Norm
AktG §78Rechtssatz
Die Vereinbarung einer fixen Remuneration unabhängig vom Gewinn widerspricht der Bestimmung des § 78 AktG, ohne daß allerdings ihre Verletzung durch den Aufsichtsrat Nichtigkeit zur Folge hätte.Die Vereinbarung einer fixen Remuneration unabhängig vom Gewinn widerspricht der Bestimmung des Paragraph 78, AktG, ohne daß allerdings ihre Verletzung durch den Aufsichtsrat Nichtigkeit zur Folge hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0049419Dokumentnummer
JJR_19520702_OGH0002_0020OB00500_5200000_007