RS OGH 1978/10/19 7Ob698/78, 8Ob593/86

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Veröffentlicht am 19.10.1978
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Norm

KO §30
KO §48

Rechtssatz

Die Deckung von Ansprüchen, die dem Konkurs vorausgehen, ist auch nach § 30 KO nicht anfechtbar, namentlich nicht die Deckung von Absonderungsrechten. Die Deckung muß, soll sie anfechtbar sein, auf Kosten der Masse gehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0064487

Dokumentnummer

JJR_19781019_OGH0002_0070OB00698_7800000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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