Entscheidungen zu § 25 Abs. 3 GmbHG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

17 Dokumente

Entscheidungen 1-17 von 17

RS OGH 2017/9/26 6Ob164/16k

Norm: AktG §84 Abs3 Z6GmbHG §25 Abs3 Z2
Rechtssatz: Sowohl bei der AG als auch beider GmbH beginnt das Zahlungsverbot grundsätzlich mit dem Eintritt der materiellen Insolvenz und nicht unter Umständen erst 60 Tage nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Entscheidungstexte 6 Ob 164/16k Entscheidungstext OGH 26.09.2017 6 Ob 164/16k Veröff: SZ 2017/103 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

RS OGH 2017/9/26 6Ob164/16k

Norm: AktG §84 Abs3 Z6GmbHG §25 Abs3 Z2
Rechtssatz: Der Ausnahmezustand des 2. Halbsatzes des § 84 Abs 3 Z 6 AktG, wonach Zahlungen vom Zahlungsverbot ausgenommen sind, die auch nach Eintritt der materiellen Insolvenz mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar sind, ist im GmbH-Recht analog anzuwenden. Darunter fallen zum Beispiel Zahlungen an ohnehin voll zu befriedigende Aus? oder Absonderungs- oder Aufr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.2017

TE OGH 2002/2/26 1Ob144/01k

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Entscheidung | OGH | 26.02.2002

RS OGH 2000/8/30 6Ob132/00f, 6Ob196/03x, 6Ob219/03d

Norm: GmbHG §25 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Geschäftsführer der Gesellschaft werden dieser gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn der zunächst bar eingezahlte Erhöhungsbetrag im Zuge eines zwischen der Gesellschaft und den einbringenden Gesellschaftern im zeitlichen Zusammenhang mit der Einbringung zustandegekommenen Veräußerungsgeschäftes wieder zur Gänze an die Gesellschafter ausbezahlt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.2000

RS OGH 2000/8/30 6Ob132/00f, 6Ob196/03x, 6Ob219/03d

Norm: GmbHG §25 Abs3 Z1
Rechtssatz: Die Geschäftsführer der Gesellschaft werden dieser gegenüber schadenersatzpflichtig, wenn der zunächst bar eingezahlte Erhöhungsbetrag im Zuge eines zwischen der Gesellschaft und den einbringenden Gesellschaftern im zeitlichen Zusammenhang mit der Einbringung zustandegekommenen Veräußerungsgeschäftes wieder zur Gänze an die Gesellschafter ausbezahlt wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.08.2000

TE OGH 2000/1/14 1Ob228/99g

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Entscheidung | OGH | 14.01.2000

TE OGH 1999/9/1 9ObA101/99i

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Entscheidung | OGH | 01.09.1999

TE OGH 1998/4/29 9ObA416/97k

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Entscheidung | OGH | 29.04.1998

TE OGH 1995/10/10 4Ob52/95

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Entscheidung | OGH | 10.10.1995

TE OGH 1990/6/28 8Ob624/88

Begründung: Die im Jahre 1977 von beiden Beklagten gegründete S*** & H*** Gesellschaft mbH, deren alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sie waren, trat am 29. Jänner 1982 in die ebenfalls aus den beiden Beklagten als Gesellschaftern bestehende OHG mit der Fa. S*** & H*** als persönlich haftende Gesellschafterin ein und die Offene Handelsgesellschaft wurde ohne Firmenänderung in eine GmbH & Co KG derart umgewandelt, daß die beiden Beklagten Kommanditisten wurden ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1990

TE OGH 1987/9/29 2Ob568/87

Entscheidungsgründe: Mit Beschluß vom 10. Mai 1983 eröffnete das Kreisgericht Ried im Innkreis über das Vermögen der Firma N*** G*** GESMBH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) den Konkurs. Mit Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 3. November 1983 wurden die beiden Beklagten des Vergehens der fahrlässigen Krida nach den §§ 159 Abs 1 Z 1 und 2, 161 StGB schuldig erkannt, weil sie von Ende März 1979 bis zur Konkurseröffnung als Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin in fahrläs... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.09.1987

TE OGH 1972/4/11 5Ob38/72

Das Erstgericht verurteilte den Beklagten iS des eingeschränkten Klagebegehrens, dem Kläger S 133.128.- samt 4% Zinsen seit 9. 11. 1967 zu bezahlen. Mit einem in sein Urteil aufgenommenen Beschluß sprach das Erstgericht gegenüber der vom Beklagten erhobenen Unzuständigkeitseinrede seine Zuständigkeit aus. Der Urteilsspruch wurde im übrigen gemäß § 545 Abs 3 Geo dreigliedrig dahin abgefaßt, daß das Erstgericht auch das Zurechtbestehen der Klageforderung und das Nichtzurechtbestehen der... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.04.1972

RS OGH 1972/4/11 5Ob38/72, 8Ob624/88, 9ObA416/97k, 1Ob228/99g, 1Ob144/01k, 6Ob164/16k

Norm: GmbHG §25 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Ersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG bezieht sich nicht nur auf Zahlungen an die Gesellschafter, sondern auf alle Zahlungen, also insbesondere auch auf solche an Gesellschaftsgläubiger. Die Gesellschaft hat zur
Begründung: ihres Schadenersatzanspruches darzutun, dass ihr aus der Zahlung des Geschäftsführers ein Schaden erwachsen ist. Dieser Schaden besteht darin, dass durch die vers... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1972

RS OGH 1972/4/11 5Ob38/72, 8Ob624/88, 9ObA416/97k, 1Ob228/99g, 1Ob144/01k, 6Ob164/16k

Norm: GmbHG §25 Abs3 Z2
Rechtssatz: Die Ersatzpflicht des Geschäftsführers nach § 25 Abs 3 Z 2 GmbHG bezieht sich nicht nur auf Zahlungen an die Gesellschafter, sondern auf alle Zahlungen, also insbesondere auch auf solche an Gesellschaftsgläubiger. Die Gesellschaft hat zur
Begründung: ihres Schadenersatzanspruches darzutun, dass ihr aus der Zahlung des Geschäftsführers ein Schaden erwachsen ist. Dieser Schaden besteht darin, dass durch die vers... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.04.1972

RS OGH 1959/6/17 5Ob202/59, 5Ob38/72, 8Ob505/80, 3Ob521/84, 2Ob568/87, 9ObA416/97k, 9ObA101/99i, 1Ob

Norm: GmbHG §25 Abs3 Z2
Rechtssatz: Jede Vermögensminderung stellt einen Schaden dar, auch dann, wenn das Vermögen der Gesellschaft bereits durch Schulden aufgezehrt ist. In diesem Falle besteht der Schaden in der Vergrößerung der Überschuldung. Die Behauptung des Geschäftsführers, er habe die Folge der Unterlassung der rechtzeitigen Anmeldung des Konkurses nicht voraussehen können, sondern auf einen günstigeren Geschäftserfolg gehofft, ist nic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1959

RS OGH 1959/6/17 5Ob202/59, 5Ob38/72, 8Ob505/80, 3Ob521/84, 2Ob568/87, 9ObA416/97k, 9ObA101/99i, 1Ob

Norm: GmbHG §25 Abs3 Z2
Rechtssatz: Jede Vermögensminderung stellt einen Schaden dar, auch dann, wenn das Vermögen der Gesellschaft bereits durch Schulden aufgezehrt ist. In diesem Falle besteht der Schaden in der Vergrößerung der Überschuldung. Die Behauptung des Geschäftsführers, er habe die Folge der Unterlassung der rechtzeitigen Anmeldung des Konkurses nicht voraussehen können, sondern auf einen günstigeren Geschäftserfolg gehofft, ist nic... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1959

RS OGH 1959/6/17 5Ob202/59

Norm: GmbHG §25 Abs3GmbHG §25 Abs4GmbHG §25 Abs5
Rechtssatz: Die nach § 25 Abs 4 GmbHG verschärfte und nach § 25 Abs 5 GmbHG auf fünf Jahre verlängerter Haftung gilt nicht nur für die Fälle des dritten und vierten Absatzes. Entscheidungstexte 5 Ob 202/59 Entscheidungstext OGH 17.06.1959 5 Ob 202/59 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.06.1959

Entscheidungen 1-17 von 17