RS OGH 2015/1/21 3Ob197/14p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.01.2015
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Norm

EO §1 Z17
NO §3

Rechtssatz

Wenn einem vollstreckbarem Notariatsakt, in dem ein Kreditvertrag (§§ 983 iVm § 988 ABGB) vereinbart ist, nicht zu entnehmen ist, dass es schon zur Zuzählung des Kreditbetrags gekommen ist, und deshalb nicht beurteilt werden kann, ob der betriebene Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers schon entstanden ist, wurden nicht alle Mindesterfordernisse für die Entstehung des betriebenen Anspruchs angeführt. Damit ist der dem betriebenen Anspruch zugrunde liegende Rechtsgrund (§ 3 lit b NO) nicht schlüssig dargestellt.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 197/14p
    Entscheidungstext OGH 21.01.2015 3 Ob 197/14p
    Veröff: SZ 2015/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129959

Im RIS seit

07.04.2015

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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