Entscheidungen zu § 35 Abs. 1 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

79 Dokumente

Entscheidungen 61-79 von 79

RS OGH 1988/2/11 6Ob3/88

Norm: GmbHG §35 Abs1 Z5GmbHG §45
Rechtssatz: Soweit die Generalversammlung über § 45 Abs 1 GmbHG hinaus ("letzter Jahresabschluß") eine freiwillige Revision beschließt, besteht keine Bindung an die gesetzlichen Regelungen und ist daher diesbezüglich auch ein Antragsrecht der Minderheit auf eine gerichtliche Sonderprüfung ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 3/88 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1988

TE OGH 1977/11/9 1Ob690/77

Im Handelsregister des Landesgerichtes Salzburg ist unter HRB 766 die Firma 1 Gesellschaft m. b. H. protokolliert, deren Geschäftsführerin die Beklagte ist. Gesellschafter sind die Beklagte mit einer Stammeinlage von 700 000 S und der Kläger mit einer solchen von 300 000 S, wovon im Sommer 1975 von der Beklagten 227 500 S und vom Kläger 97 500 S einbezahlt waren. Mit Generalversammlungsbeschluß vom 30. September 1975 wurden von den nicht voll eingezahlten Stammeinlagen ein Teilbetrag ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1977

RS OGH 1977/11/9 1Ob690/77, 1Ob612/80

Norm: GmbHG §22GmbHG §35 Abs1GmbHG §65 Abs2
Rechtssatz: Wenn im Gesellschaftsvertrag kein Termin für die Einzahlung der Stammeinlagen vorgesehen ist, ist es Aufgabe der Generalversammlung, über die Einforderung von Einzahlungen auf die Stammeinlagen Beschluß zu fassen. Wenn es der Gesellschaftsvertrag nicht anders vorsah, war es dann Aufgabe der Geschäftsführerin, die Aufforderung zur Einzahlung an die Gesellschafter durchzuführen. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1977

RS OGH 1959/1/7 1Ob482/58, 1Ob654/76, 1Ob775/81, 9ObA145/90, 5Ob523/91 (5Ob524/91), 7Ob2006/96t, 3Ob

Norm: GmbHG §35 Abs1 Z1HGB §120
Rechtssatz: Durch die Entlastungserklärung der Gesellschaft wird der Geschäftsführer von allen Ansprüchen frei, die der Gesellschaft bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen, als aus Verstößen des Geschäftsführers erwachsend erkennbar waren. Ersatzansprüche gegen den Geschäftsführer können aber nach der Entlastung noch geltend gemacht werden, wenn sie aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar waren oder wen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.01.1959

TE OGH 1959/1/7 1Ob482/58

Der Kläger begehrt mit der vorliegenden Klage, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, ihm binnen einer vom Gericht zu bestimmenden Frist die Entlastung als Geschäftsführer der beklagten Partei zu erteilen. Die Untergerichte haben festgestellt: Der Kläger war bis 11. Dezember 1954 Geschäftsführer der beklagten Partei. In seinem Schreiben vom 21. März 1955 an die beklagte Partei erklärte er, daß er die beklagte Partei wegen aller bisher noch nicht bekannten oder in der Buchhaltung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.01.1959

RS OGH 1959/1/7 1Ob482/58, 1Ob654/76, 1Ob775/81, 9ObA145/90, 5Ob523/91 (5Ob524/91), 7Ob2006/96t, 3Ob

Norm: GmbHG §35 Abs1 Z1HGB §120
Rechtssatz: Durch die Entlastungserklärung der Gesellschaft wird der Geschäftsführer von allen Ansprüchen frei, die der Gesellschaft bei sorgfältiger Prüfung aller Unterlagen, als aus Verstößen des Geschäftsführers erwachsend erkennbar waren. Ersatzansprüche gegen den Geschäftsführer können aber nach der Entlastung noch geltend gemacht werden, wenn sie aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar waren oder wen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.01.1959

RS OGH 1956/5/16 7Ob535/55

Norm: GmbHG §35 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch den Entlastungsbeschluß werden der Aufsichtsrat und die Geschäftsführer nur vor ihrer persönlichen Haftung befreit. Die Rechte der einzelnen Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft werden aber hiedurch nicht berührt. Entscheidungstexte 7 Ob 535/55 Entscheidungstext OGH 16.05.1956 7 Ob 535/55 Veröff: SZ 29/52 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1956

RS OGH 1956/5/16 7Ob535/55

Norm: GmbHG §35 Abs1 Z1
Rechtssatz: Durch den Entlastungsbeschluß werden der Aufsichtsrat und die Geschäftsführer nur vor ihrer persönlichen Haftung befreit. Die Rechte der einzelnen Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft werden aber hiedurch nicht berührt. Entscheidungstexte 7 Ob 535/55 Entscheidungstext OGH 16.05.1956 7 Ob 535/55 Veröff: SZ 29/52 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.05.1956

RS OGH 1955/10/26 2Ob570/55

Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIGmbHG §35 Abs1 Z7
Rechtssatz: Schikanöse Rechtsausübung (durch Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses einer GmbH) kann auch einredeweise geltend gemacht werden. Die Gegenüberstellung des tatsächlichen Unternehmenswertes (nicht bloß des Stammkapitals) und der aufzuwendenden Anlagekosten kann das Vorgehen der klagenden Partei als schikanös erscheinen lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.10.1955

RS OGH 1955/10/26 2Ob570/55

Norm: ABGB §1295 Abs2 IIIGmbHG §35 Abs1 Z7
Rechtssatz: Schikanöse Rechtsausübung (durch Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses einer GmbH) kann auch einredeweise geltend gemacht werden. Die Gegenüberstellung des tatsächlichen Unternehmenswertes (nicht bloß des Stammkapitals) und der aufzuwendenden Anlagekosten kann das Vorgehen der klagenden Partei als schikanös erscheinen lassen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.10.1955

TE OGH 1954/3/17 3Ob159/54

Die "F." Ges. m. b. H. (beklagte Partei) besteht aus zwei Gesellschaftern u. zw. dem Kläger als dem geschäftsführenden Gesellschafter und der Nebeninterventin auf Seite der beklagten Partei, der "I." Ges. m. b. H. Jeder der beiden Gesellschafter ist mit einer Stammeinlage von je 20.000 S an der beklagten Partei beteiligt und es stehen jedem der Gesellschafter je 20 Stimmen bei einer Abstimmung zu. Der Kläger stellt das Begehren, auszusprechen, daß die in der außerordentlichen Generalv... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.03.1954

RS OGH 1954/3/17 3Ob159/54

Norm: GmbHG §32 Abs7GmbHG §35 Abs1 Z6
Rechtssatz: Sowohl der Aufsichtsrat als auch die Gesellschafter können durch einen besonderen Vertreter einen Rechtsstreit gegen den Geschäftsführer einleiten. Entscheidungstexte 3 Ob 159/54 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 3 Ob 159/54 Veröff: SZ 27/71 = ÖBA 1955,61 European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1954

RS OGH 1954/3/17 3Ob159/54

Norm: GmbHG §32 Abs7GmbHG §35 Abs1 Z6
Rechtssatz: Sowohl der Aufsichtsrat als auch die Gesellschafter können durch einen besonderen Vertreter einen Rechtsstreit gegen den Geschäftsführer einleiten. Entscheidungstexte 3 Ob 159/54 Entscheidungstext OGH 17.03.1954 3 Ob 159/54 Veröff: SZ 27/71 = ÖBA 1955,61 European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.03.1954

RS OGH 1952/2/20 1Ob133/52

Norm: GmbHG §28 Abs2GmbHG §35 Abs1 Z4HGB §116
Rechtssatz: Bei der GmbH bedarf die Bestellung eines Prokuristen anders als bei der OHG für die Wirkung nach außen der Bestellung durch sämtliche Geschäftsführer, für das Innenverhältnis eines Gesellschafterbeschlusses. Entscheidungstexte 1 Ob 133/52 Entscheidungstext OGH 20.02.1952 1 Ob 133/52 Veröff: NZ 1952,95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1952

RS OGH 1952/2/20 1Ob133/52

Norm: GmbHG §28 Abs2GmbHG §35 Abs1 Z4HGB §116
Rechtssatz: Bei der GmbH bedarf die Bestellung eines Prokuristen anders als bei der OHG für die Wirkung nach außen der Bestellung durch sämtliche Geschäftsführer, für das Innenverhältnis eines Gesellschafterbeschlusses. Entscheidungstexte 1 Ob 133/52 Entscheidungstext OGH 20.02.1952 1 Ob 133/52 Veröff: NZ 1952,95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1952

RS OGH 1951/2/1 2Ob425/50, 6Ob216/18k

Norm: GmbHG §35 Abs1 Z1GmbHG §82 Abs2
Rechtssatz: Kommt bei der Generalversammlung einer GmbH ein Beschluß über die Verteilung des Reingewinnes mangels einer absoluten Stimmenmehrheit nicht zustande und ist im Gesellschaftsvertrag die Gewinnverteilung nicht der Beschlußfassung der Gesellschafter vorbehalten, so kann jeder Gesellschafter den auf ihn entfallenden Anteil am Reingewinn auch dann zur Gänze einklagen, wenn er sich in der Generalversa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1951

RS OGH 1951/2/1 2Ob425/50, 6Ob216/18k

Norm: GmbHG §35 Abs1 Z1GmbHG §82 Abs2
Rechtssatz: Kommt bei der Generalversammlung einer GmbH ein Beschluß über die Verteilung des Reingewinnes mangels einer absoluten Stimmenmehrheit nicht zustande und ist im Gesellschaftsvertrag die Gewinnverteilung nicht der Beschlußfassung der Gesellschafter vorbehalten, so kann jeder Gesellschafter den auf ihn entfallenden Anteil am Reingewinn auch dann zur Gänze einklagen, wenn er sich in der Generalversa... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.02.1951

RS OGH 1930/2/26 2Ob183/30

Norm: GmbHG §35 Abs1 Z4GmbHG §108
Rechtssatz: Der inländische Vertreter einer ausländischen GmbH muß mit Beschluß der Gesellschaft bestellt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 183/30 Entscheidungstext OGH 26.02.1930 2 Ob 183/30 Veröff: SZ 12/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0060072 D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1930

RS OGH 1930/2/26 2Ob183/30

Norm: GmbHG §35 Abs1 Z4GmbHG §108
Rechtssatz: Der inländische Vertreter einer ausländischen GmbH muß mit Beschluß der Gesellschaft bestellt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 183/30 Entscheidungstext OGH 26.02.1930 2 Ob 183/30 Veröff: SZ 12/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0060072 D... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.02.1930

Entscheidungen 61-79 von 79