Norm
GmbHG §10 Abs3Rechtssatz
Die Grundsätze der Haftung der Geschäftsführer im Sinne des Abs 4 gelten auch für die im Zusammenhang mit der Nachweispflicht nach § 10 Abs 3 GmbHG normierte Verantwortlichkeit der Bank für die Richtigkeit der ausgestellten Bestätigung.Die Grundsätze der Haftung der Geschäftsführer im Sinne des Absatz 4, gelten auch für die im Zusammenhang mit der Nachweispflicht nach Paragraph 10, Absatz 3, GmbHG normierte Verantwortlichkeit der Bank für die Richtigkeit der ausgestellten Bestätigung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0059591Dokumentnummer
JJR_19911022_OGH0002_0040OB00546_9100000_018