Norm: GmbHG §10 Abs2GmbHG §10 Abs3GmbHG §10b Abs5
Rechtssatz: Bei der vorzeitigen Beendigung der Gründungsprivilegierung nach § 10b Abs 5 GmbHG gilt für die Art der Erfüllung der Einzahlungspflichten § 10 Abs 2 GmbHG entsprechend. Weiters sind die Erklärungen und Nachweise nach § 10 Abs 3 GmbHG abzugeben. Entscheidungstexte 6 Ob 112/19t Entscheidungstext OGH 24.09.2019 6 Ob 112/19t V... mehr lesen...
Norm: AktG §29 Abs1AktG §155 Abs2GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Es besteht kein Anlass, ein durch die Ausstellung einer Bestätigung nach §10 Abs3 GmbHG (§§29 Abs 1, 155 Abs2 AktG) schlüssig von der Bank auf sich genommenes Kompensationsverbot aus Gläubigerschutzgründen als zwangsläufig immerwährend und auch im Konkursfall wirksam anzusehen. Entscheidungstexte 6 Ob 288/03a Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß die streitgegenständliche Sacheinlagevereinbarung die Übereignung eines realen Teiles der Liegenschaft EZ ***** KG L***** an die gemeinschuldnerische Gesellschaft und nicht bloß die Einbringung von Nutzungsrechten vorsah. Auch dem Klagsanspruch liegt die Annahme zugrunde, daß die beklagte Partei in einen Eigentumsverschaffungsanspruch der gemeinschuldnerischen GmbH gegen Anton B***** eingegriffe... mehr lesen...
Norm: GmbHG §5GmbHG §6GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Zufolge des § 10 Abs 3 GmbHG kann ein bloß obligatorischer Anspruch gegen den Gesellschafter, der nicht rechtzeitig zur Aussonderung der geschuldeten Sache aus dem Vermögen des Inferenten führt, nicht Gegenstand einer Sacheinlage sein. Entscheidungstexte 5 Ob 1602/92 Entscheidungstext OGH 15.12.1992 5 Ob 1602/92 Veröff: WBl 1993,15... mehr lesen...
Norm: GmbHG §6GmbHG §10GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Die Sachleistung muß gemäß § 10 Abs 1 letzter Satz GmbHG sofort in vollem Umfang bewirkt werden und hat gemäß § 10 Abs 3 GmbHG im Zeitpunkt der Registrierung der Gesellschaft deren Geschäftsführern zur freien Verfügung zu stehen. Als Gegenstand einer Sacheinlage kommt daher nur in Frage, was den soeben erwähnten Anforderungen des § 10 GmbHG genügen kann. Lag im maßgeblichen Zeitpunkt der Registr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Zweitbeklagte Manfred R***** und seine Ehefrau Silvia errichteten mit Notariatsakt vom 3. November 1987 die "R***** & Co. ***** Gesellschaft mbH" mit dem Sitz in St*****. Gegenstand des Unternehmens war die Erzeugung von Damen- und Herrenoberbekleidung aller Art, der Handel mit Textilwaren und die Übernahme von Handelsvertretungen. Manfred R***** wurde im Gesellschaftsvertrag zum Geschäftsführer dieser Gesellschaft bestellt. Das Stammkapital betrug S 500... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Schon die bloße Verrechnungsmöglichkeit des Gesellschaftskontos mit dem Privatkonto des Gesellschafters aus dem die Stammeinlage im Kreditweg geleistet wurde, bewirkt, daß die Stammeinlagen dem Geschäftsführer nicht endgültig zur freien Verfügung stehen, kann doch die Bank auf Grund der getroffenen Vereinbarung jederzeit, zB wegen Überziehen des Privatkredites, auf ein Aktivum am Gesellschaftskonto selbst greife... mehr lesen...
Norm: AktG §29 Abs1AktG §155 Abs2GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Zweck des § 10 Abs 3 GmbHG ist es, die zur freien Verfügung des Geschäftsführers stehenden Stammeinlagen als Haftungsfonds der Gläubiger zu sichern: Die künftigen Gesellschaftsgläubiger sollen mit einem Zugriff auf das Eigenkapital der Gesellschaft rechnen können, ohne dabei mit Forderungen von Gläubigern konkurrieren zu müssen, die durch Kreditieren des Stammkapitals selbst entstanden... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Die Haftung der Bank für die Richtigkeit der Bestätigung bezieht sich nur auf den Zeitpunkt ihrer Ausstellung; weitergehende Verpflichtungen legt das Gesetz den Banken nicht auf. Eine Sperre der eingezahlten Beträge bis zum Nachweis der Eintragung oder der Anmeldung der Gesellschaft widerspräche sogar dem geforderten Nachweis, daß die Geschäftsführer in der Verfügung über den eingezahlten Betrag nicht, namentlic... mehr lesen...
Norm: GmbHG §10 Abs3
Rechtssatz: Die Bank haftet, wenn die Bestätigung nach § 10 Abs 3 GmbHG schon im Zeitpunkt ihrer Ausstellung bedenklich war. Entscheidungstexte 4 Ob 546/91 Entscheidungstext OGH 22.10.1991 4 Ob 546/91 Veröff: SZ 64/143 = EvBl 1992/43 S 193 = RdW 1992,77 = ÖBA 1992,568 (Nowotny) = WBl 1992,128 = ecolex 1992,240 f ... mehr lesen...