Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 27. Oktober 1987, 26 Vr 2963/84, Hv 37/86-84, wurden der geschäftsführende Gesellschafter der Beklagten, Ing. Walter G***, des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 12, 146, 147 Abs.3 StGB als Beteiligter und Mag. Kurt G***, der Verantwortliche der Exportabteilung der Beklagten, des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 12, 146, 147 Abs.2 StGB als Beteiligter schuldig gesprochen, weil sie zu dem von den gesc... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Antragsgegner ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die ihm schon vor dem Inkrafttreten des Arbeitsverfassungsgesetzes zuerkannte Kollektivvertragsfähigkeit ist weiterhin aufrecht (vgl. Floretta in Floretta-Strasser, ArbVG § 165 Erl 2.1 lit a; 9 Ob A 507/88 ua). Beide Parteien sin... mehr lesen...
Norm: AktG §78
Rechtssatz: Die Streichung des zweiten Absatzes des § 78 des AktG 1937 lag nach den ErläutRV AktG 1965 darin, daß diese Bestimmung "nicht dem rechtsstaatlichen Prinzip der Vertragstreue entspricht"; auch diese Maßnahme des Gesetzgebers bestätigt sohin den Stellenwert der Vertragstreue als rechtsstaatliches Prinzip. Entscheidungstexte 9 ObA 513/88 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 3.2.1984 wurde (in der Wohnung des Verpflichteten Maria Anzbach, Hofstatt Nr.57) unter PZ 5 des Pfändungsprotokolles 1 E 1845/82 des BG Neulengbach zugunsten der beklagten Partei, und zwar auf Grund ihrer Exekutionen 1.) 1 E 251/83, 2.) 1 E 1632/83 (im Urteilsbegehren irrtümlich: 1 E 1682/83), 3.) 1 E 1755/83, 4.) 1 E 1756/83 und 5.) 1 E 1987/83 (nicht aber hinsichtlich der in der Klage gleichfalls angeführten Exekutionen 1 E 1845/82 und 1 E 123/83) ein Bild... mehr lesen...
Mit der am 16. Juli 1971 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 1.571.519 S samt stufenweise berechneten Verzugszinsen und die Feststellung, daß ihm ab 1. Juli 1971 auf Lebensdauer eine ihm von der Beklagten vierzehnmal jährlich zu zahlende Pension im Ausmaß von 50% seines Monatsgehaltes vom Juni 1966 in der Höhe von 36.638 S, d. i. 18.319 S mit der Einschränkung zustehe, daß dieser Pensionsanspruch a) durch allenfalls ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1444 DbABGB §1444 DfAktG §78AktG §125
Rechtssatz: Aus der Unterlassung der Einstellung (Bilanz) der aus der vereinbarten Valorisierung der Gehälter der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft entstandenen Verbindlichkeiten durch die forderungsberechtigten Vorstandsmitglieder muß grundsätzlich auf einen Verzicht der berechtigten Vorstandsmitglieder geschlossen werden, weil sie durch die Unterlassung der bilanzmäßigen Erfassun... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten, der ihr Gesellschafter und Geschäftsführer gewesen sei, die Rückzahlung eines Darlehens von S 12.074. Der Beklagte wendet insbesondere ein, es handle sich um einen Betrag, den zwar formell er einem gewissen S***** schuldig gewesen sei, aber aus einem Geschäft, das in Wahrheit für die Gesellschaft geschlossen gewesen sei. Weiter sei mit der Gesellschaft vereinbart worden, dass dieser Betrag gegen Autospesen aufgerechnet werde, di... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1016AktG §78GmbHG §15GmbHG §35
Rechtssatz: Geschäfte der Geschäftsführer (des Vorstandes) mit der Gesellschaft können von der Generalversammlung (vom Aufsichtsrat) auch stillschweigend genehmigt werden. Dazu ist jedoch in jedem Fall eine derartige Willensäusserung aller Gesellschafter (Aufsichtsratsmitglieder) erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 112/53 Entsch... mehr lesen...
Norm: AktG §78
Rechtssatz: Die Vereinbarung einer fixen Remuneration unabhängig vom Gewinn widerspricht der Bestimmung des § 78 AktG, ohne daß allerdings ihre Verletzung durch den Aufsichtsrat Nichtigkeit zur Folge hätte. Entscheidungstexte 2 Ob 500/52 Entscheidungstext OGH 02.07.1952 2 Ob 500/52 Veröff: SZ 25/187 European Case Law... mehr lesen...