Norm: KO §11KO §48KO §49 EO §290a Abs1 Z1 EO §291 EO § 290a heute EO § 290a gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 290a gültig von 02.01.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 290a gültig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73 KO §19KO §48 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Bei der kridamäßigen Aufteilung des Nachlasses sind Mietzinse für die Wohnung der Erblasserin nach ihrem Tod bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als Masseforderungen zu behandeln. § 73... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §48KO §49
Rechtssatz:
Die Steuerschuld aus Veräusserungsgewinn durch Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Verwertung eines Absonderungsgutes ist eine Masseforderung, die von der allgemeinen Konkursmasse (§ 47 KO) und nicht von der Sondermasse (§ 49 KO) zu tragen ist. Die Steuerschuld aus Veräusserungsgewinn durch Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Verwertung eines Absonderungsgutes ist eine Massef... mehr lesen...
Norm: KO §48KO nF §70
Rechtssatz:
Ein Konkurseröffnungsantrag ist nicht schon deshalb wegen Mißbrauchs abzuweisen, weil der Antragsteller auch Absonderungsberechtigter ist, selbst wenn seine Forderung im Pfand volle Deckung fände (SZ 17/24; ÖBA 1987,185 uva).
Entscheidungstexte 8 Ob 23/95 Entscheidungstext OGH 13.07.1995 8 Ob 23/95 Veröff: SZ 68/130 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BKO §48 ABGB § 880a heute ABGB § 880a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Da die Rechte aus der Bankgarantie dem Vermögen des Begünstigten (und nicht der Konkursmasse) zuzurechnen sind, kommt ihre Qualifikation als Absonderungsrecht ... mehr lesen...
Norm: KO §48KO §49
Rechtssatz:
Zu den Kosten der Verwertung der Sondermasse, die vor den Ansprüchen der Absonderungsberechtigten zu berichtigen sind, gehört auch die Umsatzsteuer, die bei der Versilberung einer Sondermasse anfällt.
Entscheidungstexte 5 Ob 310/86 Entscheidungstext OGH 27.05.1986 5 Ob 310/86 Veröff: SZ 59/85 = RdW 1986,244 = ÖBA 1986,492 ... mehr lesen...
Norm: KO §48KO §70
Rechtssatz:
Selbst das volle Deckung versprechende Absonderungsrecht zugunsten einer gegen den Schuldner bestehenden Forderung nimmt dem Gläubiger nicht den Eröffnungsanspruch.
Entscheidungstexte 5 Ob 321/85 Entscheidungstext OGH 26.11.1985 5 Ob 321/85 5 Ob 334/86 Entscheidungstext OGH 11.1... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §48
Rechtssatz:
Die Deckung von Ansprüchen, die dem Konkurs vorausgehen, ist auch nach § 30 KO nicht anfechtbar, namentlich nicht die Deckung von Absonderungsrechten. Die Deckung muß, soll sie anfechtbar sein, auf Kosten der Masse gehen. Die Deckung von Ansprüchen, die dem Konkurs vorausgehen, ist auch nach Paragraph 30, KO nicht anfechtbar, namentlich nicht die Deckung von Absonderungsrechten. Die Deckung muß, soll si... mehr lesen...
Norm: KO §48
Rechtssatz:
Wer ein Pfandrecht an Sachen hat, die nicht dem Gemeinschuldner gehören, ist nicht Absonderungsgläubiger, sondern gewöhnlicher Konkursgläubiger; er kann daher mit der ganzen Forderung an Verteilungen teilnehmen, stimmen usw.
Entscheidungstexte 3 Ob 146/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 3 Ob 146/76 ... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §12KO §48
Rechtssatz:
Absonderungsrechte, die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen.
Entscheidungstexte 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/7... mehr lesen...
Norm: KO §48KO §61
Rechtssatz:
Die Feststellung einer anerkannten Forderung im Konkurs erstreckt sich auch auf den allenfalls durch Sicherungseigentum des Gläubigers gedeckten Teil der Forderung.
Entscheidungstexte 3 Ob 2/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 2/65 Veröff: EvBl 1965/206 S 299 6 Ob 630/80 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 EKO §20KO §48 ABGB § 1101 heute ABGB § 1101 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz:
Das Aufrechnungsverbot des § 20 Abs 1 KO bezieht sich auf Konkursforderungen (§§ 50 - 53 KO) und nicht auf Forderungen, für die ein Absonderungsrecht be... mehr lesen...