Begründung: Die betreibende Gemeinde beantragte, ihr gegen die verpflichtete "St*****Krankenanstalten Gesellschaft mbH" auf Grund des vollstreckbaren Rückstandsausweises vom 5.März 1992 über Abgaben für Müllabfuhr im Jahr 1990 zur Hereinbringung der Gesamtforderung von S 271.152,80 die Fahrnisexekution zu bewilligen. Das Erstgericht bewilligte die Exekution. Sie wurde durch die voraussichtlich Deckung bietende Pfändung der EDV-Anlage in den Büroräumlichkeiten der verpflichtete... mehr lesen...
Begründung: Mit Gesellschaftsvertrag vom 20.10.1989 errichteten zwei in Innsbruck ansässige Kaufleute eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma "P*** A*** M*** Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in Innsbruck. Das Stammkapital beträgt S 500.000, wovon beide Gesellschafter Stammeinlagen von je S 250.000 übernahmen. Gegenstand des Unternehmens ist: " a) die Ausübung des Handelsgewerbes gemäß der Vorschrift des § 103 Absatz 1 litera b Ziffer 25 der Gewerbeordnung 1973; b) d... mehr lesen...
Begründung: Mit Gesellschaftsvertrag vom 9. 10. 1989 errichteten Gertraud L*** und Margit D*** eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma "Margit D*** Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in Wattens. Das Stammkapital beträgt S 500.000,-, davon übernahm Margit D*** eine Stammeinlage von S 450.000,- Getraud L*** eine Stammeinlage von S 50.000,-. "Gegenstand des Unternehmens ist: a) die Ausübung des Handelsgewerbes gemäß der Vorschrift des § 103 Abs 1 litera b Ziffer 25 der G... mehr lesen...
Begründung: Nach dem Inhalt des von einem Vorarlberger Kaufmann unter Übernahme einer Stammeinlage im Ausmaß von 99 % des Stammkapitals und einem oberösterreichischen Kaufmann unter Übernahme einer Stammeinlage im Ausmaß von 1 % des Stammkapitals in der gesetzlichen Mindesthöhe von 500.000 S geschlossenen Gesellschaftsvertrages wurde der Gegenstand des unter einer mit Vor- und Zunamen des Mehrheitsgesellschafters gebildeten Firma zu führenden Unternehmens in folgender Weise umschr... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4 Abs1 Z2GmbHG §11
Rechtssatz: Eine Umschreibung der beabsichtigten wesentlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft durch Zitierung der dafür in Betracht kommenden gewerberechtlichen Grundlagen nach der Gewerbeordnung kann dem Erfordernis des § 4 Abs 1 Z 2 GmbHG entsprechen. Sachlich gerechtfertigte Zweifel am Wahrheitsgehalt des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Unternehmensgegenstandes hat das Registergericht aufzugreifen und... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4 Abs1 Z2GmbHG §11
Rechtssatz: Eine Umschreibung der beabsichtigten wesentlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft durch Zitierung der dafür in Betracht kommenden gewerberechtlichen Grundlagen nach der Gewerbeordnung kann dem Erfordernis des § 4 Abs 1 Z 2 GmbHG entsprechen. Sachlich gerechtfertigte Zweifel am Wahrheitsgehalt des im Gesellschaftsvertrag festgelegten Unternehmensgegenstandes hat das Registergericht aufzugreifen und... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist alleiniger Geschäftsführer der am 27. Jänner 1987 zu HRB 36 825 des Handelsgerichtes Wien registrierten "A***-M***-F***-R*** G*** MBH". Gegenstand des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens ist a) die Ausübung des Reisebürogewerbes, insbesondere die Vermittlung oder Veranstaltung von Kurreisen in die Region Abano/Montegrotto (Italien), und b) die Errichtung und der Betrieb eines Buchungsbüros für Hotelaufenthalte in Hotels der Region Abano/Monte... mehr lesen...
Norm: GmbHG §1 Abs1GmbHG §4 Abs1
Rechtssatz: Eine GmbH kann zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, also auch zur Verfolgung ideeller Zwecke im Sinne der Durchführung gesellschaftlicher, humanitärer und wohltätiger Aufgaben errichtet werden; ist aber der Unternehmensgegenstand mit der "Ausübung des Reisebürogewerbes" umschrieben, schließt dies von vornherein die Verfolgung ideeller Zwecke aus. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Bei vollständiger Einzahlung der Stammeinlagen durch den Gesellschafter muß in der Neufassung des Gesellschaftsvertrages lediglich die Höhe des Stammkapitals aufgenommen werden, nicht aber die Namen der Gesellschafter und der von ihnen geleisteten Stammeinlagen. Entscheidungstexte 3 Ob 402/58 Entscheidungstext OGH 22.12.1958 3 Ob 402/58 Veröff: ÖBA ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4 Abs1 Z4
Rechtssatz: Bei vollständiger Einzahlung der Stammeinlagen durch den Gesellschafter muß in der Neufassung des Gesellschaftsvertrages lediglich die Höhe des Stammkapitals aufgenommen werden, nicht aber die Namen der Gesellschafter und der von ihnen geleisteten Stammeinlagen. Entscheidungstexte 3 Ob 402/58 Entscheidungstext OGH 22.12.1958 3 Ob 402/58 Veröff: ÖBA ... mehr lesen...