Norm: EO §1 Z17NO §3
Rechtssatz: Wenn einem vollstreckbarem Notariatsakt, in dem ein Kreditvertrag (§§ 983 iVm § 988 ABGB) vereinbart ist, nicht zu entnehmen ist, dass es schon zur Zuzählung des Kreditbetrags gekommen ist, und deshalb nicht beurteilt werden kann, ob der betriebene Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers schon entstanden ist, wurden nicht alle Mindesterfordernisse für die Entstehung des betriebenen Anspruchs angeführt. Damit ist d... mehr lesen...
Norm: EO §89 Abs2GBG §49 Abs2NO §3NO §3a
Rechtssatz: Eine Löschung gemäß § 49 Abs 2 GBG ist ausgeschlossen, wenn das Pfandrecht, dessen Vollstreckbarkeit angemerkt wurde, im Zeitpunkt der Vormerkung des neuen Eigentümers bereits bestand. Entscheidungstexte 5 Ob 125/99i Entscheidungstext OGH 11.05.1999 5 Ob 125/99i European Case Law ... mehr lesen...
Norm: NO §3NO §3a
Rechtssatz: Die Anmerkung der Vollstreckbarkeit eines Notariatsaktes nach §§ 3, 3a NO hat die Wirkung, daß der Gläubiger unmittelbar gegen einen späteren Erwerber des Pfandobjektes Exekution führen kann (SZ 11/72; ZBl 1929/237). Eine Änderung bücherlicher Rechte oder ihrer Rangordnung ist damit nicht verbunden. Entscheidungstexte 5 Ob 125/99i Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIONO §3 litb
Rechtssatz: Dem vom Beklagten vorgelegten Notariatsakt ist nur zu entnehmen, daß sich der Beklagte verpflichtet, die Marke "Ford" nicht mehr zu verwenden und sein Unternehmen nicht mehr als "Ford-Vertragswerkstätte" zu bezeichnen, und daß die Klägerin gegen ihn ein Unterlassungsbegehren erhoben hat. Aus welchen Gründen er zur begehrten Unterlassung verpflichtet sein soll, geht daraus nicht hervor. Ein für das Exeku... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z17 IIONO §3 litb
Rechtssatz: Einem vollstreckbaren Notariatsakt muss der Rechtstitel (Rechtsgrund) zu entnehmen sein, was bedeutet, dass die Mindesterfordernisse für die Entstehung des Anspruches anzuführen sind. Entscheidungstexte 3 Ob 75/95 Entscheidungstext OGH 13.09.1995 3 Ob 75/95 Veröff: SZ 68/159 4 Ob 348/98z Ent... mehr lesen...
Norm: NO §3UWG §25
Rechtssatz: Kein Anspruch auf Veröffentlichung eines vollstreckbaren Notariatsaktes über eine Unterlassungsverpflichtung. Entscheidungstexte 4 Ob 28/95 Entscheidungstext OGH 25.04.1995 4 Ob 28/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0070874 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Begründung: Am 13.3.1985 wurde vor einem österreichischen Notar ein Notariatsakt errichtet, nach welchem vom Verpflichteten dem Notar "die diesem Akte beigeheftete, zweibogige, S 120,- gestempelte Privaturkunde (Pfandbestellungsurkunde)" zum Zwecke der notariellen Bekräftigung vorgelegt worden sei. Der Notar habe "diese Privaturkunde" im Sinne des § 54 NO geprüft und unterzeichnet. Der Verpflichtete erteilte im Notariatsakt seine ausdrückliche Zustimmung, daß dieser "und die hiemit ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile errichteten am 28. Oktober 1985 vor dem Notar Dr. Johannes F***** folgenden, als "Pfandbestellungsurkunde" bezeichneten (auszugsweise wiedergegebenen) Notariatsakt: "1.) Herr Burghard G***** anerkennt, aus dem Titel abgedeckter Verbindlichkeiten, erhaltener Barzahlungen und offener Honorarforderungen der Gläubigerin einen Betrag von S 990.000 aufrecht schuldig zu sein und nunmehr diesen Betrag als Darlehen zu schulden. 2.) Herr Burghard G***** verpfli... mehr lesen...
Norm: EGEO ArtXVIIEO §35 CEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVAEO §39 Abs1 Z1 IVENO §3
Rechtssatz: Gegen eine Exekutionsführung auf Grund eines Notariatsaktes kommen drei Klagen in Betracht: Zunächst die nach Art XVII EGEO, womit die Exekutionskraft des Notariatsaktes aus formellen Gründen bestritten wird; weiters eine besondere Klage mit der Wirkung des § 39 Abs 1 Z1 EO bei materiell-rechtlichen Einwendungen gegen das Zustandekommen des Notari... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 26.6.1986 in Form eines Notariatsaktes einen "Ehepakt und Scheidungsvergleich", in dem unter I angeführt wird, daß die betreibende Partei Miteigentümerin verschiedener Liegenschaftsanteile ist, und unter II, daß die Liegenschaftsanteile mit mehreren Pfandrechten belastet sind und daß für die Vertragsparteien bei mehreren Banken verschiedene, im einzelnen näher bezeichnete Verbindlichkeiten bestehen. Im folgenden heiß es dann: "III. Herr Dkfm.L... mehr lesen...
Begründung: Mit zwei Notariatsakten bestätigte die verpflichtete Partei, von der betreibenden Partei Darlehen zugezählt erhalten und dazu jeweils folgende Vereinbarungen getroffen zu haben: Gemäß Punkt 1 sei das Darlehen in einer bestimmten Höhe zu verzinsen. Zur Verzinsung und Tilgung des Darlehens seien bestimmte Annuitäten an bestimmten Zeitpunkten zu bezahlen. Im Falle der nicht rechtzeitigen Bezahlung fälliger Beträge seien Verzugs- und Zinseszinsen in einer bestimmten Höhe z... mehr lesen...
Begründung: Am 24. Oktober 1986 erklärten die Verpflichtete und eine andere Person in einem an die betreibende Partei gerichteten Schreiben, dieser auf Grund einer Bürgschaftsverpflichtung zum 21. Oktober 1986 403.422,10 S zuzüglich 12,25 % Zinsen und 6 % Verzugszinsen je seit 22. Oktober 1986 "zu schulden und diese Forderung dem Grunde und der Höhe nach anzuerkennen". Am selben Tag wurde von einem öffentlichen Notar ein Notariatsakt aufgenommen, in dem diese Urkunde im Sinn des §... mehr lesen...
Begründung: Außer Streit steht, daß die Beklagte im Jahr 1987 für Bettwäsche und Federpolster mit den Bezeichnungen "Sonderangebot", "Aktionsangebot" oder "Sonderpreis" geworben hat, obwohl es sich bei den dort angeführten Preisen um die bereits längere Zeit verlangten Normalverkaufspreise gehandelt hatte; weiters kündigte die Beklagte für alle diese Artikel (generelle) Preisnachlässe in prozentueller Form an, die sie jedoch dann mit dem Hinweis darauf, daß es sich bei den für die... mehr lesen...
Norm: NO §3ZPO §477 B2bZPO §477 C
Rechtssatz: Das Rechtsschutzinteresse an der Geltendmachung eines Anspruches im Prozeß oder im Provisionsverfahren kann aber wegen eines diesen Anspruch umfassenden vollstreckbaren Notariatsaktes nur dann von vornherein fehlen oder im Zuge des Verfahrens erster Instanz wegfallen, wenn der Kläger von dessen Existenz überhaupt Kenntnis hat und sich den Besitz dieser öffentlichen Urkunde zumindest verschaffen kann... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Schuldscheines vom 27. August 1971 ist für die Darlehensforderung der betreibenden Bank von S 1,400.000,- sA ob der im Alleineigentum des Verpflichteten stehenden Liegenschaft EZ 2394 KG Pfaffstätten das Pfandrecht einverleibt und die Vollstreckbarkeit nach § 3 NO angemerkt. Nach dem Notariatsakt vom 27. August 1971 wurde der Schuldschein, in welchem der Verpflichtete bestätigte, das Darlehen von S 1,400.000,- von der Bank erhalten zu haben, und daß das D... mehr lesen...