Norm
ABGB §1295 Abs2 IIIRechtssatz
Schikanöse Rechtsausübung (durch Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses einer GmbH) kann auch einredeweise geltend gemacht werden. Die Gegenüberstellung des tatsächlichen Unternehmenswertes (nicht bloß des Stammkapitals) und der aufzuwendenden Anlagekosten kann das Vorgehen der klagenden Partei als schikanös erscheinen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0026651Dokumentnummer
JJR_19551026_OGH0002_0020OB00570_5500000_001