des § 103 Abs 4 StVG gebunden. Eine Fesselung lässt das Gesetz aber auch bei Ausführungen und Überstellungen nur zu, wenn die Voraussetzungen des § 103 Abs 1 StVG erfüllt sind. Die Maßnahme muss, wie aus § 103 Abs 5 StVG ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.05.2001

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