Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: GmbHG §18;KFG 1967 §103 Abs2;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wurde die Lenkeranfrage gemäß § 103 Abs 2 KFG nicht an die GmbH als Zulassungsbesitzerin, die als Firma den Namen des Bf führt, gerichtet, sondern an den Bf ohne Hinweis darauf, daß er Geschäftsführer der GmbH ist, besteht keine Verpflichtung zur Beantwortung der Lenkeranfrage. Dara... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 1998 leitete das Finanzamt gegen die Beschwerdeführerin gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG das Finanzstrafverfahren ein, weil der Verdacht bestehe, daß diese als für die abgabenrechtlichen Belange Verantwortliche der E. GmbH für bestimmte näher bezeichnete Zeiträume der Jahre 1996 und 1997 unter Verletzung der Umsatzsteuervoranmeldungspflicht Verkürzungen an Umsatzsteuer bewirkt, und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiß gehalten habe (Finanzvergehen nach § ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BAO §77 Abs1;BAO §78;BAO §93 Abs3 lita;FinStrG §1;FinStrG §115;FinStrG §33 Abs2 lita;FinStrG §49 Abs1 lita;FinStrG §82;FinStrG §83;GmbHG §15 Abs1;GmbHG §18;VStG §9 Abs4;
Rechtssatz: Für die finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit genügt die faktische Wahrnehmung der Angelegenheiten eines AbgPfl. Anders als nach... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Gebietskrankenkasse vom 10. Dezember 1993 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der Zipperer Bau GmbH (in der Folge: Z. GmbH) verpflichtet, gemäß § 67 Abs. 10 ASVG die auf dem Beitragskonto der genannten Gesellschaft rückständigen Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren in der Höhe von S 1,013.440,46 zuzüglich Verzugszinsen ab 7. Dezember 1993 aus dem Betrag von S 989.976,54 binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Nach der B... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. September 1995 sprach die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse aus, daß der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der K-Bar-Gesellschaft mbH aufgrund des § 67 Abs. 10 ASVG verpflichtet sei, an die Kasse die Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen von S 68.255,09 (Rest August 1993 bis einschließlich November 1993) zu bezahlen. In dem dagegen erhobenen Einspruch führte der Beschwerdeführer aus, die K-Bar-Gesellschaft mbH sei spätestens ab Beginn des Jahres 1993 ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;GmbHG §18;
Rechtssatz: Es ist Sache des Geschäftsführers, im Rechtsweg die Ausübung seiner Rechte zu erzwingen oder die Geschäftsführungsbefugnis zur Vermeidung weiterreichender Haftung zurückzulegen. Wegen dieser Möglichkeiten ist die Beeinträchtigung seiner Geschäftsführung nicht geeignet, ihn von der Haftung nach § 67 Abs ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §67 Abs10;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/11/18 90/15/0176 2 Stammrechtssatz Ein Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ist für die abgabenrechtliche Haftung nicht von Bedeutung (Hinweis E 19.6.1... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war Geschäftsführerin der B-Kücheneinrichtungs-GmbH. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde sie im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der genannten GmbH in Höhe von 101.895 S (Umsatz- und Körperschaftsteuer) herangezogen. In der Bescheidbegründung wird im wesentlichen ausgeführt: Die Beschwerdeführerin habe in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Haftungsbescheid vorgebracht, sie sei ausgebildete, allein- und hauptb... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war bis zum 13. Juni 1996 Geschäftsführer der T-GmbH. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde er im Instanzenzug zur auf § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO gestützten Haftung für Abgabenschulden der T-GmbH in Höhe von 1,279.248,35 S herangezogen. Es handelt sich dabei um Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Säumniszuschläge, Dienstgeberbeitrag, Pfändungsgebühren, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kammerumlage, Kraftfahrzeugsteuer und Straßenbenützungsabgabe. Der Fälligk... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;StGB §156;StGB §159;
Rechtssatz: Mit dem Vorbringen, es seien "praktisch" keine Einnahmen erfolgt, der Geschäftsführer habe sich nicht der Gefahr der Gläubigerbevorzugung aussetzen wollen und deshalb keine Zahlungen auf die Abgabenschulden geleistet, wird nicht dargetan, daß die Ges... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/19 97/15/0115 1 Stammrechtssatz Im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widr... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/16/0299 E 27. Jänner 1999 Rechtssatz: Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Gesellschafterschulden nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, daß er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat (Hinweis EB E 21.1.1991, 90/15/0055).... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0299 E 27. Jänner 1999 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/29 92/17/0042 4 Stammrechtssatz Wenn die Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur Verfügung... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Mit der Bestellung einer Person zum Geschäftsführer wird dieser auch die Pflicht zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Vorschriften übertragen. Der Geschäftsführer hat insbesondere dafür zu sorgen, daß die Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft entrichtet werden. ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;
Rechtssatz: Nimmt der Geschäftsführer die steuerlichen Agenden nicht selbst wahr, sondert überträgt sie an Dritte, wird er dadurch nicht vom Haftungsrisiko befreit. Es treffen ihn Auswahl- und Kontrollpflichten, deren Verletzung Haftungsfolgen zeitigen kann. Die Tätigkeit der herangezogenen Personen is... mehr lesen...
Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/16/0299 E 27. Jänner 1999 Rechtssatz: Im Falle der Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Gesellschaft ist es Sache des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht Sorge getragen hat, daß die Gesellschaft die anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet hat, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung annehmen darf. In der Regel wird nämlich nur der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der ... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/19 97/15/0115 2 Stammrechtssatz Hatte der Geschäftsführer Gesellschaftsmittel zur Verfügung, die zur Befriedigung sämtlicher Gesellschafterschulden nicht ausreichten, so ist er nur dann haftungsfrei, wenn er im Verwaltungsverfahren nachweist, daß er die v... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
97/16/0299 E 27. Jänner 1999
Rechtssatz: Gegen die Gleichbehandlungspflicht verstößt ein Geschäftsführer, der Abgaben bei Fälligkeit nicht vollständig entrichtet, insoweit nicht, als die Mittel, die ihm zur Verfügung stehen, nicht für die Tilgu... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer standen vom 19. April 1993 bis (jedenfalls) 31. Oktober 1993 bei der Schloßrestaurant Schallaburg GmbH & Co KEG (in der Folge: S. KEG) als Geschäftsführer in arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Nach Beendigung (durch Zeitablauf wegen des Saisonendes) blieben sie weiterhin - wie schon vor Beginn der Beschäftigungsverhältnisse - Geschäftsführer der Schloßrestaurant Schallaburg GmbH (in der Folge: S. GmbH) und waren dabei auch... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht21/07 Sonstiges Handelsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;EGG §4;GmbHG §15;GmbHG §18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/08/0129
Rechtssatz: Im Falle einer GmbH § Co KEG trifft den Geschäftsführer der GmbH kraft seiner Bestellung nur (oder unmittel... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht21/07 Sonstiges Handelsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;EGG §4;GmbHG §18; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/08/0129
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH & Co KEG, dessen Anstellungsvertrag mit der KEG als Geschäftsführer mit dem Inhalt... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 16. August 1995 machte der Magistrat der Stadt Wels den Beschwerdeführer als vertretungsbefugten Geschäftsführer der näher bezeichneten GmbH wegen schuldhafter Nichtbezahlung der noch offenen Lohnsummensteuerschuld einschließlich Nebengebühren für den Zeitraum Juni 1991 bis August 1991 in der Höhe von S 48.811,39 haftbar und zog ihn zur Zahlung der Abgaben heran. Dies mit der Begründung: , der Beschwerdeführer sei im Firmenbuch als Geschäftsführer der abgabepflichtigen ... mehr lesen...
Index: L34004 Abgabenordnung Oberösterreich21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18;LAO OÖ 1984 §57 Abs1;LAO OÖ 1984 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/17/0224 E 19. Juni 1985 VwSlg 6012 F/1985 RS 3 Stammrechtssatz Bei den Pflichten, deren Verletzung eine der Voraussetzungen für Haftung des Vertreters ist, handelt es sich nur um abgabenrech... mehr lesen...
Bei einer im Jahr 1989 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde vom Prüfer festgestellt, daß die Geschäftsführerin Ingrid S. an der beschwerdeführenden GmbH nicht beteiligt sei. Der Prüfer vertrat die Auffassung, daß die Bezüge der Geschäftsführerin Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit seien. Da die Geschäftsführerin für 1987 noch nicht zur Einkommensteuer veranlagt gewesen sei, ermittelte er die auf deren Bezüge entfallende Lohnsteuer für 1987 mit S 124.548,--. Mit Bescheid vom 3. A... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §43 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;GmbHG §35;GmbHG §4;
Rechtssatz: Die Bindung des Geschäftsführers an den Gesellschaftsvertrag und die Gesellschafterbeschlüsse stellt bloß eine sachliche Weisungsgebundenheit des Ge... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1165;ABGB §1166;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §43 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Vertritt die Behörde die Meinung, der Geschäftsführer einer GmbH erbringe mit seiner Leistung keinen bestimmten Erfolg, also kein Werk, übersieht sie, daß u... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag61/01 Familienlastenausgleich
Norm: ABGB §1151;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2;FamLAG 1967 §43 Abs2;GmbHG §15;GmbHG §18;
Rechtssatz: Aus dem Umstand allein, daß das jeweils für ein Jahr vereinbarte Honorar des Geschäftsführers in monatlichen Teilbeträgen zufloß, kann ein Unternehmerrisiko nicht jede... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegenüber der Beschwerdeführerin gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO die Haftung für zahlreiche näher bezeichnete Abgabenschulden der S. GmbH im Gesamtbetrag von S 1,113.663,41 geltend gemacht. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, die S. GmbH sei im Jahr 1987 gegründet und in das Firmenbuch eingetragen worden. Von der Gründung der Gesellschaft bis 23. Juni 1995 sei die Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;GmbHG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 90/15/0114 4 Stammrechtssatz Die Übertragung der steuerlichen Agenden durch den Geschäftsführer an einen Dritten befreit den Geschäftsführer keinesfalls von seiner Haftung; insbesondere kann in einem solchen Fall die Verletzung von Auswahlpflichten und... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 21. März 1996 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für Bojka Sekulic - eine Staatsangehörige von Bosnien-Herzegowina - für die berufliche Tätigkeit als Kellnerin; spezielle Kenntnisse oder Ausbildung seien - nach den Antragsangaben - nicht erforderlich. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste-Gast... mehr lesen...