Norm
GmbHG §25 Abs3Rechtssatz
Die nach § 25 Abs 4 GmbHG verschärfte und nach § 25 Abs 5 GmbHG auf fünf Jahre verlängerter Haftung gilt nicht nur für die Fälle des dritten und vierten Absatzes.Die nach Paragraph 25, Absatz 4, GmbHG verschärfte und nach Paragraph 25, Absatz 5, GmbHG auf fünf Jahre verlängerter Haftung gilt nicht nur für die Fälle des dritten und vierten Absatzes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0059679Dokumentnummer
JJR_19590617_OGH0002_0050OB00202_5900000_002