RS OGH 2004/7/8 6Ob288/03a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.2004
beobachten
merken

Norm

AktG §29 Abs1
AktG §155 Abs2
GmbHG §10 Abs3

Rechtssatz

Es besteht kein Anlass, ein durch die Ausstellung einer Bestätigung nach §10 Abs3 GmbHG (§§29 Abs 1, 155 Abs2 AktG) schlüssig von der Bank auf sich genommenes Kompensationsverbot aus Gläubigerschutzgründen als zwangsläufig immerwährend und auch im Konkursfall wirksam anzusehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119231

Dokumentnummer

JJR_20040708_OGH0002_0060OB00288_03A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten