Entscheidungen zu § 90 Abs. 1 AktG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE OGH 2008/3/13 6Ob34/08f

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Entscheidung | OGH | 13.03.2008

RS OGH 2008/3/13 6Ob34/08f

Norm: AktG idF GesrÄG 2005 §90 Abs1
Rechtssatz: § 90 Abs 1 AktG idF GesRÄG 2005 ist insoweit unvollständig, als darin nur von den Arbeitnehmern „der Gesellschaft", nicht aber - wie im ersten Satz dieser Bestimmung- auch von „ihrer Tochtergesellschaft" die Rede ist. Diese Gesetzeslücke ist durch ausdehnende Auslegung des Wortes „Gesellschaft" im § 90 Abs 1 Satz 2 AktG dahin zu schließen, dass von dem in dieser Bestimmung ausgesprochenen Verbot ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.2008

TE OGH 2007/9/13 6Ob20/07w

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Entscheidung | OGH | 13.09.2007

RS OGH 2007/9/13 6Ob20/07w, 6Ob34/08f

Norm: AktG idF GesRÄG 2005 §86 Abs2 Z2AktG idF GesRÄG 2005 §90 Abs1
Rechtssatz: § 90 Abs 1 AktG idF BGBl I 59/2005 erfasst den Fall, dass ein Mitglied des Aufsichtsrats des Mutterunternehmens gesetzlicher Vertreter eines abhängigen Unternehmens werden will (wird). Umgekehrt erfasst § 90 Abs 1 Satz 1 AktG auch den Fall, dass ein "Vorstandsmitglied" eines Tochterunternehmens zum Mitglied des Aufsichtsrats des Mutterunternehmens bestellt wird. In... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.2007

RS OGH 2007/9/13 6Ob20/07w

Norm: AktG §86 Abs2 Z2AktG §90 Abs1AktG §262 Abs10
Rechtssatz: § 262 Abs 10 Satz 1 und 2 AktG sind dahin auszulegen, dass ein am 1.1.2006 bestehendes Aufsichtsratsmandat einer Muttergesellschaft von § 90 Abs 1 AktG idF BGBl I 59/2005(und § 86 Abs 2 Z 2 AktG idF BGBl I 59/2005) nicht erfasst ist. Entscheidungstexte 6 Ob 20/07w Entscheidungstext OGH 13.09.2007 6 Ob 20/07w Veröff: SZ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.09.2007

TE OGH 2003/6/25 9Ob64/03g

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Entscheidung | OGH | 25.06.2003

RS OGH 2003/6/25 9Ob64/03g, 6Ob34/08f

Norm: AktG §90 Abs1
Rechtssatz: Die Unvereinbarkeitsregel des § 90 Abs 1 AktG gilt immer nur im Bezug auf ein und dieselbe Gesellschaft, nicht jedoch für personelle Verflechtungen zwischen den Organen verschiedener Gesellschaften. Daraus wird erkennbar, dass nach der Wertung des Gesetzgebers in von § 90 Abs 1 AktG nicht erfassten Fällen eine Interessenkollision regelmäßig nicht besteht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.06.2003

TE OGH 1960/9/28 6Ob245/60

Begründung: Bei der am 22. 9. 1959 stattgefundenen außerordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der beklagten Partei, der T***** AG stand ua, auch die Neuwahl des Aufsichtsrates auf der Tagesordnung. Rechtzeitig deponiert wurden 5746 Aktien, hievon 473 im Eigenbesitz, 5273 im Fremdbesitz. Der Kläger, der im Teilnehmerverzeichnis mit einer im Fremdbesitz befindliche Aktie aufschien, nahm gleichfalls an der Hauptversammlung teil. Mit 5559 gegen 5 Stimmen bei 182 Stimmenenthaltunge... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.09.1960

RS OGH 1960/9/28 6Ob245/60

Norm: AktG §90 Abs1AktG §95 Abs1AktG §195AktG §197 Abs1BRG §14 Abs2 Z4
Rechtssatz: Nicht nur die Wahl leitender Angestellter, sondern auch die aller bei der Aktiengesellschaft unselbständig Beschäftigter in den Aufsichtsrat ist - sofern nicht die Ausnahmeregelung des § 14 Abs 2 Z 4 BRG Platz greift - mit Rücksicht auf den Aufgabenbereich des Aufsichtsrates (§ 95 Abs 1 AktG) mit dem Gesetz unvereinbar (§ 90 Abs 1 AktG), es sei denn, der Gewählte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.1960

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