Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin stellte mit Eingabe vom 03.10.2025 an die Oberstaatsanwaltschaft Wien einen Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß Art 22a Abs. 2 B-VG und §§ 7 ff IFG. Dieser wurde zuständigkeitshalber am 07.10.2025 an die Bundesministerin für Justiz (belangte Behörde) weitergeleitet. Die Beschwerdeführerin verlangte darin betreffend das Ermittlungsverfahren zur XXXX Informationen wie folgt: 1. Die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 B1 XXXX römisch 40 B2 XXXX römisch 40 B3 XXXX römisch 40 B4 XXXX römisch 40 B5 XXXX römisch 40 B6 XXXX römisch 40 B7 XXXX römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Anfrage, gestützt auf das IFG, vom 04.09.2025 an die Staatsanwaltschaft XXXX (in Folge auch StA) begehrte der Beschwerdeführer (in der Folge BF) wie folgt: 1. Mit Anfrage, gestützt auf das IFG, vom 04.09.2025 an die Staatsanwaltschaft römisch 40 (in Folge auch StA) begehrte der Beschwerdeführer (in der Folge BF) wie folgt: “Ich begehre zu erfahren wie die StA zur Auffassung kommen konnte, dass kein Anf... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Am 06.03.2024 erstattete der Einbringer eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz (im Folgenden: StA) wegen § 302 Abs. 1 StGB gegen die Allgemeine Versicherungsanstalt, Landesstelle Graz (im Folgenden: AUVA). römisch eins.1. Am 06.03.2024 erstattete der Einbringer eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Graz (im Folgenden: StA) wegen Paragraph 302, Absatz eins, StGB gegen die Allgemeine ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Der Antragsteller erhob zu den Aktenzeichen XXXX und XXXX jeweils Anzeige gegen unbekannte Täter. Die Staatsanwaltschaft XXXX sah in diesen Fällen von der Einleitung von Ermittlungsverfahren gemäß § 35c Staatsanwaltschaftsgesetz ab, weil den Anzeigen jeweils kein Verdacht gerichtlich strafbarer Handlungen zu entnehmen gewesen sei. Der Antragsteller erhob deshalb mit Eingabe vom 21.01.2021 eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Oberstaatsanwaltschaft X... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Am 02.08.2019 richtete der Beschwerdeführer (BF) an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ, nunmehr BMJ) eine als "Beschwerde" titulierte Eingabe, welche sich gegen das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß § 35c StAG sowie auf einen behaupteten rechtswidrigen Eingriff in die geschützte Eigentümerposition des BF in einem Verfahren nach der StPO bezog. Nach Darstellung des wesentlichen Sachv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin richtete am XXXX .2016 ein Ersuchen um Auskunft nach dem Auskunftspflichtgesetz an die Staatsanwaltschaft XXXX und begehrte zusammengefasst Auskünfte über eine von der Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft XXXX eingebrachte Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gemäß § 302 Abs. 1 StGB im Zusammenhang mit einer BürgerInnenversammlung gemäß § 104 lit. c der XXXX Stadtverfassung. 2. M... mehr lesen...